Folgende Maßnahmen gelten zum 02. Dezember bundesweit:
- Impfpflicht
- Soll im Bundestag bis Ende des Jahres entschieden werden – sie warten noch auf die Empfehlung des Ethikrats.
- Wenn der Bund sich dafür entscheidet, dann würde sie ab Februar 2022 greifen.
- Bundesweite 2G-Regelung im Einzelhandel unabhängig von der Inzidenz
- Ausgenommen: Läden des täglichen Bedarfs
- Bundesweite 2G-Regelung in Einrichtungen für Freizeit- und für Kulturveranstaltungen unabhängig von der Inzidenz
- Dazu zählen beispielsweise Kinos, Theater und Restaurants.
- Ab einer lokalen Inzidenz von 350 werden Clubs und Diskotheken geschlossen
- Teilnehmergrenze bei privaten Feiern:
- In Innenräumen: Maximal 50 Personen
- Im Außenbereich: Maximal 200 Personen
- Bei beidem gilt die 2G-Regel
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten sowie im öffentlichen Raum
- Der eigene Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts
- Kinder bis zu 14 Jahren sind ausgenommen.
- Bis Weihnachten sollen 30 Millionen Impfungen verabreicht werden.
- Darunter zählen Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen.
- Um die Umsetzung zu ermöglichen, sollen auch Apotheken, Zahnärzte und Pflegefachkräfte impfen dürfen.
- Feuerwerksverbot
- Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerkskörpern
- Feuerwerksverbot an belebten Plätzen
- Maskenpflicht in Schulen