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Sitzung vom 09. Juli 2020

9. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des:Gemeinderates 
Sitzungsnummer:9/2020
Sitzungstag:09.07.2020
Sitzungsort:Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

Anwesend waren:

Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Kreil Franz, Neumüller Jürgen, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Steinhofer Jürgen,  Weigert Markus, Weigt Bruno, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens

 Entschuldigt abwesend waren:

-/-

Anwesende Ortssprecher:

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

9.1 Öffentlicher Teil:

9.1.1 Vorstellung des möglichen neuen Betreibers des Seniorenheims Haus Benedikt

Zum Tagesordnungspunkt war der mögliche künftige Betreiber des Seniorenheimes Haus Benedikt anwesend. Geschäftsführer Herr Wolfframm vom Servicehaus Sonnenhalde GmbH mit Sitz in Engstingen stellte sein Unternehmen vor und gab Ausblick auf die Zukunft des Hauses Benedikt.

Ohne Beschlussfassung

9.1.2 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 im Bereich Jahnstraße in Großberg; Behandlung von Bedenken und Anregungen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Feststellung der Flächennutzungsplanänderung

Der Gemeinderat stellte vor Beratung und Beschlussfassung die persönliche Beteiligung (Art. 49 GO) der Gemeinderätin Paul Carmen fest. Sie nahm daher an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Das Deckblatt Nr. 6 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Jahnstraße in Großberg lag einschließlich Begründung, Umweltbericht, und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung in der Zeit vom 02. Juni 2020 bis einschließlich 03. Juli 2020 öffentlich im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 18.05.2020 benachrichtigt.

Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich zur Flächennutzungsplanänderung nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen:

  • Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht, Gewässerschutz, Abfallrecht
  • Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt
  • Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Immissionsschutz
  • Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Denkmalschutz
  • Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Natur- und Landschaftsschutz
  • Regionaler Planungsverband
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  • Markt Bad Abbach
  • Gemeinde Obertraubling
  • Stadt Kelheim
  • Gemeinde Sinzing
  • Wasserwirtschaftsamt Regensburg
  • Staatl. Bauamt Regensburg
  • Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd

Die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern verweist auf die Stellungnahmen vom 27.02.2019 und 28.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass im Planungsgebiet ein Bergbaurecht für ein Grubenfeld für Braunkohle verliehen wurde. Dabei handelt es sich um Bergwerkseigentum, das dem Rechtsinhaber das nicht befristete ausschließliche Gewinnungsrecht einräumt. Wird dieses Recht eingeschränkt oder gänzlich verhindert, so erwächst möglicherweise ein Entschädigungsanspruch des Rechtsinhabers. Der derzeitige Rechtsinhaber ist die Stadt Regensburg. Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Bayernwerk Netz GmbH verweist auf die Stellungnahmen von 25.02.2019 und 15.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass über die Ausgleichsfläche in Pentling eine Freileitung verläuft und Anpflanzungen unter der Leitung nur eine Auswuchshöhe von 2,5 m haben dürfen. Dies wird bei der Anlage der Ausgleichsfläche berücksichtigt. Änderungen der Planung sind nicht notwendig.

Die REWAG Netz GmbH verweist auf die Stellungnahme vom 08.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass über das Baugebiet eine 20-kV-Mittelspannungsleitung verläuft. Diese Leitung soll im Zuge der Erschließung verkabelt werden. Da dies in den Plänen bereits so dargestellt ist, sind keine Änderungen notwendig. Außerdem teilt die REWAG mit, dass die Versorgung mit Strom gesichert ist und im Bereich der Telekommunikation die Erweiterung des bestehenden Netzes mit Mikrorohrsystemen möglich ist. Eine Gaserschließung ist weiterhin nicht geplant.

Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitplanung teilt sein grundsätzliches Einverständnis zur Planung mit. Die Darstellung der Fläche für den Gemeinbedarf soll an die Darstellung im Bebauungsplan angepasst werden (ohne Planzeichen Ziffer 13.2.2 PlanZV). Der Gemeinderat beschließt die gewünschte redaktionelle Ergänzung einzutragen. Weitere Planungsänderungen sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis: 16 gegen 4 Stimmen

Melanie und Elmar Rempel, Großberg erheben Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes (Betreff des Schreibens vom 02.07.2020). Inhaltlich sprechen sie sich für eine Wohnraumschaffung, insbesondere für junge Familien aus. Die Einwendungen (Beeinträchtigung der Nutzbarkeit ihres energieeffizienten Wohnhauses, erheblich ansteigender Verkehrslärm und mögliche Überlastung von Verkehrsflächen, Gebäudehöhen, fehlender Spielplatz und Gemeindeplatz, fehlende Grünanlagen, Stellplatzregelung und Tiefgarage, Abstandsregelung von Wärmepumpen und Belüftungsanlagen zu Bestandsgrundstücken) betreffen ausschließlich die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da Einwendungen gegen die Flächennutzungsplanänderung nicht formuliert wurden und die Wohnraumschaffung sogar begrüßt wird, kann das Schreiben nur als Einwendung zum Bebauungsplan gewertet werden.

Der Gemeinderat sieht keinen Änderungsbedarf bei der Flächennutzungsplanänderung.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 1 Stimme

Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 mit Begründung und Umweltbericht, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro Altmann, Neutraubling (Planfassung vom 30.01.2020) wird hiermit verbindlich festgestellt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 beim Landratsamt Regensburg zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmungsergebnis: 16 gegen 4 Stimmen

  • Erlass einer neuen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht

Der Satzungsentwurf wurde allen Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung übersandt. Der bisherige Planungsausschuss wird umbenannt in einen Planungs- und Umweltausschuss. Insbesondere soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass auch Umwelt- und Klimaschutzthemen erarbeitet werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss soll wieder nur 3 Mitglieder haben.

Als weitere Änderung ist vorgesehen, das Sitzungsgeld von bisher 40,00 € auf 50,00 € für Gemeinderats- und Planungsausschusssitzungen und 60,00 € für Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu erhöhen. Für die Aufwendungen (Hard- Software, etc.) der Gemeinderatsmitglieder an einem Ratsinformationssystem erhält jedes Mitglied pro festgesetzte Gemeinderatssitzung pauschal 10,00 €.

Die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes wird beschlossen. In § 1 des Entwurfes wird das Wort „ehrenamtlichen“ beim Bürgermeister gestrichen, so dass klar ist, dass der Bürgermeister berufsmäßig ist. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen. Der Satzungsentwurf liegt außerdem dieser Niederschrift als Anlage bei und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: 20 gegen 1 Stimme

9.1.4 Vorlage der Jahresrechnung 2019

Den Gemeinderäten wurde der Bericht und das Ergebnis der Jahresrechnung mit der Sitzungseinladung übersandt. Im Haushaltsplan wurde mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von knapp 1.373.000 € kalkuliert. Tatsächlich wurde ein Betrag von 2.699.814 € erwirtschaftet. Nach Abzug der Ausgaben im Vermögenshaushalt und dem Übertrag der benötigten Haushaltsreste konnten rund 62.900 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis.

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO) hat der Gemeinderat die Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Abstimmungsergebnis: 21 gegen 0 Stimmen

9.1.5 Information zu aktuellen Themen

Vollsperrung des Verkehrs auf der B16 aufgrund von Sanierungsarbeiten bei Bad Abbach im September/Oktober 2020

9.1.6 Bekanntgabe von Bauvorhaben

Fahrrad- und Geräteschuppen, An der Kuchelbreite 29

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