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Sitzung vom 30.01.2020

2. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des:Gemeinderates
Sitzungsnummer:2/2020
Sitzungstag:30.01.2020
Sitzungsort:Pentling, Rathaus
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Kohlmeier Anette, Knittl Franz, Knittl Johannes, Kreil Franz, Neumüller Jürgen, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Skorianz Erwin, Prof. Dr. Weigert Johann, Weigt Bruno

Entschuldigt abwesend waren:

Schiller Franz, Zink Herbert

Anwesende Ortssprecher:

Lehner Andreas

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

Vorsitzender:Schriftführer
B. Wilhelm 1. BürgermeisterinChr. Limmer

2.1 Öffentlicher Teil:

2.1.1 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 und Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Jahnstraße in Großberg – Billigung der überarbeiteten Entwurfsplanung

Die Gemeinderäte haben alle während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen erhalten. In der Sitzung des Planungsausschusses am 16.01.2020 wurden die Einwände des Landratsamtes und Einwendungen von Bürgern diskutiert. Das Sitzungsprotokoll haben alle Gemeinderäte erhalten. Dabei wurden folgende Änderungen an der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes befürwortet und werden dem Gemeinderat zur Billigung vorgeschlagen:

  • Die zulässige Firsthöhe des künftigen Feuerwehrgerätehauses soll auf 11 m erhöht werden.
  • Derzeit wäre für alle übrigen Gebäude eine Höhe von max. 13,00 m über zulässigem EFOK möglich. Dies soll auf 11,50 m reduziert werden. Auch mit dieser Festsetzung können noch 3 Vollgeschosse errichtet werden.
  • Pro geplanter Wohneinheit müssen 2 Stellplätze nachgewiesen werden. Selbstverständlich soll dies auch für Mehrfamilienhäuser gelten. Die Formulierung im Bebauungsplan wird eindeutig formuliert und berichtigt.
  • Die vom Landratsamt gewünschten redaktionellen Klarstellungen werden in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde vorgestellt. Der Gemeinderat stimmt diesen Änderungen zu und billigt den Entwurf in der heutigen Fassung. Der Flächennutzungsplan enthält keine Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt eine erneute öffentliche Auslegung beider Pläne durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 10 gegen 8 Stimmen

Vor Beratung und Abstimmung stellte der Gemeinderat fest, dass Frau Paul wegen persönlicher Beteiligung auszuschließen ist. Frau Paul nahm daher an Beratung und Abstimmung nicht teil.

2.1.2 Erweiterung der Kinderkrippe im Haus Benedikt, Vorstellung der Ergebnisse zur Kosteneinsparung

In der Gemeinderatsitzung vom 12.09.2019 wurde dem Gemeinderat die endgültige Planung mit Kostenberechnung aufgezeigt. Daraufhin erging der Auftrag nach Einsparpotentialen zu suchen.

Das Planungsbüro Köstlbacher und Miczka hat nun mit den Fachplanern Lösungen erarbeitet. Im Ergebnis können:

  • Beim Gewerk HLS Einsparungen von 30.000 € erwirtschaftet werden. Zusätzlich konnten in Abstimmung mit dem Nutzer in den Sanitärräumen Alternativen ohne Qualitätseinbußen gefunden werden. Einsparsumme: ein mittlerer 4-stelliger Betrag.
  • Beim Gewerk Elektro wird ebenfalls eine Einsparsumme von einem mittleren 4-stelligen Betrag gerechnet,          welcher durch eine optimierte Beleuchtung gesetzt werden kann
  • Bei der Möblierungsplanung werden standarisierte Maße verwendet.
  • Bei den Außenanlagen hat das Architekturbüro Küster eine Stellungnahme abgegeben. Danach könnten folgende Einsparungen realisiert werden:
    • Weglassen eines Außenwasseranschlusses 800 €
    • Stabgitterzaun anstelle Holzzaun 3.000 €
    • Betonbelag anstelle Fallschutzbelag 3.000 €
    • Entfall Sonnensegel 7.500 €

Der Gemeinderat beschließt folgende Einsparmaßnahmen bei den Außenanlagen:

Der Holzzaun soll durch Stabgitterzaun ersetzt werden. Die restlichen aufgezeigten Einsparpotentiale sollen aufgrund des dagegenstehenden Mehrwerts nicht umgesetzt werden.

Die vom Architekturbüro Köstlbacher und Miczka aufgezeigten Einsparungen werden begrüßt. In der weiteren Abstimmung und Auswahl der verwendeten Materialien sollen die Planungsbeteiligten weiterhin größtes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts legen.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 1 Stimme

2.1.3 Anschaffung von Gehwegplatten für die Hauptstraße aufgrund von Grabarbeiten

In der Hauptstraße werden von Vodafone Grabarbeiten durchgeführt. In diesem Zuge sollen wie schon bei der Glasfasererschließung die Gehwegplatten ausgetauscht und entsorgt werden. Es handelt sich um rd. 600 m². Die Kosten hierfür werden sich nach einem ersten Angebot auf rd. 12.000 € belaufen. Sollten zusätzliche Entsorgungskosten entstehen ist der Gemeinderat zu informieren.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Gehwegplatten anzuschaffen und auszutauschen.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 0 Stimmen

2.1.4 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 7 und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Sondergebiet für „Regenerative Energien / Sonnenenergie Poign III westlich und östlich des A93“;
Behandlung von Bedenken und Anregungen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 22. November 2019 bis einschließlich 23. Dezember 2019 durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.11.2019 informiert und der Vorentwurf mit Anlagen zum Download auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt. Für die Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Frist bis 23.12.2019 gesetzt.

Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen:

  • Regionaler Planungsverband
  • Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Wasserwirtschaftsamt
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Markt Bad Abbach
  • Gemeinde Obertraubling
  • Stadt Kelheim
  • Gemeinde Thalmassing
  • Staatliches Bauamt Regensburg
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Bayernets GmbH
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH
  • Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg

Die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, teilt mit, dass im Planungsgebiet ein Bergbaurecht für ein Grubenfeld für Braunkohle verliehen wurde. Dabei handelt es sich um Bergwerkseigentum, dass dem Rechtsinhaber das nichtbefristete ausschließliche Gewinnungsrecht einräumt. Wird dieses Recht eingeschränkt oder gänzlich verhindert, so erwächst möglicherweise ein Entschädigungsanspruch des Rechtsinhabers. Der derzeitige Rechtsinhaber ist die Stadt Regensburg und der Markt Bad Abbach. Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd teilt mit, dass durch das Plangebiet bei Fl.Nr. 157 Gem. Poign eine Fernwasserleitung AZ DN 250 verläuft. Diese ist festzusetzen sowie die damit verbundenen Leitungsrechte, Schutzstreifen und Zutrittsmöglichkeiten. Da dies in den Plänen bereits berücksichtigt ist, sind keine Änderungen notwendig.

Die MERO Germany GmbH teilt mit, dass die Fernleitung lagerichtig mit den Schutzstreifen eingezeichnet ist und hat daher keine Einwände. Es soll lediglich die geänderte Rechtsform der bisherigen MERO Germany AG in die MERO Germany GmbH Einarbeitung finden. Der Planer wird beauftragt dies zu berücksichtigen.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat keine Einwände und verweist darauf, dass auch der staatliche Revierleiter des Forstreviers Nittendorf zu beteiligen ist.

Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiete Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, Denkmalschutz, Tiefbau und der Kreisbrandrat haben keine Einwendungen.

Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitplanung, Fachreferent für Städtebau und Technik bittet den Planteil und die textlichen Festsetzungen zu ändern bzw. zu ergänzen:

  • Bei den textlichen Festsetzungen ist das Wort „Wandhöhe“ zum Betriebsgebäude max. 3 m hinzuzufügen. Hierzu ergänzend noch zum Bezugspunkt den Halbsatz: „bzw. bis zum Schnittpunkt der traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut“. Des Weiteren wird die Größe des Betriebsgebäudes hinterfragt. Derzeit sind 100 m² festgesetzt. Der Gemeinderat setzt die Größe des Gebäudes auf 50m² herunter, da dies für Trafogebäude ausreichend ist.
  • Als Hinweis ergeht noch, dass das natürliche Gelände enorm ansteigt (Höhendifferenzen zwischen 10,80 und 20,60 Meter) bei der Detailplanung muss darauf Rücksicht genommen werden.

Der Gemeinderat beauftragt den Planer die textlichen Festsetzungen dahingehend zu ändern und auf den Hinweis zu achten.

Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitplanung weist darauf hin, dass das Verfahren eine einheitliche Bezeichnung haben soll. Es soll deshalb überall der Titel „Sondergebiet für Regenerative Energien / Sonnenenergie Poign III – westlich und östlich der A93“ geführt werden. Weiter fehlen zu Angaben wie Fl.Nr. und Gemarkung zum räumlichen Geltungsbereich. Der Planer wird beauftrag diese zu ergänzen.

Weiter soll die innere Erschließung entsprechend der PlanZV dargestellt werden und die Darstellung der Biotopkartierung sowie des Geltungsbereichs im Übersichtslageplan überprüft werden.

Die baulichen Anlagen samt Wege sind im Planteil verbindlich darzustellen, sowie eine Klarstellung anzubringen ob der Bebauungsplan mit dem Vorhabens- und Erschließungsplan identisch ist.

Der Gemeinderat beauftragt den Planer diese Ergänzungen vorzunehmen und in den Plan einzuarbeiten.

Weiter wird hinterfragt, ob Aufschüttungen und Abgrabungen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO zugelassen werden. Der Gemeinderat spricht sich dagegen aus. Der Planer wird beauftrag dies einzuarbeiten.

Als Letztes wird eingewandt, dass die Ausgleichsflächen nachzuweisen und detailliert darzustellen sind. Der Planer wird beauftragt dies umzusetzen.

Der Fachreferent für Natur- und Landschaftsschutz am Landratsamt Regensburg, weist darauf hin, dass die notwendigen Ausgleichsflächen noch genau abzustimmen sind. Es wird der Auftrag erteilt, dass der Investor und Planer sich hierzu mit der Behörde

Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Natur- und Umweltschutz, weist darauf hin, dass keine wasserrechtlichen Verbote betroffen sind. Die Fl.Nr. 158 Gem.Poign ist eine Altlastenverdachtsfläche. Eventuell könnte die Fl.Nr 157 Gem. Poign auch noch betroffen sein. Das zu verständigende Amt bei vorfinden von Altlasten ist richtiger Weise bei Nr. 4.5 im Bebauungsplan und in Nr. 6.5 des Flächennutzungsplanes in „Sachgebiet Wasser-, Bodenschutz- und Staatliches Abfallrecht am Landratsamt Regensburg“ zu ändern. Weiter ergeht der Hinweis, dass Niederschlagswasser anfällt und dieses breitflächig über die belebte Bodenzone abgeleitet werden soll. Die Ausführungen im Bebauungsplan werden als ausreichend erachtet. Ebenso ausreichend dargestellt ist auch, dass es zu keinen Behinderungen oder Verstärkungen des wild abfließenden Wassers durch die Bebauung kommen darf.

Einwendungen von Bürgern gingen nicht ein.

Den ausgearbeiteten obigen Vorschlägen der Verwaltung zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 7 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet für regenerative Energien / Sonnenenergie Poign III – westlich und östlich“ der A93 wird zugestimmt und hiermit beschlossen. Das Deckblatt Nr. 7 und der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan werden jeweils in der Fassung vom 30.01.2020 gebilligt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 1 Stimme

2.1.5   Information zu aktuellen Themen

Bürgerversammlung Matting zur Dorferneuerung am 22.01.20. Bereits 7 Personen haben sich für den Arbeitskreis bereit erklärt. ALE informierte auch über Möglichkeit von Privatfördermaßnahmen im Sanierungsgebiet.

Renaturierung des Mühlbaches durch den Landschaftspflegeverband

Zum Radverkehrskonzept des Landkreises ist eine Stellungnahme des Bund Naturschutzes eingegangen der sich klar gegen eine Asphaltierung des Radweges Unterirading – Regensburg ausspricht.

2.1.6   Bekanntgabe von Bauvorhaben

  • keine
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