Überspringen zu Hauptinhalt

Bekanntmachungen Archiv

Orstbegehungen Wasserwirtschaftsamt

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg setzt derzeit das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen- Kulisse“ in Stadt und Landkreis Regensburg um. In diesem Zusammenhang werden auch die kleineren Gewässer Ihren Gemeinden erfasst.Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 08.11.2023 bis voraus­sichtlich 08.12.2023 die Gewässer in der Gemeinde Pentling bege­hen.

  • Warum Gewässerrandstreifen?

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Z.B. ver­netzen sie Landschafts- und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leis­ten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis. Im Landkreis Regensburg haben gerade die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen den ökologischen Zustand größe­rer Flüsse wie dem Regen wieder zu verbessern.

Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

  • Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?

Grundsätzlich liegt die Einhaltung bzw. digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen inder eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatschG).

Die Gewässerrandstreifen sind in der Regel ab der Mittelwasserlinie einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen den Ge­wässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante.
Warum müssen die Gewässer begangen werden?

Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die bayerische Wasser­wirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der ge­setzlichen Anforderungen. Die jetzt anstehenden Gewässerbegehungen in den Gemeinden dienen der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage. Diese gibt allen Landwirten Orien­tierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifen. Das WWA Regensburg plant, die Gewässerrand-streifen (GWR) -Kulisse für den gesamten Landkreis Regensburg bis zum 30.06.2024 erfasst zu haben.

Mit der Veröffentlichung der GWR-Kulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umwelt­atlas wird die Kulisse für den Landkreis Regensburg rechtskräftig, voraussichtlich ab dem 01.07.2024.

Wichtig! An klar erkennbaren Gewässern gilt allerdings schon ab jetzt die gesetzli­che Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. Ein starker Hinweis hie­rauf ist z. B. ein Gewässername.

  • Wie wird das Wasserwirtschaftsamt vorgehen?

Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 08.11.2023 bis voraus­sichtlich 08.12.2023 die Gewässer III. Ordnung in der GemeindePentling begehen.

Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich ge­nutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt.

Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.

Bei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Maximilian Huber094178009– 127
Juliane Freund094178009– 136

Ansprechpartner Gewässerrandstreifen

Mail: gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de

Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023

hier finden Sie die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023

https://www.regensburg.de/wahlen/ergebnisse/index.html
https://wahlen.osrz-akdb.de/op-p/375180/0/20231008/bezirkswahl_gemeinde/index.html

Bekanntmachung Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 503/3 Gemarkung Hohengebraching nach Art. 8 BayStrWG

Die Bekanntmachung sehen Sie hier zum donwload.

Bekanntmachung Bebauungsplan“Sonnenenergie bei Poign V“

Die Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Sonnenenergie bei Poign V“ – Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses finden Sie hier zum download.

Landtags- und Bezirkswahlen

In vier Wochen sind Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern: Wie kann ich meine Stimme abgeben?
Die Pressemitteilung der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern mit Informationen zur Stimmabgabe finden Sie hier zum download.

Bekanntmachung „Sonnenenergie bei Poign V“

Die Bekanntmachung der Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pentling für ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO „Sonnenenergie bei Poign V“ finden Sie hier zum download.

Bekannmachung Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl

https://www.pentling.de/wp-content/uploads/2023/08/Bekanntmachung-Einsicht-Waehlerverzeichnis.pdf

Bekanntmachung Energiestandort Neudorf

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 und Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 BauGB mit integrierter Grünordnung „Sondergebiet Energiestandort Neudorf“; öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB

https://www.pentling.de/wp-content/uploads/2023/08/Bekanntmachung-oeffentliche-Auslegung-Neudorf.pdf

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

https://www.pentling.de/wp-content/uploads/2023/09/Bekanntmachung-ueber-die-Wahlkreisvorschlaege.pdf

Richtlinie zur Förderung steckerfertiger Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerke o.ä.)

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.03.2023 wurde die Förderung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen (sog. Mini-PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, o.ä.) auf den Weg gebracht. Damit wird allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Pentling erleichtert, ein aktiver Teil der Energiewende zu werden. Dies gilt speziell auch für Mietende und Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die ansonsten kaum Einfluss auf die Technik des Gebäudes haben.

Für die Förderung sind im Haushaltsjahr 2023 begrenzte Mittel in Höhe von 10.000 € im Haushalt zur Verfügung gestellt. Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Kosten für Anlagen von 300 bis 800 Wp, maximal jedoch 200,00 Euro/Anlage und Wohnung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung. Die Entscheidung über die Fortführung der Förderung und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für zukünftige Jahre wird jedes Jahr neu getroffen. Eine Förderzusage stellt keine technische Prüfung der Anlage durch den Fördergeber dar. Informieren Sie sich vor Bestellung/Installation über die noch zur Verfügung stehenden Mittel.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier zum download. Der Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses im Word- Format kann hier und im PDF-Format hier heruntergeladen werden.

Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung

1. Bekanntgabe des Ergebnisses des Jahresabschlusses des für das Wirtschaftsjahr 2021

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur

Wasserversorgung Landkreis Resjensburq-Süd für das Wirtschaftsjahr 2023

3. Bekanntmachung über den Erlass einer 1. Satzung zur Änderung der Entschädiqungssatzung

Die vollständige Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung finden Sie zum download hier.

Großberger Weg und Rosenweg gesperrt

Vom 30.Mai 2023 bis 09. Juni 2023 wird die Fahrbahn Großberger Weg im Bereich Einmündung Hölkeringer Straße bis Abzweig Grubweg wegen Bauarbeiten in beide Richtungen für Kfz-Verkehr gesperrt.

In der Zeit vom 05. Juni 2023 bis 31. Juli 2023 ist der Rosenweg im Bereich der Häuser Nummer 1 und 2 für Fußgänger und Kfz-Verkehr wegen Bauarbeiten in beide Richtungen gesperrt. Zusätzlich erfolgt eine Tagessperrung am 25. Mai 2023.

An den Anfang scrollen