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Sitzung vom 28.05.2020

7. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des: Gemeinderates
Sitzungsnummer:7/2020
Sitzungstag:28.05.2020
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Neumüller Jürgen, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Weigert Markus, Weigt Bruno, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

Ab TOP 3: Steinhofer Jürgen

Entschuldigt abwesend waren:

Skorianz Erwin

Anwesende Ortssprecher:

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

Vorsitzender:Schriftführer
B. Wilhelm 1. BürgermeisterinChr. Limmer

7.1 Öffentlicher Teil:

 7.1.1 Feststellung der Niederlegung eines Gemeinderatsmandates der CSU-Partei

Gemeinderatsmitglied Erwin Skorianz hat mit Schreiben vom 30.04.2020, eingegangen bei der Gemeinde am 04.05.2020 erklärt, das Amt des Gemeinderates nicht anzunehmen. Gemäß Art. 48 Abs. 1 GLKrWG sind hierfür keine Gründe zu prüfen. Da die Amtszeit des Wahlausschusses bereits geendet hat, ist der Gemeinderat zuständig (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG).

Der Gemeinderat stellt die Ablehnung der Übernahme des Amts von Erwin Skorianz hiermit fest.

 Abstimmungsergebnis: 20 gegen 0 Stimmen

7.1.2 Bestellung und Vereidigung des Nachrückers für die CSU-Partei

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt der Listennachfolger der CSU-Partei nach. Dies ist Herr Jürgen Steinhofer. Herr Steinhofer hat bereits schriftlich erklärt, dass er die Wahl zum Gemeinderat annimmt. Der Gemeinderat beruft hiermit Herrn Jürgen Steinhofer zum Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 0 Stimmen

1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm vereidigt nun das neue Gemeinderatsmitglied Herrn Jürgen Steinhofer.

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Ohne Beschlussfassung

7.1.3 Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter für die CSU-Partei

Nachdem sich bei der CSU-Fraktion im Gemeinderat die Zusammensetzung geändert hat sind die Ausschussmitglieder dieser Fraktion endgültig zu bestellen.

Die CSU benennt folgende Gemeinderatsmitglieder für den Planungsausschuss

Partei/WählergruppierungMitgliedVertreter
CSUJosef EderJens Wulff
CSUMarianne WildJürgen Steinhofer

Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Planungsausschusses formell zu.

Die benannten Gemeinderatsmitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss bleiben bestehen.

Abstimmungsergebnis: 21 gegen 0 Stimmen

7.1.4 Diskussion und Entscheidung über die weitere Rentenberatung durch die Gemeinde

Seit der Gebietsreform hat die Gemeinde Pentling ein eigenes Versicherungsamt vorgehalten, um insbesondere älteren Mitbürgern eine Rentenberatung anbieten zu können. Außerdem hat die Gemeinde die Bürger bei der Beantragung von Renten unterstützt. Die zuständige Mitarbeiterin geht in Kürze selbst in Rente. Dieses Angebot war eine reine Serviceleistung für die Bürger. Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Übernahme dieser Aufgabe besteht nicht. Hierzu wird auf die §§ 14, 15, 16 Vorschriften des SGB I verwiesen. Die vollen Personal- und Arbeitsplatzkosten hatte die Gemeinde zu tragen. Die Gemeinde hat nur die Aufgabe ggf. Formulare bereitzuhalten und Anträge weiterzuleiten. Die nächste Geschäftsstelle der Deutschen Rentenversicherung befindet sich in Regensburg. Wenn die Gemeinde diese freiwillige Serviceleistung künftig nicht mehr anbietet, müssen sich die Bürger direkt an die Rentenversicherung wenden.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu Regensburg ist der Gemeinderat der Ansicht, dass es Pentlinger Bürgern zumutbar ist, sich für Beratungen und dgl. an den zuständigen Leistungsträger zu wenden. Die Beratungsstelle ist außerdem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Gemeinde ist nicht mehr bereit weiterhin die Personalkosten für diese freiwilligen Leistungen zu tragen und Büroräume vorzuhalten. Der Gemeinderat beschließt, diese Serviceleistung künftig nicht mehr anzubieten. Es wird auf die Zuständigkeit der Leistungsträger verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 14 gegen 7 Stimmen

 7.1.5 Erweiterung der Urnenstelen am Friedhof Pentling

Am Friedhof Pentling stehen nur noch 2 Urnengrabkammern bei den Stelen zur Verfügung. Die Fa. Aumer Urnendom hat ein Angebot mit einer Visualisierung abgegeben. Es sollen 2 Stelen je 4 Kammern entstehen. Die Bank wird auf die gegenüberliegende Seite versetzt. Das Angebot hierfür beträgt 8.979,15 €.

Ein Haushaltsansatz besteht in Höhe von 25.000 € für die Sanierung der Kanzel, welcher voraussichtlich heuer noch nicht in Anspruch genommen wird.

Der Gemeinderat stimmt einer Erweiterung der Urnenstelen zu und erteilt hiermit den Auftrag an die Fa. Aumer Urnendom.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 2 Stimmen

Der Gemeinderat stellte vor Beratung und Abstimmung die persönliche Beteiligung des Gemeinderatsmitgliedes Jürgen Steinhofer gem. Art. 49 GO fest. Herr Steinhofer nahm deshalb an Beratung und Abstimmung nicht teil.

7.1.6 Information zu aktuellen Themen

Persönliche Beteiligung von Gemeinderatsmitglieder (Art. 49 GO). Dem Gemeinderat wurde die persönliche Beteiligung anhand einer Grafik erläutert und veranschaulicht. Er wurde darauf hingewiesen, dass die einzelnen Mitglieder verpflichtet sind eine persönliche Beteiligung vor Beratung und Abstimmung anzuzeigen.

Der Spardabus wird zurzeit für den Bauhof verwendet um Abstandsregeln Corona einhalten zu können.

Wertstoffhof öffnet ab 01.06.20 zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder.

7.1.7 Bekanntgabe von Bauvorhaben

Neubau eines Doppelhauses in der Geberichstr. 9

Errichtung eines Carports in der Waldstraße 21

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