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Orstbegehungen Wasserwirtschaftsamt

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg setzt derzeit das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen- Kulisse“ in Stadt und Landkreis Regensburg um. In diesem Zusammenhang werden auch die kleineren Gewässer Ihren Gemeinden erfasst.Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 08.11.2023 bis voraus­sichtlich 08.12.2023 die Gewässer in der Gemeinde Pentling bege­hen.

  • Warum Gewässerrandstreifen?

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Z.B. ver­netzen sie Landschafts- und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leis­ten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis. Im Landkreis Regensburg haben gerade die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen den ökologischen Zustand größe­rer Flüsse wie dem Regen wieder zu verbessern.

Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

  • Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?

Grundsätzlich liegt die Einhaltung bzw. digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen inder eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatschG).

Die Gewässerrandstreifen sind in der Regel ab der Mittelwasserlinie einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen den Ge­wässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante.
Warum müssen die Gewässer begangen werden?

Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die bayerische Wasser­wirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der ge­setzlichen Anforderungen. Die jetzt anstehenden Gewässerbegehungen in den Gemeinden dienen der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage. Diese gibt allen Landwirten Orien­tierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifen. Das WWA Regensburg plant, die Gewässerrand-streifen (GWR) -Kulisse für den gesamten Landkreis Regensburg bis zum 30.06.2024 erfasst zu haben.

Mit der Veröffentlichung der GWR-Kulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umwelt­atlas wird die Kulisse für den Landkreis Regensburg rechtskräftig, voraussichtlich ab dem 01.07.2024.

Wichtig! An klar erkennbaren Gewässern gilt allerdings schon ab jetzt die gesetzli­che Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. Ein starker Hinweis hie­rauf ist z. B. ein Gewässername.

  • Wie wird das Wasserwirtschaftsamt vorgehen?

Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 08.11.2023 bis voraus­sichtlich 08.12.2023 die Gewässer III. Ordnung in der GemeindePentling begehen.

Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich ge­nutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt.

Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.

Bei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Maximilian Huber094178009– 127
Juliane Freund094178009– 136

Ansprechpartner Gewässerrandstreifen

Mail: gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de

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