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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser Ende Juni und im Juli dieses Jahres

Durch Unwetter Ende Juni und im Juli 2021 sind in weiten Teilen Bayerns (insbesondere im südlichen Oberbayern, aber auch in anderen Gebieten wie Niederbayern und im nördlichen Bayern) beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheb­lichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschä­digten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten ent­gegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presse­veröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.

Den vollständgien Erlass des Bayerisches Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat v. 26.07.2021 finden Sie hier als PDF-Datei zum download.

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