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Die neuen Corona-Maßnahmen gelten ab 2. September und mindestens bis zum 01. Oktober

Die vierte Welle der Corona-Pandemie erreicht den Freistaat. Jedoch gelten nun andere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen: Denn Impfen wirkt. Rund 65 % der Bürgerinnen und Bürger Bayerns über 12 Jahre haben sich vollständig impfen lassen und schützen sich selbst und die Menschen in ihrem Umfeld bestmöglich vor dem Corona-Virus und einer COVID-19-Erkrankung. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden, sodass jeder, der noch nicht geimpft ist, sofort ein Impfangebot annehmen kann.

Auf einen Blick:

Krankenhausampel
Ein großer Baustein der neuen Corona-Maßnahmen ist, dass die 7-Tage-Inzidenz weniger Bedeutung hat – stattdessen wird nun eine Krankenhausampel eingesetzt.

Die Krankenhauswarnampel zeigt an, wie die aktuelle Situation in den Krankenhäusern ist. Und um diese Situation vor Ort darzustellen, wird die sogenannte Hospitalisierungs-Inzidenz angewendet. Sie beschreibt, wie viele Corona-Erkrankte pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage neu stationär aufgenommen wurden.  Jenachdem, wie stark die Krankenhäuser ausgelastet sind, gibt es zwei mögliche Warnstufen: Eine gelbe und eine rote.

Das passiert, wenn die gelbe Warnstufe erreicht wird

Die gelbe Warnstufe ist erreicht, wenn in den vergangenen sieben Tagen mehr als 1.200 Patientinnen und Patienten bayernweit wegen einer Corona-Erkrankung in die Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Umgerechnet entspricht das einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13.Ist die gelbe Warnstufe erreicht, werden dann weitere Maßnahmen von der Staatsregierung beschlossen. Das könnten dann beispielsweise neue Kontaktbeschränkungen sein, die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht oder auch neue Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen.

Das passiert, wenn die rote Warnstufe erreicht wird

Wenn auf den bayerischen Intensivstationen mehr als 600 Corona-Patienten liegen, dann ist die rote Warnstufe der Krankenhausampel erreicht. Und sobald das der Fall ist, greifen zusätzlich zu den Regeln der gelben Warnstufe weitere Maßnahmen, „um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“, so das Kabinett.

Ab wann gilt 3-G?

Die 3-G-Regel ist von nun an das einzige, was sich noch an der 7-Tage-Inzidenz orientiert. Sie setzt ein, sobald die Inzidenz vor Ort den Wert von 35 überschritten hat. Ist die Inzidenz über 35, gilt die 3-G-Regel breitflächig in den meisten Indoobereichen. Ausgenommen davon sind Privaträume, der Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste und Versammlungen nach Artikel 8 im GG. Bei größeren Veranstaltungen, auf Messen, in Alten- und in Pflegeheimen gilt die 3-G-Regel indoor sowie outdoor unabhängig von der aktuelle Inzidenz. Von der 3-G-Regel ausgenommen sind Kinder, die noch nicht eingeschult wurden und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der eigenen Schule regelmäßig getestet werden.

Einen klassischen Lockdown, wie es ihn gab, wird es nicht mehr geben. 
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich wird es nicht mehr geben. 
Quadratmeterbeschränkungen im Handel entfallen. Keine 3G im Handel, nur Maskenpflicht

Maskenpflicht bleibt – aber ohne FFP2

Im Freien gibt es nur noch eine Maskenpflicht auf Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. In geschlossenen Räumen muss aber weiterhin eine Maske getragen werden. Ausgenommen davon sind Privaträume. In der Gastronomie müssen auf dem Sitz- oder Stehplatz keine Masken getragen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Im ÖPNV gilt eine ausnahmslose Maskenpflicht. Es gibt aber keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2-Maske. Ab heute können auch medizinische Masken getragen werden.

Welche Regeln gelten in Schulen?

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Sie ist unabhängig von der tagesaktuellen Inzidenz und sie gilt auch, wenn die Kinder am Platz sitzen. Grundschulkinder dürfen Stoffmasken tragen, ab der 5. Klasse muss dann eine medizinische Maske getragen werden. Diese Pflicht gilt vorerst bis zum 01. Oktober.

Testpflicht: Die Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen der Schule weiterhin regelmäßig getestet. Grundschulkinder machen zwei Mal pro Woche einen Lolli-Test. Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen machen drei Mal pro Woche einen Schnelltest.
Quarantäne: Von nun an werde die Quarantäne für Schülerinnen und Schüler nach Augenmaß entschieden, so das Bayerische Kabinett. Heißt: Gibt es einen positiven Fall in einer Schulklasse, müssen nicht gleich alle Kinder dieser Klasse in Quarantäne. Hier wird dann nach dem Umfeld des jeweiligen Schülers entschieden. Wenn eine Quarantäne angeordnet wird, ist diese von nun an fünf Tage lang. Präsenzunterricht: Als oberstes Ziel für die Schule nennt das Bayerische Kabinett den Präsenzunterricht. Und hier sei ab jetzt nicht mehr die Inzidenz entscheidend, sondern die Krankenhausampel. Je nach Warnstufe könnten dann entsprechende Maßnahmen an den Schulen folgen – bis jetzt ist allerdings noch nicht festgelegt, wie genau sich die einzelnen Warnstufen auf den Schulbetrieb auswirken kann. 
Welche Beschränkungen gibt es bei Gottesdiensten?

Die bisherigen Beschränkungen und Personenobergrenzen entfallen komplett, wenn die 3-G-Regel eingehalten wird. Ansonsten gelten die bisherigen Beschränkungen je nach Platzangebot vor Ort. Außerdem entfällt das Gesangsverbot ab einer Inzidenz von 100 sowie das Verbot von religiösen Großveranstaltungen.

Was gilt in der Gastronomie?

In der Gastronomie gelten die allgemeinen Regeln zu 3-G und zur Maskenpflicht. Die bisherige Sperrstunde um 1 Uhr entfällt.

Sind Volksfeste wieder erlaubt?

Volksfeste sind bleiben weiterhin verboten. Aber in einzelnen Ausnahmen sind Ersatzveranstaltungen möglich. Bei diesen gilt dann unabhängig von der Inzidenz die 3-G-Regel.
Es wurde eine neue, 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich 1. Oktober gilt, erlassen, Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier zum download als PDF-Datei.


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