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Der Lockdown wird zunächst bis zum 28. März verlängert, doch der Beschluss des Bund-Länder-Treffens enthält auch erste Lockerungschritte

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März haben sich die Länder-Chefs mit Angela Merkel auf neue Corona-Regeln geeinigt. Das sind die Maßnahmen:

  • Lockdown wird bis 28. März verlängert.
  • Ab 8. März sind Treffen von zwei Haushalten möglich – aber maximal 5 Personen. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
  • Buchhandlungen dürfen wieder öffnen 
  • Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, wo nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
  • Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. (soll bis Anfang April umgesetzt werden) 
  • Unternehmen in Deutschland sollen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. (keine Pflicht). Details werden noch besprochen. 
  • Allen Bürgerinnen und Bürgern werden mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund. (Start ab 8. März über lokale Testzentren)
  • Die Impfungen werden beschleunigt. Ab Ostern soll beim Hausarzt geimpft werden. Der Abstand zwischen 1. und 2. Impfung wird maximal ausgeschöpft um mehr Menschen schnell impfen zu können.  

Den vollständigen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 03. März 2021 sehen Sie zum download hier.

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 Mittlerweile ist in weiten Teilen Bayerns ein beständiger Rückgang an Neuinfektionen zu verzeichnen. Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäne-Verordnung bis 7. März 2021 / vorsichtige Öffnung von Schulen und Kitas ab 22. Februar.

Das gilt ab Montag, 15.02.
  • Weitere Öffnungen soll es im März erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 geben (stabil bedeutet den Wert von mind. 3 Tage)
    • Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen mit Hygieneauflagen wieder aufmachen können.
  • Friseure dürfen schon ab 1. März öffnen
  • Schulen und Kitas öffnen ab dem 22. Februar teilweise – Maskenpflicht bleibt – OP Masken werden empfohlen 
    • für alle Abschlussklassen Wechselunterricht & nur bei Inzidenz unter 100.
    • Grundschulen ab 22. Februar im Wechselunterricht & nur bei Inzidenz unter 100
    • Förderschulen ebenfalls im Wechselunterricht bei einer Inzidenz unter 100
    • Kitas öffnen, wenn die Inzidenz unter 100 ist.
    • Alle anderen Klassen bleiben im Distanzunterricht. Als nächstes sollen Vorabschlussklassen sowie Klassen 5 & 6 folgen. Wann ist nicht klar.
  • Fahrschulen dürfen ab 22. Februar unter Hygieneauflagen wieder öffnen
  • Kontaktbeschränkungen werden wie bisher beibehalten (Haushalt plus eine weitere Person)
  • die nächtliche Ausgangssperre gilt nur noch in Regionen mit einer Inzidenz ab 100 – dann von 22 Uhr bis 5 Uhr
  • weiterhin FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel
  • Unterlassen von nicht notwendigen Reisen
  • Weiterhin Homeoffice-Gebot oder Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Den Kabinettsbeschluss vom 11. Februar finden Sie als PDF-Dokument hier.

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