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Der bestehende Lockdown wird bis 18. April 2021 verlängert

 

Eigentlich sollten ja der Gründonnerstag und der Karsamstag zu „Ruhetagen“ werden. Dieser Plan ist jetzt wieder vom Tisch. Für Arbeitnehmer bedeutet das, Gründonnerstag ist wieder ein regulärer Arbeitstag. Karsamstag ist wie jeder andere Samstag zu betrachten. 

Damit gelten auch über Ostern die gleichen Regeln wie bisher: 

Stufenplan & Notbremse wie bisher

  • 7-Tage-Inzidenz unter 50
    • Treffen mit zwei Haushalten (max. 5 Personen – Kinder unter 15 nicht mitgerechnet)
    • Geschäfte dürfen unter Hygieneauflagen öffnen (auch wieder Gründonnerstag und Karsamstag)
  • 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 
    • Treffen mit zwei Haushalten (max. 5 Personen – Kinder unter 15 nicht mitgerechnet)
    • Geschäfte dürfen Klick und Meet anbieten (auch wieder Gründonnerstag und Karsamstag)
  • 7-Tage-Inzidenz  über 100 
    • Treffen nur mit einer Haushaltsfremden Person (Paare gelten als Haushalt) 
    • Geschäfte müssen schließen
    • Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehörenweitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen
    • Ausgangsbeschränkungen in der Nacht von 22-05Uhr

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