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Harter Lockdown ab 16. Dezember 2020

Folgende Beschlüsse gelten ab Mittwoch, 16.12. bis erstmal 10. Januar in Bayern – ob der 10. Januar das Enddatum ist, bleibt offen. 

Private Treffen: Die Regeln bleiben wie bisher. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder unter 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Ausgangsbeschränkungen tagsüber: Das Haus darf nur bei einem triftigen Grund verlassen werden. Sport machen, spazieren gehen, einen anderen Haushalt treffen, zur Arbeit, Arzt oder Behörde gehen, einkaufen ist weiterhin erlaubt. 

Ausgangssperre in ganz Bayern: In ganz Bayern gilt von 21-05 Uhr eine Ausgangssperre. Ausdrücklich auch an Weihnachten und Silvester. 

Einzelhandel: Der Einzelhandel muss vom 16.12. bis mindestens 10.01. schließen.

Offen bleiben: der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen.

Geschlossen werden neben den schon bisher geschlossenen Einrichtungen: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Schulen und Kitas: Schulen und Kitas werden vom 16.12. – 10.01. in Bayern komplett geschlossen (auch Förderschulen). Wo möglich, wird es Distanzunterricht oder Distanzlernen geben. Eine Notbetreuung kann bis 22.12. in Anspruch genommen werden. Ob es einen zusätzlichen Urlaubsanspruch für Eltern gibt, die keine andere Notbetreuung in Anspruch nehmen können, wird diese Woche noch mit dem Bund besprochen. Ob die Schule am 11.01. wieder startet, ist noch nicht beschlossen und wird später entschieden. 

Weihnachten: Man darf vier weitere Personen ab 14 Jahren zu Weihnachten einladen. Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 darf man sich mit 4, über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen treffen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen bedeutet. Für nicht verwandte gilt weiterhin maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 zählen in allen Fällen nicht mit. Allerdings gilt auch an Weihnachten die bayernweite Ausgangssperre ab 21 Uhr. Übernachtungen in fremden Haushalten ist erlaubt wenn die Maximalanzahl eingehalten wird. Regeln zum Besuch von Gottesdiensten werden noch besprochen. Es wird den Kirchen aber nahegelegt, dass Gottesdienste so angesetzt werden sollen, dass man um 21 Uhr wieder zu Hause ist. 

Silvester: Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Auch an Silvester und Neujahr gilt die bayernweite Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr.  

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