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Zwei Wege führen zum Impftermin

 Aller Voraussicht nach können bereits Mitte Februar die meisten Zweitimpfungen in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen abgeschlossen werden. Daher konkretisieren sich nun die weiteren Vorbereitungen für die Impfung der großen Personengruppe der über 80-jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger. In den letzten Tagen haben die Ü80-jährigen ein Informationsschreiben des Landratsamtes bekommen, darüber hinaus oft noch ein Schreiben der Wohnsitzgemeinde. In den Medien gibt es viele Berichte zur Registrierung über die bayernweit eingerichtete Anmeldeplattform BayIMCO (www.impfzentren.bayern).

Zur besseren Orientierung hat die Ärztliche Leitung der Landkreis-Impfzentren daher das Informationsangebot kurz und kompakt zusammengefasst und auch Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen formuliert.

Die beschreibende Grafik finden Sie zum download hier.

Grundsatz:

Weil in der Anfangszeit der Impfstoff knapp ist, musste festgelegt werden, in welcher Reihenfolge geimpft wird. Menschen mit besonders hohem Risiko sollen zuerst geimpft werden. In der Impfverordnung des Bundes wurden drei Priorisierungsstufen festgelegt. Zur Stufe 1 der höchsten Priorität gehören

  • Alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • BewohnerInnen und MitarbeiterInnen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen,
  • MitarbeiterInnen von ambulanten Pflegediensten,
  • MitarbeiterInnen etwa von Notaufnahmen, Intensivstationen, Rettungsdiensten

Priorisierungsgruppe 1

Die impfwilligen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen wurden vor Ort durch die mobilen Teams geimpft. Für alle weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 1 gilt das nachfolgend dargestellte Anmeldeverfahren. Wobei die sogenannten Gemeindeimpfungen („Option 2“) nur für die 80-jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger vorgesehen sind. Diesem Personenkreis soll so eine wohnortnahe Impfmöglichkeit eingeräumt werden.

Das bedeutet, dass die Ü80-jährigen Bürgerinnen und Bürger zwei Anmeldeoptionen haben, die Option 1 und die Option 2. Alle anderen Personen der Priorisierungsgruppe 1 haben nur die Option 1.

Option 1: Registrierung und Terminvergabe über die bayernweite Anmeldesoftware BayIMCO

Option 1 gilt für:

Alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

MitarbeiterInnen von ambulanten Pflegediensten,

MitarbeiterInnen etwa von Notaufnahmen, Intensivstationen, Rettungsdiensten

  1. Registrierung:

Die Registrierung ist entweder online oder telefonisch möglich:

  1. Online-Registrierung über BayIMCO (Bayerisches Impfmanagement gegen Corona), das zentrale Online-Anmeldeportal der Bayerischen Staatsregierung www.impfzentren.bayern.
  2. Wer kein Internet hat und sich daher nicht online anmelden kann, kann sich auch telefonisch unter 0941 4009 444 registrieren lassen. Dort melden sich von Mo – Fr jeweils von 8 – 16.30 Uhr die MitarbeiterInnen der BRK-Koordinierungsstelle. Diese tragen die Daten während des Telefonats in BayIMCO ein und nehmen so die Registrierung auf diesem Portal vor.
  • Terminvergabe:

Nach der Registrierung muss man nichts weiter unternehmen. Die BRK-Koordinierungsstelle informiert von sich aus, wenn ein Impftermin möglich ist.

Option 2: Registrierung und Terminvergabe über die Gemeinde

Option 2 gilt nur für Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.

  1. Registrierung:

Die impfwillige Person (oder deren Familienmitglied/Betreuer/Angehöriger) meldet sich bei der Wohnsitzgemeinde für eine Imfpung an. Diese Anmeldung wird von der Gemeinde an die BRK-Koordinierungsstelle weitergeleitet. Dort wird die Registrierung in die Anmeldesoftware BayIMCO übernommen. Der Impfwillige muss sich also nur bei der Gemeinde anmelden, die Registrierung in BayIMCO erledigt die Koordinierungsstelle.

Hinweis: Wer sich als Ü80-Jähriger bereits auf BayIMCO angemeldet hat, kann sich trotzdem auch noch bei der Gemeinde anmelden.

  • Terminvergabe:

Wenn ein konkreter Termin festgelegt wurde, an dem die mobilen Impfteams in die jeweilige Gemeinde fahren, informiert die Gemeinde (etwa 5 Tage vorher) alle angemeldeten impfwilligen Bürgerinnen und Bürger.

Häufige Fragen:

Wenn ich jetzt noch nicht zur Gruppe der ersten Priorisierungsstufe gehöre, kann ich mich trotzdem auch jetzt schon über BayIMCO registrieren lassen?

Das ist möglich, man kommt aber so nicht zu einem „schnelleren“ Termin. Denn erst wenn die Impfung der erstpriorisierten Personen abgeschlossen ist, kommt die nächste Gruppe an die Reihe. Die Impfanmeldung bei der Wohnsitzgemeinde – also die sogenannte Gemeindeimpfung – ist aber nur für Personen der ersten Priorisierungsstufe und hier auch nur für die Ü80-Jährigen gedacht. Als Zweitpriorisierte kann man sich aktuell also bei der Gemeinde nicht anmelden.

Wenn ich mich bereits in BayIMCO registriert habe, kann ich mich trotzdem zusätzlich noch bei der Gemeinde anmelden?

Ja. Wenn die Gemeindeimpfung stattfindet, bevor man einen Termin in den Landkreis-Impfzentren bekommen hat, kann man sich zusätzlich auch für die Gemeindeimpfung anmelden. Beim Datenabgleich wird die obsolet gewordene Anmeldung in BayIMCO gelöscht.

Wenn noch unklar ist, welcher Anmeldeweg schneller zu einer Impfung führt, kann ich mich sowohl bei der Gemeinde als auch beim Anmeldeportal BayImCO registieren lassen?

Ja. Beim Datenabgleich wird die Doppelbuchung erkannt und zusammengeführt.

Wird es wieder die Möglichkeit geben, sich über die Online-Terminvereinbarung auf der Landkreis-Homepage anzumelden, so wie dies am 28.12. und am 15.01. der Fall war?

Nein, das war nur ein Zusatzangebot des Landkreises zur Überbrückung der Zeitspanne, bis die bayernweite Anmeldesoftware des Freistaats Bayern zur Verfügung stand. Wenn BayIMCO demnächst in der Vollversion zur Verfügung steht, wird es aber auch dort Onlinetermine geben.

Mir wurde bereits ein Impftermin in einem der beiden Impfzentren mitgeteilt. Kann ich den absagen, und mich stattdessen bei der Gemeindeimpfung anmelden?

Wenn möglich, sollten Sie den bereits vereinbarten Impftermin wahrnehmen. Jede Terminstornierung macht eine aufwendige Nachbesetzung notwendig, um so die derzeit noch wenigen Impfressourcen effizient einsetzen zu können. Und der bereits vereinbarte Impftermin wird in den meisten Fällen auch früher sein als der Termin über die Gemeindeimpfung.



Datenschutzinformationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die Erfassung der Impfwilligen finden Sie zum download hier: https://www.pentling.de/wp-content/uploads/2021/02/Datenschutzhinweis-Daten-Impfwillige.pdf

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