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Corona-Lockerungen ab dem 20. März 2022


Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann haben am Mittwoch, den 09. März 2022, eine Reform der Corona Schutzmaßnahmen beschlossen.

Diese Regeln treten dann in Kraft:
  • FFP2-Maskenpflicht oder OP-Masken in Innenräumen und Supermärkten.
  • Abstandsgebote d.h. ein Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum, ganz besonders aber im Innenraum. 
  • Hygienekonzepte sind dann verpflichtend. 
  • Impf-, Genesenen- oder Testnachweise müssen dann wieder vorgezeigt werden. Zum Beispiel in Betrieben und Einrichtungen. Auch die Möglichkeit der 3G, 2G, oder 2G-Plus-Regelung am Arbeitsplatz oder in Bars und Restaurants besteht dann wieder. 

Die neuen Regeln sollen bis zum 23. September gelten.


 
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