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Sitzung vom 18. Juni 2020

8.     Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des: Gemeinderates
Sitzungsnummer:8/2020
Sitzungstag:18.06.2020
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Neumüller Jürgen, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Steinhofer Jürgen, Weigert Markus, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

Entschuldigt abwesend waren:

Weigt Bruno, Dr. Hartl Christian

Anwesende Ortssprecher:

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

8.1 Öffentlicher Teil:

8.1.1 Vorstellung und Diskussion über das Radmobilitätskonzept des Landkreises Regensburg für den Gemeindebereich Pentling

Der Landkreis Regensburg hat ein Radmobilitätskonzept für den Landkreis in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Für den Gemeindebereich Pentling wurden folgende wesentliche Maßnahmen (nicht abschließend) vorgeschlagen:

Baulastträger Landkreis:

Nr. 93             Neubau Geh- und Radweg Bad Abbach – Seedorf

Nr. 97             Verbreiterung Geh- und Radweg Großberg – Hohengebraching bei der Überführung der B16

Nr. 101           beidseitige Verbreiterung Geh- und Radweg Pentling – Regensburg (Augsburger Straße)

Nr. 89             Neubau Geh- und Radweg Seedorf – Oberhinkofen

Baulastträger Bund:

Nr. 96                         Verlängerung von Schutzplanken B 16 Geh- und Radweg Großberg-Pentling

Baulastträger Gemeinde:

Nr. 95                         Neubau eines Geh- und Radwegs an der Regensburger Straße, Großberg – Pentling bzw. beidseitige Markierung eines Schutzstreifens

Nr. 92                         Donauradweg – Asphaltieren des betrachteten Abschnittes oder Ausweisung einer Fahrradstraße

Zu näheren Ausführungen wird auf den Bericht verwiesen, welcher unter https://www.landkreis-regensburg.de/wirtschaft-energie/radkonzept/ abrufbar ist.

Auswirkungen der Fahrradstraße:

Fahrradstraßen sind dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Radfahrende haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren – auf anderen Straßen gilt das nur, „wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird“ (§ 2 Abs. 4 S. 1 StVO). Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.

Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. Durch das Zusatzzeichen „Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn zugelassen werden.

Rechtsgrundlage ist Nummer 23 zu Zeichen 244.1 in Anlage 2 der StVO. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zur Fahrradstraße:

„I. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist (Anmerkung: Dies ist derzeit rechtlich noch nicht belegt. Es existieren keine validen Verkehrsnutzungsdaten) oder dies alsbald zu erwarten ist.

  1. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Kraftfahrzeuge oder schnellere Elektroräder). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“

Problem:

Bisher gibt es keine einheitliche Gestaltung und keine klaren Vorgaben, außer der durch die StVO vorgegebenen Beschilderung. Die geltenden Regeln, wie die Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren, sind allerdings nur etwa der Hälfte der Verkehrsteilnehmer bekannt. Entsprechend ist es wichtig, auch durch die Gestaltung die Funktion der Fahrradstraße selbsterklärend zu machen (Bodenmarkierungen).

Als Alternative zur Fahrradstraße könnte man die derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überprüfen und ggf. anpassen.

Dieses Thema wird näher auf der Klausurtagung des Gemeinderates behandelt.

Ohne Beschlussfassung

8.1.3 Entscheidung über die Einführung eines Ratsinformationssystems

Gemeinderatsmitglied Herr Haubner stellte im April 2020 den Antrag sich mit dem Thema Ratsinformationssystem (RIS) zu beschäftigen und über die Einführung zu entscheiden.

Das RIS ist letztendlich die Digitalisierung der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Es werden sämtliche Dokumente (Protokolle, Tischvorlagen, Ladungen, etc.) im System hinterlegt. Sobald ein Dokument zur Verfügung steht bekommt das Gemeinderatsmitglied eine Email, dass ein Dokument zur Verfügung steht. Auch die Ladung wird somit rechtskonform digital erstellt und ersetzt die Postalische.

Aus Sicht der Verwaltung macht die Einführung eines RIS nur Sinn wenn mindestens rd. 80% der Gemeinderatsmitglieder sich bereit erklären an dem Verfahren teilzunehmen. Ansonsten steigt der Verwaltungsaufwand immens, da die Tätigkeiten doppelt anfallen (manuell und digital).

Die Hardwareausstattung (z.B. Anschaffung eines Tablet) sowie Schutzsoftware sollte von jedem Gemeinderatsmitglied selbst veranlasst werden.

Zur Abdeckung der Aufwendungen in Bezug auf EDV (Hard- Software, Druckkosten etc.) soll jedes Gemeinderatsmitglied zusätzlich zum Sitzungsgeld zu jeder anberaumten Gemeinderatssitzung eine 10 € EDV-Pauschale erhalten.

Die Softwarekosten für die Gemeinde werden auf einmalig rd. 11.000 € und monatlich rd. 260 € geschätzt. Hinzu kommen Kosten für Schulung und Programmeinrichtung.

Bürgermeisterin Wilhelm bittet um das Handzeichen wie viele Mitglieder grundsätzlich bereit sind an einem RIS teilzunehmen. Hier meldeten sich alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder.

Der Gemeinderat beauftragt daraufhin die Verwaltung Kostenangebote von Anbietern einzuholen und eine entsprechende Software wieder im Gemeinderat vorzustellen. Die Änderung der Geschäftsordnung ist auf das RIS auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 0 Stimmen

8.1.4 Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau einer Grenzgarage in Poign, Waldstr. 23

Am 20.05.2020 ging bei der Gemeinde ein Baugenehmigungsantrag auf Errichtung einer Grenzgarage auf dem Grundstück Waldstr. 23 Poign ein. Für die Garage ist jedoch keine Baugenehmigung erforderlich. Insofern ist die Gemeinde für den Erlass einer isolierten Befreiung zuständig, da die Garage außerhalb des Bauraumes errichtet werden soll.

Der unmittelbar betroffene östliche Nachbar hat nicht unterzeichnet und bereits schriftlich und persönlich angekündigt gegen eine derartige Befreiung zu Klagen, da er seine nachbarschützenden Rechte verletzt sieht.

Der Gemeinderat lehnt eine isolierte Befreiung ab. Der Bauraum wurde als nachbarschützende Linie bewusst im Bebauungsplan festgesetzt. Der Bauwerber wusste bereits im Vorfeld welche Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück existieren. Weiter fehlt die Nachbarzustimmung des direkt betroffenen östlichen Grundstückseigentümers. Auf die isolierte Befreiung hat der Bauwerber keinen Anspruch.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 1 Stimme

8.1.6 Information zu aktuellen Themen

Der Haushalt der Gemeinde Pentling ist vom Landratsamt genehmigt worden. Die Satzung wird bekannt gemacht. Die haushaltslose Zeit ist damit zu Ende.

Für die Ausschreibung des MLF wurde das Planungsbüro Diem (rd. 4.400 €) beauftragt diese Woche beauftragt. Planungszeit mit Angebotsprüfung ca. 12 Wochen. Lieferzeit ca. 1 ½ Jahre.

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz wurde geändert. Demnach muss sich die Gemeinde Pentling nicht mehr an den Kosten für den Umbau in Matting beteiligen.

Bürgerversammlung Neudorf am 29.06.2020 im Feuerwehrgerätehaus Neudorf und Bürgerversammlung Poign am 30.06.2020 im Gasthaus Lehner anlässlich der Wahl eines Ortssprechers.

Am 16.06.20 fand eine Verkehrsschau am Pendlerparkplatz zwischen Hohengebraching und Seedorf des Landratsamtes statt. Hintergrund war der Vorschlag aus der Bürgerversammlung Parkmarkierungen für LKW/PKW anzubringen. Die Expertenrunde kam zum Ergebnis die Situation zu beobachten. Derzeit ist der Parkplatz nicht stark frequentiert, so dass keine Handlungsnotwendigkeit gesehen wird. Weiter wurde der Waldspielparkplatz begutachtet da die LKW trotz Verbotes parken. Ein LKW wird immer außerhalb der Bucht parkend festgestellt. Ergebnis hier war, dass ein Halteverbot außerhalb der Bucht Richtung Hohengebraching angebracht wird. Weiter wird ein Schild Einfahrt Verboten für LKW angebracht. So wird das Bußgeld empfindlich höher für den Fall, dass einer verwarnt wird.

BV Steinerne Bank „Kaiserhof“; Abbrucharbeiten haben begonnen. Der Bauzeitenplan sieht vor in KW 28, 29, 30 die Leitungen zu bauen. Diese können im Weg zwischen den Sportplätzen verlegt werden. Das Spielfeld wird nicht tangiert. Der Sportbetrieb ist uneingeschränkt möglich. Im 4. Quartal wird mit dem Bau der Häuser 1+2 begonnen.

8.1.7 Bekanntgabe von Bauvorhaben

Abbruchanzeige der Gebäude An der Steinernen Bank 5

Errichtung eines Carports in der Waldstr. 21, Poign

Errichtung einer Garage in der Heinrichstr. 43

Errichtung eines Gartenhauses am Mattinger Weg 4

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