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Basis-Schutzmaßnahmen ab dem 03. April 2022


Trotz landesweit extrem hoher Infektionszahlen nimmt die Staatsregierung das Auslaufen der allermeisten Corona-Beschränkungen ab dem ersten Aprilwochenende Wochenende hin. Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund fallen ab dem 3. April viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern weg, da es dafür künftig keine allge-meine Rechtsgrundlage mehr gibt. In einigen Bereichen – wie z. B. an den Schulen – sind jedoch sog. „Basisschutzmaßnahmen“ möglich, die in Bayern auch zur Anwendung kommen werden.

Diese Corona-Regeln bleiben in Bayern:

Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen somit am 2. April. In der neuen Corona-Verordnung, die das Kabinett am 29. März beschlossen hat, sind nur noch die nötigsten Basis-Schutzmaßnahmen enthalten. 

Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln entfallen somit ab Sonntag, 3. April. Weiterhin bleiben soll nur noch die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Pflegeheimen, Arztpraxen und Kliniken sowie eine Testpflicht im Pflegebereich, in Schulen und Kitas. Alles andere liegt nun in der freien Entscheidung der Menschen. 

Das Kabinett hat jedoch eine Empfehlung abgegeben, in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und auf ausreichend Mindestabstand zu achten.

Diese Änderungen ergeben sich bei den Schutzmaßnahmen an Schulen:
Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022. Sowohl im Unterricht als auch auf den Begegnungsflächen und in Räumen, die von schulischen Ganztagesangeboten und der Mittagsbetreuung genutzt werden, muss dann keine Maske mehr getragen werden. Dies gilt für die Schülerinnen und Schüler, das schulische Personal sowie alle Besucherinnen und Besucher gleichermaßen.
Als Teil des „Basisschutzes“ werden die schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler zunächst unverändert fortgesetzt; nach einem Infektionsfall in einer Klasse werden weiterhin zusätzliche Testungen durchgeführt. Wie bisher können auch externe Testungen durchgeführt werden, um den erforderlichen Testnachweis zu erbringen.
Schließlich ist weiterhin für Besucherinnen und Besucher der Zutritt zum Schulgelände nur möglich, wenn ein gültiger Impf- bzw. Genesenennachweis bzw. ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden kann („3G“).
Bitte beachten Sie, dass wir das Tragen einer Maske in Innenräumen weiterhin allgemein empfehlen. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.


 
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