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Sitzung vom 09.01.2020

Bauvorhaben Wohnanlage Rosenweg 1 weitere Vorgehensweise

1. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des:Gemeinderates
Sitzungsnummer:1/2020
Sitzungstag:09.01.2020
Sitzungsort:Pentling, Rathaus
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

Anwesend waren:

Eder Josef, Geiselhöringer Franz, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Kohlmeier Anette, Knittl Franz, Knittl Johannes, Kreil Franz, Neumüller Jürgen, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Schiller Franz, Skorianz Erwin, Prof. Dr. Weigert Johann, Weigt Bruno, Zink Herbert

Entschuldigt abwesend waren:

Eisvogel Alois, Gruschka Theodor

Anwesende Ortssprecher:

Andreas Lehner

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;

die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

Vorsitzender:Schriftführer
B. Wilhelm 1. BürgermeisterinChr. Limmer

1.1 Öffentlicher Teil:

Gemeinderat Herr Neumüller stellt den Geschäftsordnungsantrag den Tagesordnungspunkt 3 des nichtöffentlichen Teils im öffentlichen Teil zu behandeln.

Es werden keine Bedenken hiergegen erhoben.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 1 Stimme

1.1.1 Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren Dawonia Portfolio 8 GmbH & Co.KG, Grünwald;

Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage in Pentling, Am Rathaus

Am 19.12.2019 ging bei der Gemeinde der Bauantrag von Dawonia Portfolio 8 GmbH & Co.KG im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Häuser im Baugebiet „Breitwiesen III“ bei der Gemeinde ein. Es werden insgesamt 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 51 Wohnungen und 46 Stellplätze auf dem Grundstück und 5 Besucherstellplätze auf öffentlichen Grund gebaut.

Der Investor bzw. Planer bestätigt für diesen Bauantrag die Einhaltung der formellen und materiellen Vorgaben des Bebauungsplanes. Die Gemeinde führt keine Prüfung durch. Mit dem Bauvorhaben darf deshalb unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäß Art. 58 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) begonnen werden. Die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage ist nachzuweisen. Vor Baubeginn ist deshalb eine Schnurgerüstabnahme durch das Landratsamt Regensburg notwendig. Die Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage ist gesondert bei der Gemeinde Pentling zu beantragen.

Der Gemeinderat stimmt der Genehmigungsfreistellung zu. Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren soll nicht durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 1 Stimme

1.1.2 Bauvoranfrage Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching;
Errichtung einer einstöckigen Schießsportstätte mit den dazu notwendigen Nebenräumen am Bolzplatz zwischen Hohen- und Niedergebraching

Bei der Gemeinderatssitzung vom 05.12.2019 empfahl der Gemeinderat dem Schützenverein St. Hubertus zum Bau eines Schützenheimes einen weiteren Standort zu prüfen. Präferiert wurde der Standort zwischen Hohen- und Niedergebraching beim Bolzplatz. Der Schützenverein reichte nun eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde ein. Es soll auf der Fl.Nr. 436 Gemarkung Hohengebraching ein Schützenheim mit Parkplatz und einer Bogensportanlage entstehen.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Erschließung kann sichergestellt werden. Aufgrund der notwendigen großen Flächen die ein Bogensportplatz benötigt, ist eine Realisierung im Innenbereich aufgrund mangelnder Flächen nicht möglich. Der Gemeinderat sieht öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und möchte die Ansiedelung des Schützenheims mit Freigelände unterstützen und befürwortet das Vorhaben an genannter Stelle. Insbesondere wird diese Fläche bereits seit Jahrzehnten als Bolzplatz genutzt und somit als Sportfläche verwendet. Auch der Skiclub hätte Interesse an einer Entwicklung an diesem Standort. Er könnte sich eine Biathlonstrecke mit Schießstand vorstellen.

Der Gemeinderat stellt dem Schützenverein eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 436 Gemarkung Hohengebraching zur Verfügung. Die genaue Ausgestaltung muss noch festgelegt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit mit dem Landratsamt abzuklären. Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 0 Stimmen

1.1.3 Information zu aktuellen Themen

Neujahrsempfang am 12.01.2020

Wolfgangstraße Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitung notwendig, bevor mit der Ausschreibung begonnen wird.

Die ISIS 12 Zertifizierung wurde bei heutiger Prüfung bestätigt.

Augsburger Brücke ist nun gesperrt und Umleitungsstrecken beschildert.

1.1.4   Bekanntgabe von Bauvorhaben

Von der Verwaltung wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben erteilt:

Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Seedorf

Doppelgarage am Rohrweg in Graßlfing

Nutzungsänderung Werkstatt/Stall zum Verkaufsraum an der Dorfstraße in Graßlfing

Ohne Beschlussfassung

1.1.5   Bauvorhaben Wohnanlage Rosenweg 1, Ersetzung gemeindliches Einvernehmen; weitere Vorgehensweise

Mit Bescheid vom 09.12.2019, eingegangen am 19.12.2019 hat das Landratsamt Regensburg das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Wohnanlage Rosenweg 1 in Pentling ersetzt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 09.05.2019 das Einvernehmen verweigert.

Die rechtliche Begründung wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Baugenehmigungsbescheid wird 4 Wochen nach Zustellung rechtswirksam. Die Gemeinde Pentling müsste gegen die Baugenehmigung vor Bestandskraft Klage einlegen, sofern sie ihre Rechte verletzt sieht.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Klage höchstwahrscheinlich nicht erfolgversprechend, da die rechtliche Begründung des Landratsamtes nachvollziehbar ist.

Der Gemeinderat schließt sich der Meinung der Verwaltung nicht an. Eine Klage soll eingelegt werden. Ein Fachanwalt für Baurecht soll zur Beratung und ggf. Vertretung hinzugezogen werden.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 0 Stimmen

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