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Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 02.12. wurden neue Corona-Regeln für die Bundesrepublik beschlossen

Folgende Maßnahmen gelten zum 02. Dezember bundesweit:

  • Impfpflicht
    • Soll im Bundestag bis Ende des Jahres entschieden werden – sie warten noch auf die Empfehlung des Ethikrats.
    • Wenn der Bund sich dafür entscheidet, dann würde sie ab Februar 2022 greifen.
  • Bundesweite 2G-Regelung im Einzelhandel unabhängig von der Inzidenz 
    • Ausgenommen: Läden des täglichen Bedarfs
  • Bundesweite 2G-Regelung in Einrichtungen für Freizeit- und für Kulturveranstaltungen unabhängig von der Inzidenz
    • Dazu zählen beispielsweise Kinos, Theater und Restaurants.
  • Ab einer lokalen Inzidenz von 350 werden Clubs und Diskotheken geschlossen
  • Teilnehmergrenze bei privaten Feiern:
    • In Innenräumen: Maximal 50 Personen
    • Im Außenbereich: Maximal 200 Personen
    • Bei beidem gilt die 2G-Regel
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten sowie im öffentlichen Raum
    • Der eigene Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts
    • Kinder bis zu 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Bis Weihnachten sollen 30 Millionen Impfungen verabreicht werden.
    • Darunter zählen Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen.
    • Um die Umsetzung zu ermöglichen, sollen auch Apotheken, Zahnärzte und Pflegefachkräfte impfen dürfen.
  • Feuerwerksverbot
    • Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerkskörpern
    • Feuerwerksverbot an belebten Plätzen
  • Maskenpflicht in Schulen
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