Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann haben am Mittwoch, den 09. März 2022, eine Reform der Corona Schutzmaßnahmen beschlossen.
Diese Regeln treten dann in Kraft:
- FFP2-Maskenpflicht oder OP-Masken in Innenräumen und Supermärkten.
- Abstandsgebote d.h. ein Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum, ganz besonders aber im Innenraum.
- Hygienekonzepte sind dann verpflichtend.
- Impf-, Genesenen- oder Testnachweise müssen dann wieder vorgezeigt werden. Zum Beispiel in Betrieben und Einrichtungen. Auch die Möglichkeit der 3G, 2G, oder 2G-Plus-Regelung am Arbeitsplatz oder in Bars und Restaurants besteht dann wieder.
Die neuen Regeln sollen bis zum 23. September gelten.