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Der Lockdown in Bayern wird bis zum 9. Mai 2021 verlängert

 

13. April 2021: Innerhalb kürzester Zeit ist der Bundestag dem Vorschlag von Kanzlerin Merkel gefolgt und hat in einem Eilverfahren die bundesweite Notbremse beschlossen. Diese gibt neue, vereinheitliche Regeln für Städte und Landkreise mit Inzidenzen über 100 vor.

Das sollen die neuen Regeln ab einer Inzidenz von 100 werden:
  • Ausgangssperre zwischen 21.00-05.00 Uhr. Einzige Ausnahme ist die Versorgung von Tieren oder die Berufsausübung.
  • Private Treffen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen nur mit max. einer weiteren Person eines anderen Haushaltes (Kinder unter 14 ausgenommen).
  • Läden, Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nicht mehr öffnen. Geöffnet bleiben unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen,
    Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte,
    Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
  • Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von
    Individualsportarten erlaubt sein.
  • Touristische Übernachtungsangebote sollen nicht erlaubt sein.
  • Frisöre und ähnliche Körpernahe Dienstleistungen bleiben geöffnet.
  • Präsenzunterricht ist nur noch mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet, in Regionen mit Inzidenzen von über 200 muss er komplett ausgesetzt werden.
  • Testpflicht für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nicht aus dem Homeoffice arbeiten lassen können. 

Die Notbremse soll so lange angezogen bleiben, bis durch eine fortschreitende Impfkampagne die Infektionszahlen wieder gedrückt werden können.

Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 7. April beschlossen, die Corona-Schutz-maßnahmen an den Schulen weiter zu verstärken. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko in der Schule so gering wie nur möglich zu halten.
Ab Montag, 12. April gilt daher:
Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenz-tagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.

Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.

Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
o durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird
oder
o durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
o Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.

Bitte beachten Sie außerdem:
Die Selbsttests in der Schule werden pro Person in der Regel zweimal pro Woche (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ggf. auch öfter) durchgeführt. Die Abgabe einer aus-drücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich.
Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100) bzw. 24 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100) sein. Ein negatives Testergebnis gilt daher o bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100: am Tag der Testung und an den beiden darauf-folgenden Tagen (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di, Mi) o bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100: am Tag der Testung und am darauffolgenden Tag (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di).
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.

Hinweise und Erklärvideos zu den Selbsttests finden Sie unter
www.km.bayern.de/selbsttests.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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