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Corona-Öffnungsstrategie für Bayern

Allgemeinde Informationen zur Kindertagesbetreuung ab 15. März:
Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden werden jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung bestimmen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Den newsletter vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie zum download hier.

Informationen zu Unterricht und Notbetreuung ab 15. März an den Grundschulen:
Ab Montag, 15. März 2021, gilt für den Unterricht an allen Grundschulen Folgendes:

 Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet Präsenzunterricht für die ganze Klasse statt (unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann oder nicht)

 Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 findet Präsenzunterricht für die ganze Klasse statt, sofern der vorgesehene Unterrichtsraum groß genug ist, um den Mindestabstand von 1,5m einhalten zu können
oder Wechselunterricht statt, sofern der vorgesehene Unterrichtsraum zu klein ist, um den Mindestabstand von 1,5m einhalten zu können. In diesem Fall wird die Klasse Ihres Kindes geteilt (z. B. in eine A-Gruppe und eine B-Gruppe). Die Gruppen werden im Wechsel („halbe Klasse“) unterrichtet. Präsenzunterricht in der Schule findet dann z. B. für die A-Gruppe am Montag statt und für die B-Gruppe am Dienstag etc.

 Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht für die ganze Klasse statt.

Hier finden Sie die Grafikdatei des Bayerisches Staatsministeriums zum Download: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/infos/index.php

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