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Sitzung vom 25. Februar 2021

2. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzungdes:Gemeinderates 
Sitzungsnummer:2/2021
Sitzungstag:25.02.2021
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

 

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Steinhofer Jürgen, Weigert Markus, Weigt Bruno, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

Entschuldigt abwesend waren: ./.
Neumüller Jürgen

Sonstig anwesende Beteiligte:

2 Mitarbeiter Ingenieurbüro Ledermann

Anwesende Ortssprecher: ./.

 Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

2.1       Öffentlicher Teil:

2.1.1     Vorstellung der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) – Breitbandversorgung

Die neue bayerische Gigabitrichtlinie wurde am 29. November 2019 durch die Europäische Kommission genehmigt und am 12. Februar 2020 bekannt gegeben. Ab 2. März 2020 können die bayerischen Gemeinden in ein Förderverfahren nach Gigabitrichtlinie einsteigen und künftig den Glasfaserausbau auch in Gebieten vorantreiben, die zwar bereits mit mind. 30 Mbit/s versorgt sind (graue NGA Flecken), aber noch nicht über eine gigabitfähige Infrastruktur verfügen.

Gewerblich genutzte Anschlüsse können profitieren, sofern diesen aktuell oder durch eigenwirtschaftlichen Ausbau noch kein Netz mit Bandbreiten von mind. 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und Download) zuverlässig zur Verfügung steht. Privathaushalte können profitieren, soweit eine zuverlässige Versorgung mit 100 Mbit/s im Download nicht gegeben oder absehbar ist. Der Fokus liegt damit ganz klar auf einem FTTB-Ausbau. Der Freistaat fördert die Gemeinde Pentling mit 80 %. Die Gigabitförderung läuft bis Ende 2025.

Die Verwaltung hat ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse wurden durch das IB Ledermann erläutert und die förderfähigen Gebiete dargestellt. Danach ergibt sich eine maximale Fördersumme von 1.689.500 € (=80%). Um diese Fördersumme auszuschöpfen ist ein Investitionsvolumen von 2.111.900 € möglich (Eigenanteil Gemeinde 422.400 €). Da die Förderhöhe von den Anschlussobjekten abhängt, soll geprüft werden wie man unter Ausschöpfung größtmöglicher Fördermittel den wirtschaftlichsten Ausbau mit einer größtmögliche Anschlussdichte verwirklichen kann. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nicht alle förderfähigen Anschlüsse ausgebaut werden können. Eine Entscheidung welche Gebiete erschlossen werden sollen folgt in einer der nächsten Gemeinderatssitzung.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt das Ingenieurbüro Ledermann mit den weiteren Planungen und zugehörigen Arbeiten zum Förderverfahren

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 0 Stimmen

2.1.2     Entscheidung über den Erlass einer Abstandsflächensatzung in der Gemeinde Pentling

Die BayBO hat sich zum 01.02.2021 unter anderem auch bezüglich des Abstandsflächenrechts grundlegend geändert. Informationen hierzu haben die Gemeinderäte bereits erhalten. Künftig reduzieren sich die einzuhaltenden Abstandsflächen. Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt künftig 0,4 H mindestens aber weiterhin 3 Meter. Jedoch ändert sich auch die Grundlage wie man 1 H berechnet. So wird künftig die Giebelhöhe voll in die Abstandsflächenberechnung einbezogen. Auch die Dachhöhe auf der Traufseite wird zu einem Drittel bei der Berechnung mit einbezogen.

Die Gemeinde hat nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO die Möglichkeit eine eigene Abstandsflächensatzung mit abweichenden Maßen zu erlassen. Jedoch ist es aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen zwischen altem und neuen Recht unmöglich die gleiche Rechtslage wie vorher darzustellen. Rechtswidrig dürfte in jedem Falle jede Satzung sein, welche zu einer Verschlechterung zur alten Rechtslage führen würde. Denn dann würde die Begründung zur Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität nicht mehr greifen, da nach altem Recht das Problem der Wohnqualität nicht gefährdet war.

Da auch weiterhin das Einfügegebot gilt, kann man so überdimensionierte Gebäude ablehnen. Ferner ist zwischenzeitlich unsere Stellplatzsatzung in Kraft und beschränkt die Bebaubarkeit ebenfalls. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Gemeinderat keine eigene Abstandsflächensatzung zu erlassen.

Der Gemeinderat beschließt vorerst keine Abstandsflächensatzung zu erlassen und die weitere Entwicklung abzuwarten.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 1 Stimme

  • Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Betriebsleiterwohnhauses Augsburger Str. 160

Mit Baugenehmigungsbescheid vom Januar 2018 hat das Landratsamt an der Augsburger Str. 160 eine betriebliche Maschinenhalle im Außenbereich genehmigt, welche in der Zwischenzeit fertiggestellt und in Betrieb ist. Nun stellt der Eigentümer eine Bauvoranfrage, welche darauf abzielt auf dem gleichen Gelände ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage als Betriebsleiterwohnhaus errichten zu dürfen.

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Das Wohnhaus soll rund 60 Meter weg von der Lagerhalle errichtet werden. Der Abstand zur Augsburger Straße hin beträgt über 110 Meter. Durch die Lage des Wohnhauses findet eine singuläre Bebauung mitten im Außenbereich statt und führt so zur Splittersiedlung. Ferner ist das Grundstück nicht erschlossen. Es liegt nicht direkt an einer öffentlichen Straße an, vielmehr trennen die Grundstücke Fl.Nr. 82 und 82/1 Gemarkung Pentling das Baugrundstück von der Erschließungsstraße ab.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid aus oben genannten Gründen ab.

Abstimmungsergebnis: 15 gegen 5 Stimmen

2.1.4     Bauantrag auf Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung, Schwalbennest 1

Bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.10.2020 hat der Gemeinderat der Bauvoranfrage zugestimmt. Das Landratsamt hat zwischenzeitlich die Bauvoranfrage positiv verbeschieden. Nun liegt der Verwaltung der Bauantrag hierzu vor. Es soll nach wie vor eine Nutzungsänderung von Gastronomie und Wohnen in eine Ferienwohnung stattfinden. Die Gebäudekubatur ändert sich nicht. Im Gegensatz zur Bauvoranfrage wurde der Bauantrag erweitert um die Errichtung einer Außensauna mit Maßen von 4m x 2 m. Aufgrund der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind 6 Stellplätze nachzuweisen. Diese können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 1 Stimme

2.1.5     Aufhebung der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Die Gemeinde Pentling hat zum 01.04.2020 die Wasserversorgung an den Zweckverband Wasserversorgung Landkreis Süd abgegeben. Daher sind auch die Satzungen bezüglich der Wasserversorgung der Gemeinde Pentling nicht mehr notwendig und sind daher aufzuheben.

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) folgende Aufhebungssatzung:

§ 1

  • Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pentling (Wasserabgabesatzung – WAS) vom 18.01.2011 wird aufgehoben.
  • Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pentling (BGS-WAS) vom 07.02.2011, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 06.02.2017 wird aufgehoben.

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 0 Stimmen

2.1.6     Informationen zu aktuellen Themen

Zuwendungsbescheid für den Bewegungsparcours Am Dürrbuckel erhalten, die maximale Förderung liegt bei 16.780,74 € (bei einer Auftragssumme von 40.000 €).

Installation von WLAN im Sitzungssaal und im Bürgersaal durch die Realsteuerstelle, Kosten: 2 Access-Points für 304,79 € plus Installation und Montage.

Mobile Impfteams in Pentling ca. Mitte/Ende März. Zusammenarbeit mit Haus Benedikt. Impfort deshalb Rathaus/Haus Benedikt. Impfung nur für über 80-jährige.

Gemeinde Barbing möchten gegen Entgelt 1500 Einwohnergleichwerte bei der Kläranlage Regensburg von der Gemeinde Pentling leihen. Kommt bei der nächsten Sitzung als Tagesordnungspunkt

  • Bekanntgabe von Bauvorhaben

Stützmauer Arglestr. 4a

Anbau Augsburger Str. 153

Bau einer Kfz-Werkstatt und eines Imbissrestaurants an der B16

2.1.8     Bekanntgabe von Auftragsvergaben

22 Stück CO2-Warnmelder für Schule (12 Stück) und Kindergärten (Pentling 5 Stück, Großberg 5 Stück) für insgesamt 5.281,82 €, Zuwendung hierfür rund 3.000 €

11 Notebooks für die Klassenlehrer der Schule Großberg für 9.804,41 €, Zuwendung hierfür liegt inkl. Verwaltungspauschale bei 11.000 €.

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