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Hinweise zur aktuellen Lage

Für Notbetreuung sind die Grundschule Großberg und die Kindergärten Pentling und Großberg eingerichtet und geöffnet. Eine Aufnahme ist nur zulässig mit berechtigtem Grund einer Notbetreuung. Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Einrichtungen.

Das Formular zur Erklärung der Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) finden Sie zum download hier. Am 21. März wurde der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten erweitert, Allgemeinverfügung zum download hier. Der Hort „Gipfelstürmer“ der Johanniter ist geöffnet.

Informationen für Eltern vom Bayerischen Staatsministerium zur Regelung von Betreuung finden Sie zum download hier.

Der Wertstoffhof bleibt geöffnet, aufgrund der Corona Epidemie gelten ab sofort bis 31. Mai 2020 folgende Öffnungszeiten:

Montag:               13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:            13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:               08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Persönliche Gratulationen und Geburtstagsbesuche durch die Bürgermeisterin und Vertreter werden ausgesetzt, die Gemeindeverwaltung gratuliert weiterhin herzlich gern postialisch. Wir bitten um Verständnis.

Die Verfügung zu Veranstaltungsverboten finden Sie zur Information zum download hier.

Die Lage wird ständig neu bewertet und die Maßnahmen werden entsprechend angepasst.Sie werden darüber immer zeitnah informiert. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung (Herr Maier 0941/92082-27 oder Zentrale 0941/92082-0).

Diejenigen Personen die aufgrund von Vorerkrankung  das Risiko der erhöhten Ansteckungsgefahr vermeiden wollen und nicht durch Familienangehörige versorgt werden können, wenden sich bitte an die Nachbarschaftshilfe der Gemeinde Pentling. Wir werden dann versuchen, Ihnen in Ihrer Situation behilflich zu sein.

Kontakte:

Kathleen Schmula, Tel. 0941/92082-16 (Mo-Fr. 08:00 -12:00)
Zweiter Bürgermeister Sebastian Hopfensperger, Tel.  0160/93853854

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die Initiative „Unser soziales Bayern- wir helfen zusammen!“ ins Leben gerufen. Die Themenseite www.unser.soziales.bayern.de soll dazu als digitales Forum dienen, auf dem sich all diejenigen treffen, die Unterstützung anbieten und suchen und sich damit auch in einer gemeinsamen Haltung vereinen.

Um gewaltbetroffene Menschen gerade jetzt auf die vielfältigen Anlaufstellen und Beratungsangebote aufmerksam zu machen, ist die Website www.bayern-gegen-gewalt.de online gegangen. Neben Informationen, Telefonnummern und Links bietet die Website auch FAQs rund um Corona und häusliche Gewalt sowie Tipps, wie Konflikten zu Hause vorgebeugt werden kann.


Auch nach der schrittweisen Öffnung der Schulen, Lockerungen bei Ausgangsbeschränkungen mit schrittweisen Öffnungen von Gastronomie, Betrieben und Einrichtungen beachten Sie bitte weiterhin konsequent die vom Bayerischen Staatsministerium empfohlenen Handlungsweisen zum Schutz vor einer Infektion:

 Entscheiden Sie, ob Sie an Veranstaltungen teilnehmen

  • Entscheiden Sie, ob Sie an Veranstaltungen teilnehmen
  • Kontaktbeschränkungen statt Ausgangsbeschränkungen
  • Verpflichtend Tragen von Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situation im öffentlichen Raum
  • Abstand halten mindestens 1,5 Meter
  • direkten Körperkontakt vermeiden
  • Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen vermeiden
  • häufiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife

Für Bürgerinnen und Bürger wurde vom Bayerischen Staatsministerium eine Hotline eingerichtet: Tel. 09131-68085101

Ständig aktualisierte Informationen und Handlungsempfehlungen zum Thema Coronavirus finden Sie hier:

https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/


Den Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie finden Sie zum download hier.


Hinweise für Unternehmen:

Aufgrund der Coronavirus Krise können Unternehmen verschiedene Liquiditätshilfen wie die Soforthilfe über einen nichtrückzahlbaren Zuschuss und die finanzielle Unterstützung durch ein rückzahlbares Darlehen beantragen.

Soforthilfe über einen nichtrückzahlbaren Zuschuss:

  • Antragsberechtigte:

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige)

gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

  • Förderhöhe:

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,

bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,

bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,

bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Den Antrag finden Sie beim Landratsamt unter diesen Kontakten:

wirtschaft@lra-regensburg.de  oder Tel. 0941-4009- 373 oder 464! 

Diesen schicken Sie bitte brieflich an: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8,     93047 Regensburg

oder Sie senden den eingescannten Antrag an corona-soforthilfe-fuer-unternehmen@reg-opf.bayern.de

Finanzielle Unterstützung durch ein rückzahlbares Darlehen:

  • Über Ihre Hausbank können Sie zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten ein Hausbankdarlehen, ein LfA oder KfW

Darlehen beantragen. Laufzeit und Zinssatz werden mit dem Berater Ihrer Hausbank festgelegt. Diese Darlehen werden durch

eine Bürgschaft oder eine Haftungsfreistellung von 80-90% durch die LfA oder die Bürgschaftsbank Bayern gegenüber Ihrer

Hausbank zur Sicherstellung verbürgt.

  • Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin mit Ihrer Hausbank und halten Sie Ihre wirtschaftlichen Unterlagen zu diesem

Termin bereit (aktuellste Jahresbilanz, aktuellste BWA, SuSa, EÜR, letzter ESt. Bescheid). Dies erleichtert den Banken und

Sparkassen die Bearbeitung und verkürzt die Genehmigungszeit des Darlehens.

  • Denken Sie bitte auch an ein erstes tilgungsfreies Jahr im Darlehen

Weitere Hinweise für Unternehmen und Landwirte finden Sie zum download hier.


Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/stmgp_coronavirus_allgemeinverfuegung_20200306_barrierefrei.pdf

Die Risikogebiete sind unter folgendem Link tagesaktuell abzurufen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

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