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Rathaus geöffnet ohne Zutrittsbeschränkung

Es besteht keine Zutrittsbeschränkung durch Anwendung einer 2G- oder 3G-Regelung.  Voraussetzung für den Besuch ist ausschließlich, dass Sie keiner Quarantänebeschränkung unterliegen, kein ausstehendes COVID-Testergebnis erwarten und dass Sie keine Symptome einer Infektion aufweisen. Das Tragen einer FFP-2 oder FFP-3 Maske ist auch im April für den Besuch im Rathaus vorgeschrieben.

Um Ihre Wartezeiten und zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern die Verweildauer im Rathaus zu verkürzen, wird Besuchern des Rathauses eine Terminvereinbarung empfohlen. Termine vereinbaren Sie bitte direkt mit dem jeweiligen Mitarbeiter. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link: https://www.pentling.de/kontakt/#ansprechpartner . Viele Anliegen können Sie auch ohne Vorsprache erledigen. Bitte nutzen Sie hierfür das Bürgerservice-Portal https://www.buergerservice-portal.de/bayern/pentling . Alternativ können Sie Ihre Terminanfrage an info@pentling.de senden oder uns telefonisch unter 0941/92082-0 kontaktieren.

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