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Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Gemeinde Pentling

Die Gemeinde Pentling erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Gemeinde Pentling

§ 1

Ehrungen und Auszeichnungen

Die Gemeinde Pentling verleiht an besonders verdiente Persönlichkeiten

–       das Ehrenbürgerrecht nach Art. 16 GO

–       die Ehrenmedaille

–       die Bürgermedaille

–       das Sport-Ehrenzeichen

–       eine Auszeichnung für Verdienste

§ 2

Voraussetzungen zur Verleihung

Für besonders außerordentliche Verdienste um die Gemeinde Pentling und ihre Bürger oder für besonders hervorragende Leistungen kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.

Für außerordentliche Verdienste um die Gemeinde Pentling und ihre Bürger oder für hervorragende Leistungen kann die Ehrenmedaille verliehen werden.

Für besondere Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens, im Vereinsleben oder im öffentlichen Leben kann die Bürgermedaille verliehen werden.

Das Sport-Ehrenzeichen der Gemeinde Pentling wird für besondere sportliche Leistungen an Mitglieder von Vereinen mit ihrem Sitz in der Gemeinde Pentling verliehen.

Eine Auszeichnung kann für besondere Leistungen im Sport verliehen werden. Der Gewürdigte muss seinen Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet haben, hingegen ist es unerheblich, wo die zu würdigende Leistung erbracht wurde. Eine Auszeichnung kann auch für Verdienste um die Umwelt, Denkmal-, Ortsbildpflege oder andere zu würdigende besondere Leistungen und Einzelinitiativen verliehen werden.

Derselben Persönlichkeit können nacheinander mehrere Ehrungen und Auszeichnungen zuteilwerden.

§ 3

Form der Ehrung und Auszeichnung

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde und wird durch die Ehrenbürgerurkunde verliehen.

Die Ehrenmedaille wird in massivem Silber (vergoldet) ausgeführt. Sie trägt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde Pentling mit der Umschrift „Gemeinde Pentling Bayern“, auf der Rückseite eine stilisierte Ansicht der Gemeinde und die Umschrift „Ehrenmedaille“.

Die Bürgermedaille wird in massivem Silber ausgeführt. Sie trägt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde Pentling mit der Umschrift „Gemeinde Pentling Bayern“, auf der Rückseite eine stilisierte Ansicht der Gemeinde und die Umschrift „Bürgermedaille“.

Die Sport-Ehrennadel zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde Pentling und auf der Rückseite den Text „Sport-Ehrennadel, Gemeinde Pentling“.

Auszeichnungen werden durch ein besonderes Schreiben des Bürgermeisters zum Ausdruck gebracht.

§ 4

Rechte der Ehrenbürger

Die Ehrenbürger werden zu festlichen Veranstaltungen der Gemeinde als Ehrengäste eingeladen. Die Ehrenbürger haben das Recht auf eine Grabstelle auf dem Friedhof Pentling, auch dann, wenn der erste Wohnsitz nicht in der Gemeinde liegt.

§ 5

Vorschlagsberechtigung und Zuständigkeit

Der 1. Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder können zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts, der Ehrenmedaille, der Bürgermedaille, der Sport-Ehrennadel und der Auszeichnung geeignete Persönlichkeiten vorschlagen. Die Vorschläge sind zu begründen.

Die schriftlich formulierten Vorschläge auf Verleihung des Sport-Ehrenzeichens sind dem 1. Bürgermeister durch die zuständigen Vereinsvorstände zuzuleiten. Sie sind ausführlich zu begründen.

Für die Verleihung einer Auszeichnung ist jeder vorschlagsberechtigt.

Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts, der Ehrenmedaille und der Bürgermedaille entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Über die Verleihung der Sport-Ehrennadel und einer Auszeichnung entscheidet der 1. Bürgermeister.

§ 6

Durchführung der Ehrung und Auszeichnung

Die Überreichung der Ehrenbürgerurkunde erfolgt durch den 1. Bürgermeister bei einem besonderen Festakt. Die Überreichung der Ehrenmedaille, der Bürgermedaille und der Sport-Ehrennadel erfolgt durch den 1. Bürgermeister beim Neujahrsempfang oder in einem anderen würdigen Rahmen. Die Überreichung einer Auszeichnung erfolgt durch den 1. Bürgermeister, im Verhinderungsfalle durch einen weiteren Bürgermeister in einem angemessenen Rahmen.

§ 7

Aberkennung einer Ehrung oder Auszeichnung

Der Gemeinderat kann Ehrungen wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. Der Widerruf einer Ehrung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. Die Ehrenbürgerurkunde, die Ehrenmedaille und die Bürgermedaille sind in diesem Falle an die Gemeinde zurückzugeben.

Das Sport-Ehrenzeichen oder eine Auszeichnung kann in begründeten Fällen durch Gemeinderatsbeschluss mit einfacher Mehrheit aberkannt werden. Das Sport-Ehrenzeichen ist im Falle der Aberkennung an die Gemeinde zurückzugeben.

§ 8

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Pentling, 26.10.2015

GEMEINDE PENTLING

Barbara Wilhelm
1. Bürgermeisterin

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