Einen Tag nach den Bund- und Ländergesprächen hat das bayerische Kabinett die noch strengeren Lockdown Regeln konkretisiert. Diese Regeln gelten in Bayern am dem 11. Januar 2021:
- der bisherige harte Lockdown wird bis mindestens 31. Januar verlängert
- Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr bleibt bestehen
- Geschäfte und Dienstleistungen außerhalb des täglichen Bedarfs, sowie Gastronomie und Hotels bleiben geschlossen
- Kantinen dürfen nur noch Essen zum mitnehmen anbieten
- Schärfere Kontaktbeschränkungen: Nur noch eine weitere Person zusätzlich zu den Personen des eigenen Hausstands erlaubt.
- Kinderbetreuung darf von einer Kontaktfamilie erfüllt werden.
- Schulen bleiben geschlossen. Ab Montag, 11.01. soll es Distanzunterricht geben, wo es möglich ist
- Faschingsferien fallen aus! Dort soll Unterricht nachgeholt werden
- Kitas bleiben ebenfalls geschlossen – eine Notbetreuung soll angeboten werden.
- Für Eltern gibt es zusätzliche 10 Krankentage für Kinderbetreuung – alleinerziehende 20 Tage
- In Hotspots über einer Inzidenz von 200 wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer zum eigenen Wohnort begrenzt. Das gilt nur für touristische Tagesausflüge. Einkaufen, Beruf und Familie sind ausgeschlossen.
- Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt ab sofort eine Testpflicht und die 10-tägige Quarantäne. Ab dem 5. Tag kann die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test beendet werden
Den vollständigen Bericht der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 06. Januar 2021 finden Sie zum download hier: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-januar-2021/