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Sitzung vom 10. Dezember 2020

16. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzungdes:Gemeinderates 
Sitzungsnummer:16/2020
Sitzungstag:10.12.2020
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Markus Maier

 

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Neumüller Jürgen, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Steinhofer Jürgen,  Weigert Markus, Weigt Bruno, Wiesbauer-Rückerl Stephanie,Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

Entschuldigt abwesend waren: ./.

Anwesende Ortssprecher: ./.

 Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

16.1    Öffentlicher Teil:

16.1.1  Breitbandausbau, Beitritt zur Laber-Naab Infrastruktur GmbH

Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH („LNI“) wurde im Jahre 2014 zum Zwecke der Unterstützung von Kommunen beim Auf- und Ausbau von Breitbandinfrastruktur als öffentliche Infrastrukturgesellschaft durch ausschließlich kommunale Gesellschafter („Altgesellschafter“) gegründet. Zielsetzung ist die Bündelung von Kompetenzen sowie die Nutzung von Synergieeffekten beim Breitbandausbau durch ein koordiniertes Zusammenwirken. Bereits die bisherigen Aktivitäten der LNI führten zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung mit Breitbanddiensten in den Gebieten der Altgesellschafter.

Seit einigen Monaten finden verschiedene Abstimmungen mit weiteren Kommunen unter Einbeziehung der Altgesellschafter der Landkreise Regensburg und Neumarkt statt, inwieweit die LNI weitere öffentliche Gesellschafter („Neugesellschafter“) aufnehmen und auf diese Weise der Gesellschafterkreis erweitert werden soll. Die Erwägungen dabei sind, durch die Erweiterung des Wirkungskreises der LNI zum einen sämtlichen Kommunen angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Bereich des Breitbandausbaus solidarisch zu begegnen. Zum anderen wäre damit die Möglichkeit gegeben, die Nachfrage nach Beratungs-leistungen für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln sowie der erforderlichen Fachplanungs- und Bauleistungen zu bündeln. Letztgenannte Leistungen könnten auf diese Weise in einer Bündelrahmenvereinbarung ausgeschrieben werden, um ausreichend Kapazitäten zu langfristig wirtschaftlichen Konditionen auf dem Markt für den Breitbandausbau zu sichern. Die Kommunen würden als Gesellschafter die Aufgaben des Breitbandausbaus im Wege der Aufgabendelegation als sog. Inhouse-Vergabe auf die LNI übertragen. Dabei wurden verschiedene Lösungsansätze unter Einbeziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) und der Rechtsanwaltskanzlei Watson Farley & Williams erörtert und in Folge ein Gesellschaftsvertrag auf Grundlage der bisherigen Satzung der LNI sowie eine Vereinbarung zur Aufgabenübertragung ausgearbeitet.

Am Donnerstag, den 24. September 2020 fand im Landratsamt Regensburg unter Leitung der Landrätin und Beteiligung von interessierten Kommunen eine Informationsveranstaltung zur „Gründung einer Gigabitgesellschaft“ (im hybriden Format einer Präsens- und Videokonferenz) statt. Anschließend fand die Versammlung der Altgesellschafter der LNI statt um das weitere Vorgehen zu erörtern und einen Beschluss zur Kapitalerhöhung und Aufnahme weiterer Gesellschafter unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen kommunalen Gremien zu fassen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Pentling folgendes:

1. Dem Beitritt der Gemeinde Pentling als neuer Gesellschafter der LNI sowie der Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von EUR 5.000,00 wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin und die Verwaltung werden damit betraut, die Gemeinde Pentling zur Umsetzung des vorliegenden Gesellschaftsvertrags und der erforderlichen notariellen Beurkundung mit der Befugnis zu etwaigen redaktionellen Anpassungen zu vertreten.

2. Die Gemeinde Pentling stimmt der Aufgabenübertragung im Bereich Breitbandausbau auf die LNI zu und betraut die Bürgermeisterin und die Verwaltung zur Umsetzung durch den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung über die Aufgabenübertragung.

Abstimmungsergebnis: 17 gegen 4 Stimmen

16.1.2  Bericht der Rechnungsprüfer, Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung

Die Jahresrechnung 2019 wurde in der Zeit vom 04.08.2020 – 26.11.2020 gemäß Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Die Prüfung wurde von den Prüfern erläutert. Unstimmigkeiten wurden nicht festgestellt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Das Rechnungsergebnis haben alle Gemeinderatsmitglieder vor der Sitzung erhalten. Das Rechnungsergebnis liegt außerdem dieser Niederschrift als Anlage bei und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:  21 gegen 0 Stimmen

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschließt der Gemeinderat, mit den heute festgestellten Ergebnissen zur Jahresrechnung 2019 die Entlastung der Verwaltung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 0 Stimmen

1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm hat wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen; dies wurde vorher vom Gemeinderat mehrheitlich festgestellt.

16.1.3  Bauantrag für den Neubau eines Apartmenthotels im Gewerbegebiet „Ammerholz“

Mit dem Bauvorhaben befasste sich der Gemeinderat bereits am 31.10.2019 als Bauvoranfrage und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Das Landratsamt erließ daraufhin am 17.02.2020 einen inzwischen bestandskräftigen positiven Bescheid. Nun liegt der Gemeinde hierzu der Baugenehmigungsantrag vor.

Zur Bauvoranfrage ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten und keine Befreiungen benötigt.

Der Gemeinderat erteilt hiermit das gemeindliche Einvernehmen. Es ergeht der Hinweis, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen noch abzuklären sind. Insbesondere ob die Löschwassermengen ausreichend sind oder eigene Löschwasserbehälter vorgehalten werden müssen.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 3 Stimmen

16.1.4  Bauantrag zum Bau eines Mobilfunkmasten auf der Fl.Nr.144/3 Gem. Pentling

Auf der Fl.Nr. 144/3 Gemarkung Pentling soll ein 25 Meter hoher Mobilfunkturm gebaut werden. Das Grundstück gehört der Gemeinde Pentling. Die Gemeinde hat bereits im Jahr 2018 (Sitzung vom 13.09.2018) der Vermietung des Grundstücks zugestimmt. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Das Vorhaben ist hier grundsätzlich zulässig. Abstandsflächen werden eingehalten.

Der Gemeinderat erteilt hiermit das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 1 Stimmen

16.1.5  Bauantrag zum Bau eines Offenstalls mit Nebenräume und Reitplatz, Fl.Nr. 258 Gem. Pentling

Mit dem Bauvorhaben befasste sich bereits der Gemeinderat am 23.04.2020 als Bauvoranfrage. Das Landratsamt hat inzwischen die grundsätzliche Bebaubarkeit positiv verbeschieden. Es machte jedoch auf eine Vielzahl von Auflagen (u.a. Naturschutz, Wasserwirtschaft) aufmerksam, die eingehalten werden müssen. Aus dem vorliegenden Bauantrag kann dies größtenteils nicht nachvollzogen werden. Für die Prüfung der Einhaltung ist das Bauordnungsamt im Rahmen der Baugenehmigung zuständig.

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen sofern

  • die Privilegierung dem Landratsamt nachgewiesen werden kann und
  • eine geordnete Entwässerung des Niederschlags- und Schmutzwassers nachgewiesen wird (Hinweis: Das Grundstück ist dahingehend unerschlossen, aus den vorliegenden Unterlagen kann dies nicht beurteilt werden).

Abstimmungsergebnis: 17 gegen 4 Stimmen

16.1.6  Bauantrag zur Erweiterung und Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes, Fl.Nr. 198 Gem. Matting

Auf der Fl.Nr. 198 Gem. Matting steht ein landwirtschaftliches Bestandsgebäude (Länge ca. 31 m). Dieses Gebäude soll nun teilweise abgebrochen und neu gebaut, sowie erweitert werden. Die zu entstehende Halle hat die Maße von Länge 49,43 m, Breite 12,00m, Höhe zwischen 7,65m und 10,35m.

Die Abstandsflächen können zum Weg hin nicht eingehalten werden. Hier findet auf einer Länge von 16 m eine Überschreitung von bis zu 62 cm statt. Der davon benachteiligte Grundstückseigentümer hat dem zugestimmt. Der Grundstückseigentümer benötigt hierfür eine Abweichung.

Insgesamt gesehen ist das Vorhaben im Außenbereich privilegiert.

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen sofern die Privilegierung dem Landratsamt nachgewiesen wird. Ebenso erfolgt die Zustimmung zu abweichenden Abstandsflächen.

Abstimmungsergebnis: 21 gegen 0 Stimmen

16.1.7  Zustimmung zur Planung zum Umbau des Bahnübergangs Matting

Bereits am 10.01.2019 hat sich der Gemeinderat mit dem Thema befasst. Der Gemeinderat stimmte den damaligen Planungen zu. Inzwischen ist die Eigenbeteiligung der Gemeinde Pentling durch eine Gesetzesänderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes weggefallen.

Im Zuge der weiteren Planungen kam die DB Engineering&Consulting GmbH auf die Gemeinde zu, um weitere Details abzustimmen. Man kam dabei zu dem Ergebnis, dass es Sinn macht, die Planung von der bestehenden Fahrzeugbeschränkung von 8m auf zukünftig 12m zu ändern. Hintergrund ist die Zukunftsfähigkeit des Bahnübergangs für die nächsten 25 Jahre. Damit wird die Straßenbreite im Kreuzungs- und Räumbereich für den Begegnungsfall eines LKW mit einem PKW angepasst und bestehende Engstellen angepasst. Somit wird auch dem landwirtschaftlichen Verkehr Rechnung getragen der u.a. mit Zugmaschinen und Anhängern passieren muss.

Dem Gemeinderat wurden die Planungen aufgezeigt.

Der Gemeinderat stimmt den Planungen Stand 12/2020 hiermit zu

Abstimmungsergebnis: 21 gegen 0 Stimmen

16.1.8  Errichtung einer Waldkindergartengruppe, Bedarfsfeststellung

Die beiden Kindergärten Pentling und Großberg sind derzeit voll ausgelastet. Auch die 4. Gruppe im Kindergarten Pentling erfreut sich einer Vollauslastung. Um besser auf die Betreuungswünsche der Eltern eingehen zu können und den Bedarf nach zusätzlichen Kindergartenplätzen abdecken zu können, ist die Schaffung einer Waldkindergartengruppe eine gute Möglichkeit. Sie würde das vielfältige Angebot zu den bestehenden Kindergärten ergänzen.

Eine noch unverbindliche Umfrage unter den derzeitigen Eltern von Kindergartenkindern hat ergeben, dass 20 von ihnen Interesse an einem Platz im Waldkindergarten hätten. Ein Bedarf nach dieser Einrichtungsform kann daher bejaht werden.

Aus fachlicher Sicht scheint es sinnvoll, diese Waldgruppe mit 20 Plätzen an den Kindergarten Großberg anzubinden.

Gespräche und eine Begehung vor Ort mit dem Landratsamt Regensburg haben bereits stattgefunden. Die Einschätzung zum möglichen Standort im Anschluss an den „Am Argle“ befindlichen Kinderspielplatz (Fl.Nr. 98/13 und 98/14 Gemarkung Großberg) ist grundsätzlich positiv. Es handelt sich um einen jüngeren Wald, der überwiegend mit Buchen und einzelnen jungen Eichen bewachsen ist. Das AELF geht in seiner positiven Stellungnahme davon aus, dass bei den wenigen Eichen noch nicht mit einem Befall des Eichenprozessionsspinners zu rechnen ist. Außerdem werden hier in absehbarer Zeit keine Verkehrssicherungsprobleme auftreten.

Die Grundstückseigentümer sind grundsätzlich bereit die Fläche zu verpachten.

Der Unterschlupf für die Kinder bei widrigen Witterungsverhältnissen soll in Container-Bauweise oder als Blockhütte entstehen. Zusätzlich sind ein separater Unterstand sowie eine Kompost-Toilette vorgesehen.

Die Gemeinde Pentling erkennt insgesamt 225 Ganztagesplätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren an (100 Plätze im Kindergarten Großberg, 100 Plätze im Kindergarten Pentling, 20 Plätze in einem neu zu schaffenden Waldkindergarten und 5 Plätze außerhalb der Gemeinde). Die Plätze können nach Bedarf ganztags, verlängert oder halbtags vergeben werden. Ganztagesplätze können in Vor- und Nachmittagsplätze aufgeteilt werden. Zeiten, die nicht über die vorhandenen Einrichtungen abgedeckt werden können, werden über die qualifizierte Tagespflege des Landkreises abgedeckt. Insoweit werden die notwendigen Plätze anerkannt.

Derzeit besteht ein Bedarf für durchschnittlich 2 Integrationsplätze, die in den beiden Kindergärten der Gemeinde angeboten werden können. Die beiden Einrichtungen vor Ort sind beide in Trägerschaft der Gemeinde Pentling. Eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Trägern steht somit vor Ort nicht zur Verfügung. Die Gemeinde erkennt 5 Kindergartenplätze in einer beliebigen Kindertageseinrichtung an, damit Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht haben.

Der Schaffung einer Waldkindergartengruppe wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Für den Haushalt 2021 sind entsprechend Mittel einzustellen, der Stellenplan ist anzupassen.

Abstimmungsergebnis: 15 gegen 6 Stimmen

16.1.9  Information zu aktuellen Themen

  • Regenwetterpumpe Weichselmühle ausgefallen – Kosten rd. 20.000 € für eine neue Pumpe.
  • Gehweg Regensburger Straße fertig gestellt.
  • Grundsätzliche LEADER-Zuschussbewilligung für Bewegungsparcours „Dürrbuckel“ eingegangen, Förderantrag kann nun gestellt werden.
  • Zuschuss aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020“ wurde nicht bewilligt.
  • Erdgaserschließung BG „Jahnstraße“, Angebot REWAG 81.937 € kommt in Anbetracht des Preises nicht zu tragen.
  • Schlüsselzuweisung für 2021 beträgt: 951.600 € (2020: 1.114.900 €)

16.1.10              Bekanntgabe von Bauanträge

Bau eines Saunablockhauses mit Pool, An der Schlossbreite 11a

Anbau einer Terrassenüberdachung, Lilienweg 6

16.1.11              Bekanntgabe von Auftragsvergaben

Ingenieurauftrag für Planung Gehweg Breitwiesen i.H.v. 15.173 €

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