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Noch härterer Lockdown ab 11. Januar 2021

Einen Tag nach den Bund- und Ländergesprächen hat das bayerische Kabinett die noch strengeren Lockdown Regeln konkretisiert. Diese Regeln gelten in Bayern am dem 11. Januar 2021:

 

  • der bisherige harte Lockdown wird bis mindestens 31. Januar verlängert
  • Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr bleibt bestehen
  • Geschäfte und Dienstleistungen außerhalb des täglichen Bedarfs, sowie Gastronomie und Hotels bleiben geschlossen
  • Kantinen dürfen nur noch Essen zum mitnehmen anbieten
  • Schärfere Kontaktbeschränkungen: Nur noch eine weitere Person zusätzlich zu den Personen des eigenen Hausstands erlaubt.
  • Kinderbetreuung darf von einer Kontaktfamilie erfüllt werden.
  • Schulen bleiben geschlossen. Ab Montag, 11.01. soll es Distanzunterricht geben, wo es möglich ist
  • Faschingsferien fallen aus! Dort soll Unterricht nachgeholt werden 
  • Kitas bleiben ebenfalls geschlossen – eine Notbetreuung soll angeboten werden. 
  • Für Eltern gibt es zusätzliche 10 Krankentage für Kinderbetreuung – alleinerziehende 20 Tage
  • In Hotspots über einer Inzidenz von 200 wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer zum eigenen Wohnort begrenzt. Das gilt nur für touristische Tagesausflüge. Einkaufen, Beruf und Familie sind ausgeschlossen.
  • Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt ab sofort eine Testpflicht und die 10-tägige Quarantäne. Ab dem 5. Tag kann die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test beendet werden

Den vollständigen Bericht der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 06. Januar 2021 finden Sie zum download hier: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-januar-2021/

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