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Neuregelung zur Umsatzbesteuerung

Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023

Kostenfreier Online-Vortrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz

Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand wurde in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt und ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwen­den.

Aus diesem Anlass bietet das Bayerische Landesamt für Steuern inhaltsgleich zu 2021 einen weiteren kosten­freien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatz­besteuerung bei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern via öffentlichem Live-Stream an. Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am 27. Juli 2022 um 15:00 Uhr oder am 21. September 2022 um 15:00 Uhr zu besuchen. Bitte beachten Sie, dass für eine Teil­nahme eine Registrierung bis zwei Tage vor dem jewei­ligen Sendetermin unter https://www.Steuer.Bayern.de/  USt2b erforderlich ist.

Der Vortrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich aufgrund der Neuregelung erstmals mit der Umsatzbe­steuerung kleiner juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen müssen und keine Gelegenheit hatten, am Vortrag in 2021 teilzunehmen. Dies betrifft beispiels­weise öffentlich-rechtliche Genossenschaften (wie z. B. Jagdgenossenschaften), öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleine Gemeinden, ohne dass es sich hierbei um eine abschließende Aufzählung handelt.

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