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Sitzung vom 28. Januar 2021

1. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzungdes:Gemeinderates 
Sitzungsnummer:1/2021
Sitzungstag:28.01.2021
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

 

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Neumüller Jürgen, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Steinhofer Jürgen, Weigert Markus, Weigt Bruno, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

Entschuldigt abwesend waren: ./.

Anwesende Ortssprecher: ./.

 Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

1.1       Öffentlicher Teil:

  1. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Poign

Bei der letzten EEG-Novelle im Dezember 2020 wurde der bisherige 110 Meter Bereich an Autobahnen auf 200 Meter ausgeweitet.

Beide Anlagenbetreiber in Poign haben Interesse die bereits bestehenden Anlagen auf die 200 Meter zu erweitern.

Von beiden Anlagenbetreibern liegt nun Anträge vor den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Antrag des ersten Investors betrifft die Grundstücke östlich und westlich der A93 der Gemarkung Poign:

  • Fl.Nr. 71/6 mit ca. 34.370 m²
  • Fl.Nr. 61 mit ca. 11.700m²
  • Fl.Nr. 160 mit ca. 20.703 m²
  • Fl.Nr. 157 mit ca. 12.750 m²
  • Fl.Nr. 153 mit ca. 1.500 m²

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des ersten Investors zu und fasst hiermit den Aufstellungsbeschluss. Auf den oben genannten Flächen mit insgesamt rd. 81.023m² sollen weiterer Anlagen errichtet werden. Der Gemeinderat ist bereit den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis: 15 gegen 6 Stimmen

Der Antrag des zweiten Investors betrifft die Erweiterung der PV-Anlage auf einem Grundstück östlich der A93 mit der Fl.Nr. 75 Gem. Poign und einer Fläche von ca. 32.000 m².

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des zweiten Investors zu und fasst hiermit den Aufstellungsbeschluss. Auf der Fl.Nr. 75 Gem. Poign mit insgesamt rd. 32.000m² soll eine weitere Anlage errichtet werden. Der Gemeinderat ist bereit den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis: 15 gegen 6 Stimmen

1.1.2     Änderung des Flächennutzungsplanes DBL Nr. 9 für Sportflächen im Gemeindegebiet sowie Erweiterung des Bauhofes; Behandlung von Bedenken und Anregungen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 09. November 2020 bis einschließlich 10. Dezember 2020 durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 30.10.2020 informiert und der Vorentwurf mit Anlagen zum Download auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt. Für die Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Frist bis 10.12.2020 gesetzt.

Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen:

Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

Deutsche Telekom Technik GmbH

Stadt Regensburg

Markt Bad Abbach

Gemeinde Obertraubling

Gemeinde Thalmassing

Staatliches Bauamt Regensburg

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg

Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Bayernwerk Netz GmbH

REWAG Netz GmbH

Landratsamt Regensburg, Tiefbauabteilung

Landratsamt Regensburg, SG Natur- und Umweltschutz

Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Denkmalschutz

Landratsamt Regensburg, SG Verkehrsentwicklung

Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Immissionsschutz

Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg erhebt keine Einwände, weist aber darauf hin, dass bei einer Realisierung des Schützenheimes die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu berücksichtigen ist. Änderungen der Planung sind nicht notwendig.

Die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz hat keine grundsätzlichen Bedenken. Die Erweiterung der Sportinfrastruktur um Sport- bzw. Bolzplätze wird als unproblematisch eingestuft, wenn damit keine größeren baulichen Anlagen verbunden sind. Die Verwaltung geht aufgrund dieser Stellungnahme und den Darstellungen und Beschreibungen im Erläuterungs- und Umweltbericht davon aus, dass ein Schützenheim und eine Langlaufübungsstrecke (wie bisherige Nutzung bei entsprechender Witterung) nicht als größere bauliche Anlage angesehen werden. Zur Erweiterung des Bauhofes wird mitgeteilt, dass Bedenken trotz der Lage im regionalplanerischen Trenngrün voraussichtlich zurückgestellt werden können, da es sich um eine Bestandserweiterung handelt. Die Bewertung obliegt jedoch dem Regionalen Planungsverband. Dieser wurde von der Verwaltung am Verfahren beteiligt. Änderungen der Planung sind daher nicht notwendig.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd erhebt keine Einwände, weist aber darauf hin, dass nicht alle Wasserleitungen in den Planunterlagen eingezeichnet sind. Der Planer wird von der Verwaltung beauftragt die Pläne zu ergänzen.

Die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, teilt mit, dass im Planungsgebiet ein Bergbaurecht für ein Grubenfeld für Braunkohle verliehen wurde. Dabei handelt es sich um Bergwerkseigentum, dass dem Rechtsinhaber das nichtbefristete ausschließliche Gewinnungsrecht einräumt. Wird dieses Recht eingeschränkt oder gänzlich verhindert, so erwächst möglicherweise ein Entschädigungsanspruch des Rechtsinhabers. Die derzeitigen Rechtsinhaber ist die Stadt Regensburg. Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Stadt Regensburg wurde am Verfahren beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben.

Der Regionale Planungsverband schreibt, da es sich um Sportplätze und die Erweiterung des Bauhofes handelt, kann angenommen werden, dass die Funktionsfähigkeit des Grünzugs dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird. Ganz klar wird aber mit dem Verweis auf das Trenngrün darauf hingewiesen, dass keine weiteren Baugebietsausweisungen zwischen Großberg und Pentling stattfinden. Eine Änderung der Planung ist damit nicht notwendig.

Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitplanung und der Fachreferent für Naturschutz erheben Einwände gegen die Planungen. Die Erweiterung des Bauhofes wird für städtebaulich vertretbar gehalten. Hier sind keine Änderungen notwendig.

Die Anlage eines weiteren Sportplatzes westlich des Großberger Weges wird abgelehnt, da diese Fläche von einer weiteren Bebauung freizuhalten ist. Da dort kein Gebäude geplant wird, sondern nur ein Rasenspielfeld angelegt werden soll, werden die Einwände als unbegründet zurückgewiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Höhere Landesplanungsbehörde als auch der Regionale Planungsverband keine grundsätzlichen Probleme mit der Anlage eines Rasenspielfeldes haben. Der Gemeinderat beschließt die Planung weiter zu betreiben.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 2 Stimmen

Gegen die Erweiterung der Sportflächen bei Hohengebraching werden Einwände erhoben. Zur Begründung wird vorgetragen, dass die Erweiterungsfläche zu einer Zersiedelung der Landschaft führt und an keine geeignete Siedlungseinheit angebunden ist. Diese Einwände werden als unbegründet zurückgewiesen. Seit Jahrzehnten ist hier ein Bolzplatz angelegt. Seit vielen Jahrzehnten betreibt der Wasserzweckverband direkt neben dem Gelände einen großen Hochbehälter mit Betriebsgebäude. Außerdem wurde ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude in diesem Bereich vom Landratsamt genehmigt. Der Skiclub hat eine baurechtlich genehmigte Unterstellmöglichkeit für das Loipenspurgerät errichtet. Von einer Zersiedelung der Landschaft kann keine Rede sein. Es wird lediglich ein bebauter und vorhandener Standort weiterentwickelt und daher auch kein Verstoß gegen das Anbindegebot gesehen. Der Gemeinderat beschließt die Planung weiter zu betreiben.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 2 Stimmen

Der Skiclub Großberg hat seine Pläne präzisiert, in Plänen dargestellt und näher erläutert. Es ist geplant eine 630 m lange und 3 m breite Übungsstrecke für Skiroller und Langlauf zu asphaltieren. Zusätzlich soll ein 800 m² großer Platz asphaltiert und als Übungsfeld für die Kleinsten bzw. Hockeyfeld angelegt werden. Ein ausreichend großer Platz für die Anlage eines Beachvolleyballfeldes wurde eingeplant. Die Rollerstrecke führt um einen verbleibenden Bolzplatz.

Der Gemeinderat stimmt dieser Planung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dies bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 2 Stimmen

Der Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching hat seine Pläne präzisiert, in Plänen dargestellt und näher erläutert. Ein Schützenheim mit Parkplätzen soll direkt am Kirchweg errichtet werden. Der Bolzplatz soll zeitweise auch zum Bogenschießen benutzt werden.

Der Gemeinderat stimmt dieser Planung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dies bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: 21 gegen 0 Stimmen

Der Burschen- und Mädchenverein Hohengebraching hat seine Pläne präzisiert, in Plänen dargestellt und näher erläutert. Am Rande des Bolzplatzes soll ein Feuerplatz für das jährliche Johannifeuer vorgesehen werden.

Der Gemeinderat stimmt dieser Planung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dies bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: 21 gegen 0 Stimmen

Das Deckblatt Nr. 9 ist entsprechend den heute gefassten Beschlüssen zu überarbeiten und wird vom Gemeinderat in der heute beschlossenen Fassung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 2 Stimmen

  1. Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Skiclub Großberg e.V. und Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching e.V. über die Nutzung der Fl.Nr. 436, 437 Gemarkung Hohengebraching

Der Skiclub Großberg e.V. und der Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching e.V. stellten den Antrag die Flurstücke Fl.Nr. 436, 437 Gemarkung Hohengebraching für Ihre jeweiligen sportlichen Zwecke nutzen zu dürfen. Der Schützenverein plant ein eigenes Vereinsheim mit Bogenschießplatz, der Skiclub Großberg e.V. eine asphaltierte Langlaufübungsstrecke.

Der Gemeinderat beschließt dem Skiclub Großberg e.V. diese Fläche unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Dauer des Pachtvertrages soll 30 Jahre betragen. Sämtliche Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten gehen auf den Verein über. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage dessen einen Pachtvertrag vorzubereiten und dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 1 Stimme

Der Gemeinderat beschließt dem Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching diese Fläche unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Dauer des Pachtvertrages soll 30 Jahre betragen. Sämtliche Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten gehen auf den Verein über. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage dessen einen Pachtvertrag vorzubereiten und dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 21 gegen 0 Stimmen

  1. Erlass einer Stellplatzsatzung für das Gemeindegebiet Pentling

In der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2020 hat sich der Gemeinderat bereits mit dem Thema befasst. Danach wurde der Satzungsbeschluss vertagt um Änderungswünsche der Fraktionen einfließen lassen zu können. Der Verwaltung gingen keinerlei Vorschläge ein. Den Gemeinderäten wurde daher der bestehende Entwurf noch einmal mit der Sitzungseinladung zugesandt.

Der Gemeinderat beschließt die mit der Sitzungseinladung übersandte Satzung zur Regelung von Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge einschließlich des Mehrbedarfs bei Änderungen und Nutzungsänderung der Anlagen sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge der Gemeinde Pentling (Stellplatzsatzung). Sie ist Teil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beizulegen.

Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 16 gegen 5 Stimmen

  1. Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 eine Änderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG beschlossen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Gemeinden den Winterdienst für die Gehbahnen auf die Anlieger zu übertragen. Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der BayVGH in einem Beschluss vom 17.02.2020 – 8 ZB 19.2020 überraschend entschieden hatte, dass der bisherige Gesetzestext keine Übertragung der Winterdienstpflicht an solchen öffentlichen Straßen ermögliche, die nur einem fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil der Ortstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) sind. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt den Gemeinden die bestehende Verordnung neu zu erlassen, da rechtliche Zweifel bestehen, ob das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Rechtsverordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist.

Die Gemeinde Pentling hat eine derartige Verordnung. Diese soll nun nach den Empfehlungen des Bay. Gemeindetags neu erlassen werden. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf mit der Sitzungseinladung übersandt. Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen und unwesentliche inhaltliche Änderungen nach dem Muster des Bay. Gemeindetags eingearbeitet.

Der Gemeinderat beschließt die mit der Sitzungseinladung übersandte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Sie ist Teil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beizulegen.

Die Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 21 gegen 0 Stimmen

  1. Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 WE, Regensburger Str. 40 Großberg

Am 10.12.2020 ging bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage über den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Regensburger Str. 40 ein. Ein Bebauungsplan existiert hierzu nicht. Demnach muss sich das Gebäude nach Art und Maß in die umliegende Bebauung einfügen. Die umliegende Bebauung weist von der Straßenseite her eine E+I+D auf. Mit der Dachform, Dachneigung (35 Grad), sowie einer Länge und Breite von 15,95 m * 12,49 m fügt sich das Bauvorhaben ein.

Jedoch ist die südseitige Bebauung der Regensburger Straße in diesem Bereich mit einem deutlich niedrigeren Kniestock (max. 0,40 m) ausgebaut.

Zwar ist der Kniestock und damit die gesamte Gebäudehöhe etwas abweichend zu der Nachbarbebauung, jedoch soll im Rahmen der Nachverdichtung auch die flächensparende Möglichkeit des Dachgeschossausbaues gegeben werden. Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu.

An den Bauwerber ergeht der Hinweis, dass aufgrund der Nähe zur B16 zur Erhaltung gesunder Wohnverhältnisse entsprechende Schallschutzmaßnahmen zu erbringen sind.

Des Weiteren ergeht der Hinweis, dass die Gemeinde Pentling eine Stellplatzverordnung mit Beschluss vom 28.01.2021 erlassen hat. Dementsprechend ist die Zahl der Stellplätze für das Vorhaben zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 1 Stimme

  1. Information zu aktuellen Themen

Ab 01.02.2020 gilt eine neue Abstandsflächenregelung. Dem Gemeinderat wurde mit der Sitzungseinladung die Sach- und Rechtslage erläutert. Der Gemeinderat soll in einer der nächsten Sitzungen entscheiden ob eine örtliche Abstandsflächensatzung erlassen werden soll oder abgewartet wird, wie sich die Umsetzung der Regelung in der Praxis auswirkt. Eine Vergrößerung der Abstandsfläche als nach altem Recht dürfte jedoch rechtlich nicht haltbar sein.

Ausschreibung Wolfgangstraße und Baugebiet Jahnstraße gestartet. Folgendes bepreistes Leistungsverzeichnis wurde erstellt:

In den Baukosten o.g. Gewerke sind folgende Kosten nicht halten (weil nicht Gegenstand der Ausschreibung):

zu1) Entsorgungskosten Z-2 Material (2.700 to) über erutec brutto rd. 96.000.-

zu 7) Straßenbeleuchtung (Masten u. Kabel) brutto rd. 42.500.-  

zu 3) MW-Kanal Asbestarbeiten brutto rd. 18.000.-

und Honorarkosten

Haushalt 2021: Vorstellung wichtiger Eckpunkte

FFP2 Masken für pflegende Angehörige werden von der Gemeinde ausgegeben

Mobiles Corona-Impfteam in Pentling geplant für über 80-jährige; Datum steht noch nicht fest.

  1. Bekanntgabe von Bauvorhaben

Anbau eines Wintergartens Energiestr. 13

Neubau eines EFH Rehfeld 2
1.1.9 Bekanntgabe von Auftragsvergaben

Glasfaseranschluss für Rathaus 9.534,28 €; Zuwendung hierfür 7.627,42 €

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