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Das bayerische Kabinett hat am 04.05. Corona-Lockerungen für den Freistaat beschlossen

Folgende Lockerungen der Corona-Regeln wurden beschlossen:

  • Ausgangssperre bleibt bei einer Inzidenz von über 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr  (wie bisher)

Schulen:

  • Grundschulen dürfen bis zu einer stabilen Inzidenz (5 Tage) von unter 165 im Wechselunterricht öffnen
  • Weiterführende Schulen können weiterhin nur unter einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht. Über 100 bleibt es bei Distanzunterricht (Ausnahmen wie bisher die Abschlussklassen und 11. Jahrgangsstufe) 
  • Nach den Pfingstferien dürfen alle Schulen bis zu einer Inzidenz von 165 in den Wechselunterricht
  • Test- und Maskenpflicht bleibt für alle Klassen bestehen

Die neuen Regeln gelten ab Montag, 10. Mai.

Folgende Betriebe dürfen bei einer stabilen Inzidenz (5 Tage) unter 100 wieder öffnen:

  • Außengastronomie bis max. 22 Uhr (mit Test, Termin und Hygieneauflagen)
  • Kinos (mit Test und Hygieneauflagen)
  • Theater  (mit Test und Hygieneauflagen)
  • noch geschlossene körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen
  • Hundeschulen dürfen bei einer Inzidenz unter 165 aufmachen

Die neuen Regeln gelten ab Montag, 10. Mai bis erstmal zum 6. Juni.

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