13. Sitzung Niederschrift
über die öffentliche Sitzungdes: | Gemeinderates |
Sitzungsnummer: | 13/2020 |
Sitzungstag: | 01.10.2020 |
Sitzungsort: | Grundschulturnhalle Großberg, Jahnstr. 1a, Pentling |
Vorsitzender: | Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin |
Schriftführer: | Christoph Limmer |
Anwesend waren:
Eder Josef, Eisvogel Alois, Gruschka Theodor, Dr. Hartl Christian, Haubner Wilhelm, Hopfensperger Sebastian, Knittl Johannes, Neumüller Jürgen, Paul Carmen, Resch Frank, Sadler Gerhard, Weigert Markus, Weigt Bruno, Wiesbauer-Rückerl Stephanie, Wild Marianne, Wittmann Dorothea, Wulff Jens
Entschuldigt abwesend waren:
Geiselhöringer Franz, Kreil Franz, Steinhofer Jürgen
Anwesende Ortssprecher: ./.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend;
die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.
13.1 Öffentlicher Teil:
Die Fraktion Bündnis 90 Grüne/Aktive Bürger stellt einen Dringlichkeitsantrag zur Geschäftsordnung zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes. Die Begründung lautet: Es sei dringlich, dass die Gemeinde bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Sachverhalt über den Verkauf des Hauses Benedikt und dem Kauf der Gebäudeteile mit den Kinderkrippenflächen dem BayGT und BKPV vorträgt und sich hier rechtlich beraten lässt, noch bevor der Entwurf des Kaufvertrages vorliegt.
Abstimmungsergebnis: 6 gegen 12 Stimmen (abgelehnt)
13.1.1 Vorstellung des Waldpflegeplanes vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Forstrevier Nittendorf
Herr Faltermeier vom zuständigen Forstrevier Nittendorf erläuterte den Waldpflegeplan der gemeindlichen Waldgrundstücke. Bisher wurden die Flächen natürlich belassen und nur Verkehrssicherungsmaßnahmen vom Bauhof durchgeführt, wobei diese sehr selten waren.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Försters zur Kenntnis. Über die weitere Vorgehensweise wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Herr Faltermeier bot an, bei einer Ortsbesichtigung die Gegebenheiten zu erläutern. Die Verwaltung wird einen Termin abstimmen.
Ohne Beschlussfassung
13.1.2 Entscheidung über den Beitritt zum Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
In der Sitzung vom 10.09.2020 stellte sich der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz vor. Nachdem die Stadt Regensburg die Zweckvereinbarung über die Verkehrsüberwachung zum 31.12.2020 gekündigt hat, könnte der Zweckverband diese Aufgabe übernehmen.
- Die Gemeinde Pentling beschließt, dass sie ab 01.01.2021 weiter die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, sowie die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.
- Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
- Die Gemeinde Pentling überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
- die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
- die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,
ab 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
- Die Gemeinde Pentling tritt zum 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.
- Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Frau Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin
Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Herr Sebastian Hopfensperger, 2. Bürgermeister
- Der Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 17 gegen 1 Stimme
13.1.3 Bauantrag zum Bauvorhaben An der Schlossbreite 33
Am 10.09.20 ging ein Bauantrag zum Bauvorhaben An der Schlossbreite 33 ein. Es soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gebaut werden.
Für das Bauvorhaben werden 3 Befreiungen beantragt:
- Vom Bautyp her soll ein Unter- und ein Obergeschoss als Vollgeschoss gebaut werden welches nicht als Split Level ausgebildet ist.
- Dachneigung beträgt nur 30 Grad anstelle 38 – 42 Grad
- Die Dacheindeckung soll mit einem anthrazitfarbenen Blechdach erfolgen, anstelle mit roten Dachziegel/Betonsteine
- Der Carport überschreitet südseitig die Umgrenzung um 1 Meter
Der Gemeinderat stimmt der Befreiung Bautyp, Dachneigung und Carport zu. Jedoch wird einem anthrazitfarbenen Blechdach nicht zugestimmt. Aus ortsplanerischen und gestalterischen Gründen kann hier die Befreiung nicht erteilt werden, da in der näheren Umgebung nur rote Dachziegel/Betonsteine vorherrschen.
Ansonsten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 18 gegen 0 Stimmen
13.1.4 Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der Hundesteuer-Satzung. Die aktuellen Hundesteuer-Sätze basieren auf Grundlage der Hundesteuer-Satzung aus dem Jahr 2008. Seither sind die Steuersätze nicht mehr verändert worden. Im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden sind die Steuersätze für die Hundehaltung in der Gemeinde Pentling relativ niedrig. Die Aufwendungen der Gemeinde in Bezug auf Hundekotbeseitigung steigen jährlich an. Daher ist eine moderate Erhöhung der Steuersätze angebracht. Im Gegenzug werden zusätzliche Leistungen, die einen Mehrwert für die Bürger haben, angestrebt. Hierzu gehört vorwiegend das Aufstellen von Eimern für Hundekotbeutel.
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hundesteuer-Sätze ab 01.01.2021 beim ersten Hund von 25€ auf 40€, beim zweiten Hund von 50€ auf 65€ und bei Kampfhunden von 250€ auf 500€. Hierzu beschließt der Gemeinderat auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Hundesteuersatzung. Der Satzungsentwurf wurde mit der Sitzungseinladung versandt. Er ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 18 gegen 0 Stimmen
13.1.5 Haushalt 2021, Festlegung der Steuerhebesätze
Auf der Klausurtagung wurde ausführlich über die Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze diskutiert. Seit der Gebietsreform im Jahr 1978 sind die Hebesätze der Grundsteuern A und B in der Gemeinde Pentling nicht erhöht worden. Außerdem liegen diese in Pentling mit 280 v.H. weit unter dem bayerischen Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden (Grundsteuer A: 343,1%, Grundsteuer B: 337,6%) und unter dem Durchschnitt des Regierungsbezirks Oberpfalz (Grundsteuer A: 329, Grundsteuer B: 345%) sowie dem Durchschnitt des Landkreises Regensburg (Grundsteuer A: 315%, Grundsteuer B: 309%).
Die neuesten Entwicklungen auf die Finanzierung der Gemeinde begründen eine Erhöhung der Grundsteuern:
- nachteiligen Wirkungen auf die Schlüsselzuweisung und die Kreisumlage bei unterdurchschnittlichen Hebesätze
- Die negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Pentling
- Wegfall der Straßenausbaubeiträge
- Grundsätze der Einnahmebeschaffung gem. Art. 62 GO Steuereinnahmen vor Kreditaufnahmen
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 310 v.H.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung im Entwurf der nächsten Haushaltssatzung eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 310 v.H. einzuplanen.
Abstimmungsergebnis: 17 gegen 1 Stimme
- Antrag auf Außenbereichssatzung für Fl.Nr. 28 Gem. Hohengebraching
Am 17.09.2020 ging bei der Gemeinde Pentling vom Grundstückseigentümer ein Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 28 Gem. Hohengebraching ein. Damit soll die Bebauung für zwei Einfamilienhäuser ermöglicht werden.
Der Gemeinderat sieht aus ortsplanerischer Sicht, sowie aus Gründen der bekannten hydrogeologischen Problematiken keinen Handlungsbedarf. In Anlehnung an § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5 und 6 BauGB fehlen städtebauliche Motive. Die Außenbereichssatzung würde so nur einzelner privaten Interessen dienen. Der Antrag wird daher abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 13 gegen 5 Stimmen
13.1.7 Information zu aktuellen Themen
Radmobilitätskonzept des Landkreises: Der Gemeinderat hat sich auf der Klausurtagung einhellig gegen eine Fahrradstraße zwischen Walba und Stadtgrenze an der Donau ausgesprochen. Vielmehr soll eine Asphaltierung des bisher nicht ausgebauten Radweges und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der GVS geprüft werden.
Neujahrsempfang 2021 entfällt aufgrund der Corona-Pandemie
Anstehende Investitionen beim TC Blau-Weiß Großberg i.H.v. ca. 162.000 € für Platzsanierung
Steuerkraft 2021 Gemeinde Pentling 1.029,49 €/Einwohner (Vorjahr: 978,84 €)
13.1.8 Bekanntgabe von Bauvorhaben
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in der Geberichstr. 39
Neubau eines Einfamilienhauses in der Heinrichstr. 34
Geräteschuppen mit Eingangsüberdachung Mattinger Weg 2b
13.1.9 Bekanntgabe von Aufträgen
keine
Vorsitzender
gez.: B. Wilhelm 1. Bürgermeisterin
Schriftführer
gez. Chr. Limmer