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Richtlinie zur Förderung steckerfertiger Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerke o.ä.)

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.03.2023 wurde die Förderung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen (sog. Mini-PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, o.ä.) auf den Weg gebracht. Damit wird allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Pentling erleichtert, ein aktiver Teil der Energiewende zu werden. Dies gilt speziell auch für Mietende und Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die ansonsten kaum Einfluss auf die Technik des Gebäudes haben.

Für die Förderung sind im Haushaltsjahr 2023 begrenzte Mittel in Höhe von 10.000 € im Haushalt zur Verfügung gestellt. Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Kosten für Anlagen von 300 bis 800 Wp, maximal jedoch 200,00 Euro/Anlage und Wohnung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung. Die Entscheidung über die Fortführung der Förderung und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für zukünftige Jahre wird jedes Jahr neu getroffen. Eine Förderzusage stellt keine technische Prüfung der Anlage durch den Fördergeber dar. Informieren Sie sich vor Bestellung/Installation über die noch zur Verfügung stehenden Mittel.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier zum download. Der Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses im Word- Format kann hier und im PDF-Format hier heruntergeladen werden.

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