Allgemeine Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert.
Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen gilt ab 22. Juni ein Mindestabstand von 1,50 Metern.
Veranstaltungen: Hochzeiten, Beerdigungen, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen sind ab 22. Juni mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche Veranstaltungen bleiben untersagt. Es bleibt bei einem Verbot von Großveranstaltungen bis minestens zum Ende Oktober 2020.
Sport: ab dem 22. Juni 2020 kann die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebes erfolgen. Die bislang geltende Obergrenze von bisher 20 Personen wurde aufgehoben.
Kindertagesbetreuung und Schule: ab 01. Juli sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nutzen können. Für Kindertagesbetreuung und Schulen gilt das Ziel, ab September wieder den Regenlbetrieb aufzunehmen.
Den vollständigen Bericht der Kabinettssitzung der Bayerische Staatsregierung vom 16. Juni 2020 finden Sie zum download hier.