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Sitzung vom 18. März 2021

3. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzungdes:Gemeinderates 
Sitzungsnummer:3/2021
Sitzungstag:18.03.2021
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

 

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Steinhofer Jürgen, Weigert Markus, Weigt Bruno, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

Entschuldigt abwesend waren: ./.
Neumüller Jürgen

Sonstig anwesende Beteiligte:

Dr. Suck, Klimaschutzmanager Landratsamt Regensburg

Anwesende Ortssprecher: ./.

 Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

3.1       Öffentlicher Teil:

3.1.1     Antrag der Fraktion Bündnis90 Grüne/Aktive Bürger; Anstellung eines Klimaschutzmanagers in der Gemeinde Pentling

Die Fraktion Bündnis90 Die Grünen/Aktive Bürger stellte den Antrag auf Anstellung eines Klimaschutzmanagers. Den Antrag haben alle Gemeinderatsmitglieder mit der Einladung erhalten. Gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen Anträge die mit Ausgaben verbunden sind und bisher nicht vorgesehen waren einen Deckungsvorschlag enthalten. Eine Finanzierung der Kosten eines Klimaschutzmanagers wurde von der Fraktion nicht dargelegt. Aufgrund der 2021 sehr problematischen Haushaltslage wäre dies jedoch sehr nötig.

Der Landkreis Regensburg hat beschlossen einen Energienutzungsplan für den Landkreis und seine 41 Kommunen erstellen zu lassen. Eine Beschreibung des Projektes wurde mit der Sitzungseinladung versandt.

Der Energienutzungsplan wäre auch das, was als Erstes von einem kommunalen Klimaschutzmanager erarbeitet werden müsste. Die Verwaltung schlägt aufgrund der angespannten Haushaltslage vor die Ergebnisse des Landkreisprojektes abzuwarten.

Der beigeladene Klimaschutzmanager Dr. Suck vom Landratsamt Regensburg erläuterte den Gemeinderäten die Aufgaben, die Finanzierung und die Ziele des Energienutzungsplanes des Landkreises Regensburg.

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da noch weitere Informationen beizubringen sind.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 0 Stimmen

3.1.2     Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 mit Finanz- und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024

Der Verwaltungshaushalt sinkt gegenüber dem Vorjahr um 2,01 % auf 12.930.800 € (Vorjahr: 13.195.500 €). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 376.600 € (Vorjahr: 1.203.700 €). Der Vermögenshaushalt schließt mit 9.078.400 € (Vorjahr: 6.348.100 €). Zusätzlich stehen noch Haushaltsreste aus dem Vorjahr für Baumaßnahmen zur Verfügung. Der Gesamthaushalt liegt bei 22.009.200 € (Vorjahr: 19.543.600 €). Die Gemeinde ist schuldenfrei, Kreditaufnahmen sind für 2021 nicht vorgesehen. Aufgrund der geplanten Baumaßnahmen (vor allem wegen des Bauhofs und der Sanierung der Wolfgangstraße in Matting) wird aber in den Finanzplanungsjahren 2022 bis 2024 vermutlich eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.808.200 € (2022: 2.297.300 €, 2023: 972.100 €, 2023: 538.800 €) notwendig werden. Das Kassenkreditvolumen liegt bei 2,2 Mio. €. In diesem Jahr könnte eine Inanspruchnahme des Kassenkreditvolumens kurzfristig notwendig werden, sofern hohe Ausgaben für Baumaßnahmen eher fällig werden, als die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen des Baugebietes Jahnstraße in Großberg fließen. Der Ansatz des Kassenkredits wurde deshalb auf das rechtlich maximale aufgestockt. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden auf jeweils 310 v.H. erhöht. Die weiteren Eckdaten des Haushaltes sind dem Vorbericht zu entnehmen. Den gesamten Haushaltsplan haben alle Gemeinderäte erhalten. Der Haushaltsplan 2021 wurde von Kämmerer Markus Maier ausgearbeitet und den Gemeinderäten in der Sitzung nochmals kurz vorgestellt.

Auf die Unsicherheiten und die potentiellen Veränderungen sowie der möglichen Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts aufgrund der Auswirkungen der „Corona-Krise“ wurde sowohl im Vorbericht als auch bei der Vorstellung des Haushalts in der Gemeinderatssitzung hingewiesen.

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan sowie den Finanz- und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 und den Stellenplan 2021. Die Fertigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2021 sowie des Finanzplans 2020-2024 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: 16 gegen 4 Stimmen

3.1.3   Abschluss einer Vereinbarung über die Leihe von Einwohnergleich- werten am Klärwerk Regensburg zur Nutzung durch die Gemeinde Barbing

Die Gemeinde Barbing hat als Anschlussgemeinde am Klärwerk Regensburg (mit insgesamt 400.000 Einwohnergleichwerten = EW) derzeit einen EW-Anteil von 7.000 EW. Der durch regelmäßige Messungen ermittelte Auslastungsgrad der EW der Gemeinde Barbing liegt über die letzten Jahre zwischen 4.000 und 5.000 EW.

Die Gemeinde Barbing beabsichtigt, die Kläranlage Auburg stillzulegen und das Abwasser der Kanalisation Friesheim – Eltheim mit ca. 1.700 EW künftig in der Kläranlage Regensburg reinigen zu lassen. Hinzu kommt die Ansiedlung einer großen Bäckerei mit einem EW-Anteil von ca. 1.000 EW.

Da zudem ein weiteres Wachstum der Gemeinde erwartet wird und sich derzeit ein neues Gewerbegebiet in Planung befindet, wurde von der Gemeinde Barbing angefragt, 1.500 EW aus dem EW-Anteil der Gemeinde Pentling zu erhalten.

In der Summe wären dies dann 8.500 EW bei der Gemeinde Barbing. Gewisse „EW-Reserven“ an der Gesamtanlage (Bemessung auf 400.000 EW) sind zudem für einen gesicherten Betrieb erforderlich, damit auch evtl. zeitliche Spitzenbelastungen sicher gereinigt und die gesetzlichen Ablaufwerte eingehalten werden können.

Die Gemeinde Pentling benötigt die 1.500 EW zurzeit nicht. Es wird auch nicht erwartet, dass die Gemeinde Pentling die Gleichwerte bis zur Fertigstellung der Kapazitätserweiterung der Kläranlage Regensburg benötigt (geplante Fertigstellung Jahr 2027-2030). Ein dauerhafter Verkauf von Einwohnerwerten wurde von der Verwaltung abgelehnt.

Ab dem Jahr 2024 soll die Erweiterung, bzw. der Ausbau zur Erhöhung der EW-Kapazität auf 500.000 erfolgen. Nach Fertigstellung dieser Maßnahme würden die 1.500 EW wieder zurück an die Gemeinde Pentling gehen.

Für die Leihe wird ein jährliches Entgelt i.H.v. 13.500 € (9€ je Einwohnergleichwert) vereinbart. Dies entspricht dem Wert des Anteils der Gemeinde Pentling an der Kläranlage. Den Entwurf der zugehörigen Vereinbarung haben alle Gemeinderatsmitglieder mit der Einladung erhalten.

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß dem Entwurf zu. Dieser Entwurf ist Teil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 1 Stimme

3.1.4   Strombeschaffung im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 – 2025;
            Entscheidung über die Art des Stromes

In Kooperation mit dem Bay. Gemeindetag bereitet die KUBUS GmbH für die teilnehmenden Gemeinden wieder die Stromausschreibung für die Jahre 2023 – 2025 vor und führt diese durch.

Der Gemeinderat hat bei der letzten Ausschreibung 100% Ökostrom mit Neuanlagenquote bestellt.

Aufgrund der Erfahrungen ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert. Mehrkosten ca. 0,0-0,5 ct/kWh. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote fielen die Preisunterschiede zum Normalstrom letztes Mal deutlich höher aus. Problem hierbei ist auch eine deutlich geringere Bieterbeteiligung. Hier ist mit Mehrkosten von ca. 0,5-1,2 ct/kWh zu rechnen.

Die Gemeinde hat einen jährlichen Verbrauch von ca. 541.000 kWh

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Bündelausschreibung 2023-2025 100% Ökostrom mit Neuanlagenquote zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 2 Stimmen

3.1.5   Aufhebung des Bebauungsplanes „Großberg Nord“

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen, da noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen.

Hintergrund ist ein Bauantrag von einem Mehrfamilienhaus auf der Fl.Nr. 89/1 Gemarkung Großberg, Am Schlagteil 11. Der Nachbar hat sich schriftlich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen und verweist auf einen Bebauungsplan „Großberg Nord“. Ferner liegt bereits eine Unterschriftenliste der Anwohner, vor die sich gegen das Bauvorhaben aussprechen. Sämtliche Unterlagen werden den Gemeinderäten noch zugestellt, sobald der Bauantrag auf der Tagesordnung steht.

Weder die Gemeinde, noch das Landratsamt, noch die Regierung, noch das Staatsarchiv haben einen derartigen ausgefertigten und rechtskräftigen Bebauungsplan vorliegen. Vielmehr wurde das betroffene Gebiet seit vielen Jahrzehnten als unbeplanter Innenbereich angesehen und auch so rechtlich beurteilt.

Die Nachforschungen einzelner Anwohner haben ergeben, dass es eine Planzeichnung gibt. Diese wurde der Verwaltung in Kopie ausgehändigt.

Aktuell wird von der Verwaltung angenommen, dass es hier, wie in vielen Bereichen im Gemeindegebiet zwar zu Zeichnungen und Planungen gekommen ist, auch ein Bauleitverfahren eingeleitet wurde, aber ob die Satzung je in Kraft getreten ist bleibt noch zu prüfen.

Ebenso bleibt zu prüfen, nach welchen Kriterien das Bauvorhaben Schlagteil 11 rechtlich zu beurteilen ist. Die ersten Bauwerber in dem Gebiet hielten sich augenscheinlich an damalige Planzeichnungen.

Der Bauantrag für das Bauvorhaben Am Schlagteil 11, sowie die Ergebnisse der rechtlichen Beurteilung werden dem Gemeinderat, voraussichtlich in der Aprilsitzung, vorgelegt.

Ohne Beschlussfassung

3.1.6   Zustimmung zum Grundstücksüberlassungsvertrag mit dem Skiclub Großberg e.V. und Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching e.V. für Fl.Nrn. 436, 437 Gem. Hohengebraching

Mit Beschluss vom 28.01.2021 hat der Gemeinderat einer grundsätzlichen Überlassung der Fl.Nrn. 436 und 437 Gem. Hohengebraching an die Vereine Skiclub Großberg e.V. und Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching e.V. zugestimmt. Dem Gemeinderat wurde mit der Sitzungseinladung bereits der Entwurf für den Überlassungsvertrag übersandt.

Gemeinderatsmitglied Herr Steinhofer reichte hierzu einen Änderungsvorschlag ein. Dieser wurde den Gemeinderäten als Tischvorlage ausgehändigt.

Die Änderungen in den § 3, 10, 11, 15 und 16 sind vertragstechnischer Natur. Die Verwaltung schlägt vor diese Formulierungen zu übernehmen.

Der Gemeinderat beschließt diese Formulierungen zu übernehmen. § 17 bleibt in seiner ursprünglichen Fassung erhalten. Es soll lediglich noch aufgenommen werden, dass keine Ersatzansprüche des Benutzers bestehen. Ansonsten wird dem Vertragsentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 2 Stimmen

3.1.7   Widmung der Stichstraße beim Feuerwehrgerätehaus Pentling mit Parkplatz

Die Stichstraße beim Feuerwehrhaus Pentling mit dem angrenzenden Parkplatz wurde noch nicht öffentlich gewidmet.

Der Gemeinderat beschließt daher die Straße und den Parkplatz auf  

  • Fl.Nr. 34/2 Gemarkung Pentling und
  • Fl.Nr. 36/11 Gemarkung Pentling

gemäß Art. 6 BayStrWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als öffentliche Ortsstraße zu widmen. Die Flächen des Parkplatzes erhalten die Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“. Die Länge beträgt 180 Meter.

Dieser Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Ferner ist das Straßenbestandsverzeichnis dahingehend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 0 Stimmen

3.1.8   Antrag der Fraktion Bündnis90 Grüne/Aktive Bürger; Bericht der Bay. Staatsforsten über Abholzung im Niedergebrachinger Forst

Die Fraktion Bündnis90 Die Grünen/Aktive Bürger stellte den Antrag, dass die Bay. Staatsforsten zu den Abholzungen im Niedergebrachinger Forst Stellung beziehen. Den Antrag haben alle Gemeinderäte mit der Sitzungseinladung erhalten.

Folgende schriftliche Stellungnahme der Forstbetriebsleiterin Frau Sabine Bichlmaier erreichte die Gemeinde Pentling:

Unser Wald hat vielfältige Aufgaben: Er ist unsere grüne Lunge, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, dient der Erholung und ist Produktionsort für den wertvollen Rohstoff Holz. Die Pflege unserer Wälder ist einer der zentralen Aufgabenbereiche eines Forstbetriebes. Hierbei werden die über mehrere Jahrzehnte gewachsenen und von den Försterinnen und Förstern gepflegten Bäume geerntet. Ziel ist es, die Weichen für eine neue, klimatolerante Waldgeneration zu stellen sowie das eingeschlagene Holz einem möglichst breiten Holzmarkt zur Verfügung zu stellen.

Aktuelle Holzerntemaßnahme im Distrikt Argle

Um langfristig einen zukunftsfähigen und stabilen Waldbestand zu erhalten, ist es unumgänglich, in regelmäßigen Abständen und in angemessenem Umfang den Wald zu pflegen. In den letzten beiden Jahrzehnten wurde die Pflege im Distrikt Argle zwischen Pentling und Hohengebraching zurückgestellt. Durch die Konkurrenzsituation der Bäume untereinander und den Auswirkungen des Klimawandels hat die Kronengesundheit der Bäume gelitten. Ein zügiges forstliches Handeln ist gefordert, um die Eiche für die nächsten hundert Jahre zu retten.

Der Schwerpunkt der Pflegearbeiten fand auf einer Fläche von rund 10 ha statt. Es handelte sich hierbei um einen Buchen-Fichten-Eichen-Bestand. Beginn der Holzernte war Anfang Dezember. Um Bodenverdrückungen und Schäden an den Rückewegen zu verhindern, wurde das Holz überwiegend während der Frostperiode Anfang Februar gerückt.

Die Eiche – eine elementare Baumart im Klimawandel

Gerade im Hinblick auf die trockener werdenden Sommer stellt die Eiche eine stabile und zukunftsfähige Baumart dar. Daher kam dieser Baumart bei den Pflegemaßnahmen im Distrikt Argle besondere Bedeutung zu. Durch ihr tiefreichendes Wurzelsystem vermag die Eiche sich Wasser in tieferen Bodenschichten zu erschließen und verträgt lange Trockenperioden. Die Buche dagegen erreicht solch tiefe Bodenschichten nicht, leidet vermehrt unter Wassermangel und zeigt z.T. deutliche Trockenschäden.

In den Wäldern des Distrikts Argle überwiegt der Buchenanteil den der Eiche. Um die lichtbedürftige Eiche aber gemeinsam mit der schattentoleranten Buche im Waldbestand halten zu können, muss ihr aktiv geholfen werden. Neben der Eiche profitieren weitere Baumarten von den forstlichen Maßnahmen. Mischbaumarten wie Lärchen und Kiefern konnten ebenfalls gefördert werden und ergänzen weiterhin das Waldbild. Ein wichtiger Grundsatz der Bayerischen Staatsforsten ist das 4-Baumarten-Konzept. Ziel ist es, stabile und klimatolerante Bestände aufzubauen, die sich aus mindestens vier Baumarten zusammensetzen. An genau diesem orientierte sich der Revierleiter Henning Denstorf.

Artenvielfalt und natürliche Stoffkreisläufe im Wald

Bäume mit naturschutzfachlich wertvollen Merkmalen (z.B. abstehenden Rindenschuppen oder abgebrochenen Starkästen) wurden im Distrikt Argle dauerhaft markiert und sollen als sogenannte Biotopbäume auf der Fläche belassen werden. Viele Waldbewohner wie Spechte oder Fledermäuse nutzen solche Bäume als Brut- und Schlafmöglichkeit.

Auch Kronenmaterial wurde als Totholz im Bestand belassen. Bäume speichern im Laufe ihres Lebens viele Nährstoffe in der Baumkrone und in der Rinde. Durch das Belassen des Materials im Bestand, kann dieses in den nächsten Jahren vor Ort zersetzt werden. Auf diese Weise verbleiben die gespeicherten Nährstoffe im natürlichen Stoffkreislauf des Waldes.

Holz ist der perfekte Kohlenstoffspeicher

Bäume speichern durch ihren Stoffwechsel aus dem Kohlendioxid in unserer Luft Kohlenstoff im Holz und leisten damit einen wichtigen Beitrag den Treibhauseffekt zu mindern. Der überwiegende Teil des geschlagenen Holzes ging an Holzkäufer der naheliegenden Region. Stärkere Holzstämme finden im Möbel- oder Treppenbau Verwendung und entziehen so langfristig der Atmosphäre das klimaschädliche CO2. Ein besonderes Produkt dieser Holzernte waren Hopfenstangen aus schwächeren Eichen- und Lärchenstämmen welche in der Hallertau Verwendung finden. Das schwächer dimensionierte Holz wird als Brennholz von Privatpersonen aus den umliegenden Ortschaften aufgearbeitet. Klimafreundlich ist Heizen mit Holz, denn so können fossile Energieträger, wie Öl oder Gas, ersetzt und Treibhausgase reduziert werden.

Instandsetzung der Forstwege

Nach dem einsetzenden Tauwetter der letzten Tage kam es bei der Holzabfuhr zu Verdrückungen auf den Forstwegen. Nach Abschluss der Holzabfuhr werden alle Wege durch den Forstbetrieb Kelheim instandgesetzt, sodass eine Erholungsnutzung für Waldbesucher wieder möglich ist.

Die Bestände des Distrikts Argle sollen auch in Zukunft in dieser Vorgehensweise in regelmäßigen Abständen gepflegt werden, um einen stabilen, artenreichen und klimatoleranten Wald von morgen zu schaffen.

Eine persönliche Stellungnahme im Rahmen einer Gemeinderatssitzung wird nicht angedacht. Vielmehr wurde dem Gemeinderat angeboten einen Vororttermin zu vereinbaren, um anhand der Situation vor Ort explizierter die Lage erörtern zu können.

Die interessierten Gemeinderäte sollen sich bis spätestens 31.03.2021 bei der Verwaltung anmelden.

Der Antrag gilt damit als abgehandelt.

3.1.9   Information zu aktuellen Themen

Impftermin für die Risikogruppe der über 80Jährigen vor Ort im Rathaus/Haus Benedikt am 30./31.03.2021

3.1.10 Bekanntgabe von Bauvorhaben

Anbau mit Carport und Garage Schulstr. 11

3.1.11 Bekanntgabe von Auftragsvergaben

keine

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