Die Corona-Pandemie hat auch Ende Januar 2021 ihre Bedrohlichkeit nicht eingebüßt.
Folgende Regeln gelten in Bayern seit dem 20. Januar:
- der bisherige harte Lockdown wird bis mindestens 14. Februar verlängert
- Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr bleibt bestehen
- Geschäfte und Dienstleistungen außerhalb des täglichen Bedarfs, sowie Gastronomie und Hotels bleiben geschlossen
- Kantinen dürfen nur noch Essen zum mitnehmen anbieten
- Schärfere Kontaktbeschränkungen: Nur noch eine weitere Person zusätzlich zu den Personen des eigenen Hausstands erlaubt. (Kinder bis einschließlich 3 Jahre sind ausgenommen)
- Beim Einkaufen, im ÖPNV, beim Arzt und Physiotherapie gilt seit dem 18.01. eine FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren
- Kinderbetreuung darf von einer Kontaktfamilie erfüllt werden.
- Schulen bleiben geschlossen.
- Faschingsferien fallen aus! Dort soll Unterricht nachgeholt werden
- Kitas bleiben ebenfalls geschlossen – eine Notbetreuung soll angeboten werden.
- Für Eltern gibt es zusätzliche 10 Krankentage für Kinderbetreuung – alleinerziehende 20 Tage
Homeoffice – Am Arbeitsort finden zahlreiche Kontakte statt. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens muss deshalb auch dort eine Kontaktreduktion erfolgen.
- In Hotspots über einer Inzidenz von 200 wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer zum eigenen Wohnort begrenzt. Das gilt nur für touristische Tagesausflüge. Einkaufen, Beruf und Familie sind ausgeschlossen.
- Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt ab sofort eine Testpflicht und die 10-tägige Quarantäne. Ab dem 5. Tag kann die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test beendet werden
Den vollständigen Bericht der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 20. Januar 2021 finden Sie zum download hier: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-20-01-2021/