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Sitzung vom 22. April 2021

4. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzungdes:Gemeinderates 
Sitzungsnummer:4/2021
Sitzungstag:22.04.2021
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

 

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Steinhofer Jürgen, Weigert Markus, Weigt Bruno, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

Entschuldigt abwesend waren: ./.
Neumüller Jürgen

Anwesende Ortssprecher: ./.

 Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

4.1         Öffentlicher Teil:

4.1.1       Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer der Bundestagswahl

Die Verwaltung schlägt vor den ehrenamtlichen Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung von 50,– € zu bezahlen. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu. Abstimmungsergebnis: 20 gegen 0 Stimmen

4.1.2  Abschluss von Vereinbarungen über die Erschließungskosten im Baugebiet „Jahnstraße“

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bei seiner Prüfung beim Baugebiet „Grubweg II“ festgestellt, dass die im Voraus kalkulierten Erschließungskosten von den tatsächlichen Kosten abgewichen sind. Es ergab eine Differenz von rd. 30.000 € welche zu Lasten der Gemeinde Pentling gingen. Bei einer Abrechnungssumme von rd. 1.340.000 € sind das 2,2% Abweichung.

Eine Einrechnung von unwägbaren Kosten bei Ablösungsverträgen ist gesetzlich nicht möglich. Rechtlich heißt es, dass diese Kosten heranzuziehen sind, die sich voraussichtlich ergeben werden. Etwaige Kostenrisiken tragen die Vertragsparteien.

Es wurde die Möglichkeit untersucht, die Abrechnung nach tatsächlichen Erschließungskosten von einem Büro durchführen zu lassen, da die Personalressourcen im Rathaus begrenzt sind und einen enormen Zeitaufwand verursachen. Ferner ist eine rechtssichere Abrechnung unabdinglich, da es möglich ist gegen die Abrechnungsbescheide zu klagen. Die Kosten für eine externe Übernahme der Abrechnung belaufen sich auf ca. 10.000 €. Etwaige Widerspruchs- oder Klagebearbeitungen sind extra nach Zeitaufwand zu erstatten.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Endabrechnungsbescheide erst nach den Schlussrechnungen erstellt werden können, was zur Folge hat, dass die Bauwerber Jahre später nochmal belastet werden. Auch müssen für das Gebiet Abschnitte gebildet werden. D.h. dass in diesem Baugebiet unterschiedliche Erschließungsbeiträge entstehen würden, was evtl. unter bürgerlicher Betrachtung zu Ungerechtigkeiten führt.

Der Gemeinderat beschließt für das Baugebiet „Jahnstraße“ den Bauwerbern Vereinbarungen über die Ablösung von Erschließungskosten anzubieten.

Abstimmungsergebnis: 16 gegen 4 Stimmen

4.1.3  Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Am Schlagteil 11, Großberg

Vor Beratung und Abstimmung stellte der Gemeinderat die persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO des Gemeinderatsmitgliedes Wilhelm Haubner fest. Er nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Am 18.02.2021 ging bei der Gemeinde Pentling ein Bauantrag für ein 8-Familienwohnhaus Am Schlagteil 11 ein. Das Gebäude ist mit den Maßen von 21,41m * 14m um ca. 6m * 3m länger, bzw. breiter als das größte Haus in diesem Bereich. Die Bauweise von E+I+D ist typisch für den Bereich wobei der Kniestock mit 0,75 m einen Wohnbereich im Dachgeschoss erlaubt. Die Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden, was jedoch zu einer GRZ von 0,53 führt. Der Bauwerber führt aus, dass die Zufahrt zu den Stellplätzen asphaltiert, die Stellplätze selber mit versickerungsfähigem Rasenfugenpflaster aus Betonsteinen ausgeführt werden. Die Höhe des Gebäudes beträgt 12,55 m. Durch die Eingrabung auf der Südseite von 1,5 m wird dies relativiert und fügt sich der Umgebung ein. Die Abstandsflächen werden großzügig eingehalten.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Ein Nachbar wendet sich gegen die Bebauung. Ebenso wenden sich einige Anwohner der Straße „Am Schlagteil“ mit einer Unterschriftenliste gegen die Bebauung. Die Schriftsätze wurden mit der Sitzungseinladung versandt. Ferner wird von einem Anlieger der Hinweis gegeben, dass der Boden für diese Parzelle im Kartenviewer Agrar des StMELF als nitratbelastetes Gebiet ausgewiesen ist.

Für das Gebiet gibt es eine Bebauungsplanzeichnung „Großberg Nord“. Eine Kopie dieser Zeichnung wurde von einem Anwohner der Gemeinde vorgelegt. Jedoch haben weder die Gemeinde, noch das Landratsamt, noch die Regierung, noch das Staatsarchiv einen derartigen ausgefertigten und rechtskräftigen Bebauungsplan vorliegen.

Vielmehr wurde das betroffene Gebiet seit vielen Jahrzehnten als unbeplanter Innenbereich angesehen und auch so rechtlich beurteilt.

Dem Landratsamt Regensburg wurde eine Kopie der Planzeichnung überlassen.

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen, auch zu etwaig benötigten Befreiungen.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 1 Stimme

4.1.4  Bauantrag für die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses im Prüfeninger Weg 12, Pentling

Vor Beratung und Abstimmung stellte der Gemeinderat die persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO des Gemeinderatsmitgliedes Jürgen Steinhofer fest. Er nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Am 22.03.2021 ging bei der Gemeinde ein Bauantrag zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses im Prüfeninger Weg 12, Pentling ein. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pentling-Nord“ und sieht lediglich eine erdgeschossige Bebauung vor. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Bauwerber beantragt Befreiungen hinsichtlich der Traufhöhe und der Dachneigung.

Der Gemeinderat stimmt den Befreiungen zu und erteilt das gemeindlich Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 0 Stimmen

  • Bekanntgabe von Bauvorhaben

Garage, An der Steinernen Bank 4

Einfamilienhaus, Ziegelweg 5

Einfamilienhaus, An der Kuchelbreite 30

Ausbau Dachgeschoss, Wolfgangstr. 13

Abbruch bestehendes Haus und Neubau eines Doppelhauses, Poststr. 4

Bau einer Hütte für einen Waldkindergarten in Großberg

  • Bekanntgabe von Auftragsvergaben

keine

  • Information zu aktuellen Themen

Der Haushalt 2021 der Gemeinde Pentling ist vom Landratsamt geprüft und genehmigt worden. Es gab keine Beanstandungen. Die Satzung wird bekannt gemacht. Die haushaltslose Zeit ist damit zu Ende.

Erstimpfung der über 80 jährigen verlief problemlos. 2. Impftermin ist der 11.05./12.05.21. Der Dank zum Gelingen gilt den freiwilligen Helfern der Nachbarschaftshilfe und der Unterstützung des Hauses Benedikt.

Waldkindergarten bereits 12 Anmeldungen.

Maßnahme „Wolfgangstraße“ in dieser KW begonnen.

Erschließungsarbeiten Baugebiet „Jahnstraße“ beginnen in KW 17, Baubeginn voraussichtlich 10.05.21

Wertstoffhofmitarbeiter dringend gesucht

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