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Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen

Die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen ist bisweilen zum Teil in kritischem Ausmaß zurückgegangen. Daher ist die Polizei aufgefortert, an Brennpunkten wie Innenstädten, Badeseen, Parks etc. durch verstärkte Präsenz die Bedeutung der Infektionsschutzregel zu verdeutlichen.

Die Schulen starten aus heutiger Sicht nach den Sommerferien mit Regelunterricht mit Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Klassenzimmer und entsprechenden Hygienebestimmungen. Einen endgültigen Beschluss soll es angepasst an aktuelle Fallzahlen am 01. September geben. Je nach Infektionslage kann es aber auch wieder eine Lernen im Wechsel geben.

Den vollständigen Bericht der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 10. August 2020 finden Sie zum download hier.

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