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Sitzung vom 10. September 2020

12. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzungdes:Gemeinderates 
Sitzungsnummer:12/2020
Sitzungstag:10.09.2020
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Resch Frank, Sadler Gerhard, Steinhofer Jürgen, Weigert Markus, Weigt Bruno, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

Entschuldigt abwesend waren:

Paul Carmen, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Neumüller Jürgen

Anwesende Ortssprecher: ./.

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

12.1 Öffentlicher Teil:

12.1.1 Weitere Vorgehensweise bei der kommunalen Verkehrsüberwachung anlässlich der Kündigung durch die Stadt Regensburg

Am 11.08.2020 ging bei der Gemeinde die Kündigung der Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung durch die Stadt Regensburg ein. Danach wird die Zweckvereinbarung zum 31.12.2020 beendet.

Grund für die Kündigung war, dass sich die Aufwendungen schon seit längerem nicht mehr durch die tatsächlichen Einnahmen decken. Auch die vom Gesetzgeber geplante Erhöhung der Bußgelder wird daran nichts ändern.

Die Stadt Regensburg investierte bisher rd. 2,5 Stunden/Wo. in den fließenden Verkehr. Der ruhende Verkehr wurde 4 Stunden/Wo. überwacht.

Sollte man überlegen private Dienstleister heranzuziehen ergeben sich Beschränkungen. Die Beschränkungen bei der Beteiligung privater Dienstleister ergeben sich im Wesentlichen aus dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG (Grundgesetz). Demnach ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung unter Beteiligung Privater kommt daher nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. In beiden Fällen ist sicherzustellen, dass die Gemeinde „Herrin des Verfahrens“ bleibt. Mangels freie Personalressourcen im Rathaus kann diese Leistung nicht erbracht werden.

Alternative wäre die Mitgliedschaft in einem öffentlich-rechtlichen Zweckverband. Es wurde Kontakt mit dem Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz aufgenommen. Der Zweckverband hat bereits 80 Mitglieder, darunter viele Nachbargemeinden. Eine Vertreterin des Zweckverbandes erläuterte die Rahmenbedingungen und Leistungen und beantwortete die Fragen des Gemeinderates. Ferner wurde bereits signalisiert, dass das derzeit angestellte Personal bei der Gemeinde übernommen werden könnte.

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Die Gemeinde bucht eine gewisse Stundenzahl für den ruhenden und fließenden Verkehr. Pro Stunde fällt für die Überwachung ein Entgelt an (30 € ruhender Verkehr, 100€ fließender Verkehr). Für die Sachbearbeitung fällt je Fall ein Entgelt an (4 € ruhender Verkehr, 8 € fließender Verkehr).

Die Einnahmen kommen der Kommune zugute.

Aus dem fließenden Verkehr werden tendenziell mehr Einnahmen erzielt als aus dem ruhenden Verkehr. Die Stundenzahl soll deshalb so gewählt werden, dass der Kommune kein Defizit entsteht.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll über die Mitgliedschaft im Zweckverband entschieden werden.

Ohne Beschlussfassung

12.1.2 Beantragung von Leader-Mittel für einen Bewegungsparcours am Naherholungsweg „Am Dürrbuckel“

Bis zum November 2020 müsste sich die Gemeinde Pentling um Leader Mittel bewerben. Als mögliches Projekt stünde ein Bewegungsparcours am Naherholungsweg „Am Dürrbuckel“ an. Es gibt bereits einige solcher Parcours im Landkreis. Die Förderung beträgt 50% von den Nettokosten.

Der Gemeinderat stimmt einer Beantragung von Leader-Mittel für einen Bewegungsparcours zu. Das Budget inkl. Zuschuss soll 40.000 € nicht übersteigen. Die Verwaltung wird beauftragt bei verschiedenen Anbietern eine Machbarkeitsstudie anzufordern. Der Bewegungsparcours soll für Erwachsene und Senioren ausgerichtet werden.

Abstimmungsergebnis: 14 gegen 4 Stimmen

12.1.3 Beantragung eines Zuschusses am Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020“ für das Sportgelände am Großberger Weg

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat eine Verwaltungsvereinbarung über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 erlassen. Danach werden Projekte mit 90% bezuschusst, welche das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung in Gemeinden verfolgen. Die Mittel sind begrenzt und es findet eine Auswahl der Projekte statt.

Die Gemeinde Pentling soll sich mit der Weiterentwicklung des Sportzentrums bewerben. Der Zugang zu den zu schaffenden Anlagen soll dann allen Gemeindebürgern dienen.

Aufgrund des Bevölkerungswachstumes in der Gemeinde und der regen Bautätigkeit sowie der vermehrte Bau von öffentlich geförderten Wohnungen in direkter Umgebung wird eine derartige Anlage als überaus wichtig empfunden. Sie würde explizit die Ziele des Förderprogrammes unterstützen, da in direkter Umgebung verschiedenste Gesellschaftsschichten jeden Alters wohnen werden. Eine Integration dieser Bürger wäre so gegeben.

Der Gemeinderat stimmt deshalb einer Beantragung der Mittel zu. Dem von der Verwaltung ausgefüllte und aufgezeigte Formblatt zur Interessensbekundung wird inhaltlich zugestimmt. Das Wort Bolzplatz soll in Fußballfeld ausgetauscht werden.

Abstimmungsergebnis: 17 gegen 1 Stimme

12.1.4 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9;
Aufnahme einer zusätzlichen Fläche für den Bauhof

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.08.2020 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 genehmigt.

Im weiteren Verlauf wurde nun festgestellt, dass auch die Fläche des künftigen Bauhofes richtig/größer dargestellt werden soll. Der Entwurf wurde dem Gemeinderat aufgezeigt.

Der Gemeinderat beschließt die Fläche mit der Fl.Nr. 50/2 Gemarkung Pentling im Flächennutzungsplan als Bauhof darzustellen. Dem Entwurf wird zugestimmt. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 0 Stimmen

12.1.5 Information zu aktuellen Themen

Die Submission von 6 Gewerken für den Bau der Kinderkrippe IB ergab insgesamt keine wesentlichen Abweichungen von der Kostenschätzung.

Für den Pendlerparkplatz A93/Seedorf wurde eine kleine Fläche (1.100m²) dazu gepachtet. Der Landkreis prüft die Herstellung weiterer Parkplätze auf diesem Areal auf deren Kosten.

Sperrung B16 bei Bad Abbach von 21.09.20 bis voraussichtlich 09.10.20.

Rama Dama am Samstag, 26.09.2020, von 10:00 bis 13:00 Uhr; Treffpunkt: Kinder- und Jugendtreff „Schlupfloch“.

Bürgerversammlung aufgrund der Coronapandemie zentral in der Turnhalle Großberg am 12.11.2020 um 19:30 Uhr.

12.1.6 Bekanntgabe von Bauvorhaben

Anbau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz in der Heinrichstr. 5

Anbau an Einfamilienhaus am Stadtweg 9

Anbau an Einfamilienhaus in der Waldstraße 5

Neubau einer Tankstelle an der B16

12.1.7 Bekanntgabe von Auftragsvergaben

Keine

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