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200 Personen bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien bzw. 100 in geschlossenen Räumen sind zugelassen.

200 Personen bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien bzw. 100 in geschlossenen Räumen sind zugelassen. Freizeiteinrichtungen im Innenbereich können wieder öffnen. Kontaktlose Sportwettkämpfe in geschlossenen Räumen sowie Training von Kontaktsportarten sind unter Auflagen wieder möglich. Modernisierng der Landwirtschaftsverwaltung soll mit neuen Strukturen den neuen Herausforderungen Rechnung tragen.

Den vollständigen Bericht der Kabinettssitzung der Bayerische Staatsregierung vom 07. Juli 2020 finden Sie zum download hier.

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