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Sitzung vom 05.03.2020

4. Sitzung Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des:Gemeinderates
Sitzungsnummer:4/2020
Sitzungstag:05.03.2020
Sitzungsort:Pentling, Rathaus
Vorsitzender:Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Schriftführer:Christoph Limmer

4.1 Öffentlicher Teil:

4.1.1 Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für die FFW Niedergebraching

Am 05.12.2019 hat der Gemeinderat beschlossen das TSF von Niedergebraching nach Neudorf zu geben, da das TSF von Neudorf veraltet ist und folgte damit dem Feuerwehrbedarfsplan. Dieser sieht für die Wehr Niedergebraching ein neues TSF-W vor. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung und den Kommandanten neben dem TSF-W auch die Alternative eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) zu prüfen.

Das Ergebnis wurde den Gemeinderäten präsentiert. Danach wird von der FW Niedergebraching ein MLF bevorzugt.

Die geschätzten Kosten für ein MLF betragen zwischen 210.000 € – 250.000 € (Zuschuss Regierung: 50.000 €)

Die geschätzten Kosten für ein TSF-W betragen zwischen 180.000 € – 220.000 €

(Zuschuss Regierung: 37.000 €)

Der Mehrwehrt steht den höheren Kosten gegenüber. Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines MLF.

Die Verwaltung wird beauftragt die Zuschüsse bei der Regierung zu beantragen und ein Büro mit der Ausschreibung des Fahrzeuges zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 0 Stimmen

4.1.2 Verkehrsschau Hauptstraße, Umsetzung des Beschlusses zum Parkverbot Einmündung Schulstraße bis Einmündung Reiterweg

Am 14.11.2019 behandelte der Gemeinderat die Ergebnisse der Verkehrsschau. Ein beschlossener Vorschlag war, dass jeden Donnerstag und Freitag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Hauptstraße von der Einmündung Schulstraße bis zur Einmündung Reiterweg nicht geparkt werden darf, damit der Verkehr besser fließen kann. Zu diesem Zeitpunkt war das Verkehrsaufkommen in der Hauptstraße  an den beiden Wochentagen erheblich und parkende Fahrzeuge verhinderten einen reibungslosen Begegnungsverkehr, weshalb manche Pkw-Fahrer auf  den Gehweg gefahren sind.

Bei intensivem Beobachten der Verkehrsentwicklung seit dem Abbruch der Autobahnbrücke von der Augsburger Str. in Richtung Ziegetsdorf kann man nun festhalten, dass sich die Befürchtungen hinsichtlich einer verstärkten Verkehrs-belastung der Hauptstraße durch Ausweichverkehr nicht bestätigen lassen.

Da bei der Beschlussfassung am 14.11.2019 von anderen Gegebenheiten, nämlich von einer Verschärfung der Verkehrssituation ausgegangen worden war, schlägt die Verwaltung vor, diesen Beschluss vorerst bis auf Weiteres nicht umzusetzen. Sollte sich die Verkehrslage in der Hauptstraße wieder zum Negativen verändern, kann die Umsetzung des o.g. Beschlusses immer noch erfolgen oder nochmals abgewogen werden, in welchem Umfang die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden sollten.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 0 Stimmen

Die kommunale Verkehrsüberwachung, Hr. Samulowski, hat sich die Situation auch noch einmal betrachtet. Er empfiehlt die Markierung des einzelnen Parkplatzes vor der Gastwirtschaft „Altes Tor“ zu entfernen. Dieser stellt ein Verkehrshindernis dar. Bei Belegung dieses Parkplatzes kann der fließende Verkehr von Norden her die Verkehrssituation nicht richtig überblicken, da entgegenkommende Fahrzeuge zu spät erkannt werden. Die Ausfahrten aus der Schulstraße und dem Weichselmühlweg sowie die Kurve zur Hölkeringer Straße sind dann zu unübersichtlich. Der Vorfahrtsverkehr weicht dann hin und wieder auf den Gehweg aus. Mit der Wegnahme des Parkplatzes entschärft man einen Unfallgefahrenpunkt und stärkt die Sicherheit der Fußgänger.

Die Markierung des einzelnen Parkplatzes vor der Gaststätte soll entfernt werden. Diese Maßnahme soll auf ihre Wirksamkeit hin über einen längeren Zeitraum überprüft werden.

Abstimmungsergebnis: 10 gegen 9 Stimmen

4.1.3 Anschaffung eines Kinderspielgerätes für den Kinderspielplatz Poign

Der Gemeinde Pentling liegt ein Angebot für ein Kinderspielgerät vor. Die alte Kletteranlage wurde bei der Spielplatzkontrolle am 23.10.2019 beanstandet. Der Kontrolleur sieht dringenden Handlungsbedarf, da 3 der 5 Steher morsch sind. Er empfiehlt als Maßnahme den Abbau und beschreibt eine Reparatur als „unwirtschaftlich, da der Fallschutz auch nicht passt“. Das neue Spielgerät soll den Kinderspielplatz in Poign aufwerten. Die Wünsche der Bewohner von Poign wurden berücksichtigt. Es soll die Spielkombination Baucis 5437 von der Fa. Maier für 13.235,07 € angeschafft werden. Hinzu kommen Aufbaukosten inkl. Bauhof von ca. 5.500 €. Der Gemeinderat stimmt dieser Anschaffung zu.

Abstimmungsergebnis: 19 gegen 0 Stimmen

4.1.4 Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten, Garagen und Stellplätzen im Brunnweg 3, Pentling

Am 22.01.2020 ging bei der Gemeinde Pentling ein Bauantrag für ein Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten bei der Gemeinde ein.

Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass es für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1968 gibt. Dieser lag bis dato im Rathaus nicht vor.

Jedoch ist festzustellen, dass in diesem Gebiet um den Brunnweg viele andere Bauvorhaben nicht nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes gebaut wurden und schon Befreiungen erteilt wurden.

Der Investor wurde nun darauf aufmerksam gemacht. Er beabsichtigt die Planung nochmal zu überdenken und mit den Nachbarn zu sprechen um eine eventuelle Nachbarzustimmung zu erhalten.

Der Bauantrag soll vorerst nicht weiter behandelt werden.

Der Tagesordnungspunkt wird deshalb vertagt.

4.1.5 Behandlung der anwaltlichen Stellungnahme zum Bauvorhaben Rosenweg 1 sowie der weiteren Vorgehensweise

Dem Gemeinderat wurde die schriftliche Stellungnahme unseres Rechtsbeistandes zur Verfügung gestellt. Danach kann zwar eine formelle jedoch keine materielle Rechtswidrigkeit des Bescheides erkannt werden.

Der Gemeinderat beschließt die Klage zurückzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 18 gegen 1 Stimme

4.1.6 Information zu aktuellen Themen

Am 06.03.2020 Sterndemonstration mit Schlepper nach Regensburg, Sammelstelle u.a. in Graßlfing

Zur Auslastung des E-Golfs:

Zum 01.12.2018 wurde der E-Golf in unserer Gemeinde in Betrieb genommen und gut genutzt. Er wies am 31.12.2019 einen Km-Stand von 40.637 km auf.

Seit der Einführung der Kilometerpauschale zum 01.01.2020 ist nach Angaben der KERL ein leichter Buchungsrückgang von ca. 10% zu verzeichnen und am 03.03.2020 war der Km-Stand auf 46.016 km. Die KERL ist jedoch beim Abschluss des Leasingvertrags für dieses E-Auto, der zunächst bis 30.12.2020 läuft, nur von einer jährlichen Nutzung von 15.000 km/Jahr ausgegangen. Daher stimmen die ursprünglichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen der KERL nicht mehr.

Die Gemeinde Pentling leistet einen mtl. Beitrag von 350 Euro (jährl. 4.200 Euro) und übernimmt die Fahrten zum Kundendienst, die regelmäßige Reinigung, die Sichtprüfung des E-Golfs und gibt ggf. Hilfestellung für Kunden (z.B. Fzg. lässt sich nicht öffnen, Fzg. kann nicht an Ladestation angeschlossen werden,…).  Es wären nach Einschätzung des Kämmerers monatlich durchschnittlich 4 Arbeitsstunden im Bauhof und 3 Arbeitsstunden in der Verwaltung bei den kalkulatorischen Kosten anzusetzen, bis dato sind diese nicht genau ermittelt worden.

4.1.7 Bekanntgabe von Bauvorhaben

Von der Verwaltung wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben erteilt:

Errichtung einer Fahrradgarage mit Mülltonnenunterstand am Ernst-Stock-Ring

Ohne Beschlussfassung

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