Folgende Lockerungen der Corona-Regeln wurden beschlossen:
- Ausgangssperre bleibt bei einer Inzidenz von über 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr (wie bisher)
Schulen:
- Grundschulen dürfen bis zu einer stabilen Inzidenz (5 Tage) von unter 165 im Wechselunterricht öffnen
- Weiterführende Schulen können weiterhin nur unter einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht. Über 100 bleibt es bei Distanzunterricht (Ausnahmen wie bisher die Abschlussklassen und 11. Jahrgangsstufe)
- Nach den Pfingstferien dürfen alle Schulen bis zu einer Inzidenz von 165 in den Wechselunterricht
- Test- und Maskenpflicht bleibt für alle Klassen bestehen
Die neuen Regeln gelten ab Montag, 10. Mai.
Folgende Betriebe dürfen bei einer stabilen Inzidenz (5 Tage) unter 100 wieder öffnen:
- Außengastronomie bis max. 22 Uhr (mit Test, Termin und Hygieneauflagen)
- Kinos (mit Test und Hygieneauflagen)
- Theater (mit Test und Hygieneauflagen)
- noch geschlossene körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen
- Hundeschulen dürfen bei einer Inzidenz unter 165 aufmachen
Die neuen Regeln gelten ab Montag, 10. Mai bis erstmal zum 6. Juni.