Satzung zur Regelung von Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für
Kraftfahrzeuge einschließlich des Mehrbedarfs bei Änderungen und Nutzungs-
änderung der Anlagen sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Hö-
he der Ablösungsbeträge der Gemeinde Pentling (Stellplatzsatzung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Pentling hat mit Beschluss vom 28.01.2021 eine neue Satzung zur Regelung von Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge einschließlich des Mehrbedarfs bei Änderungen und Nutzungsänderung der Anlagen sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge der Gemeinde Pentling (Stellplatzsatzung) erlassen. Die Satzung tritt zum 01.02.2021 in Kraft.
Die Satzung bedarf keiner Genehmigung. Die Satzung ist in der Gemeindeverwaltung in Pentling, Am Rathaus 5, Zimmer-Nr. E.10 zur allgemeinen Einsichtnahme niedergelegt.

ausgehängt am: 29.01.2021
abgenommen am: 26.02.2021