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Bekanntmachung über die vorübergehende Änderung der wasserrechtlichen Bewilligung zur erhöhten Entnahmemenge für 5 Jahre

Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 23.11.2020 wurde die bestehende wasserrechtliche Bewilligung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd dahingehend geändert, dass vorübergehend für die Dauer von 5 Jahren eine erhöhte Entnahmemenge von 3.630.000 m3/Jahr aus den Brunnen 1,11,111 und IV Matting (FI.Nrn. 1308/1, 104/1, 1301/1, 1301/1, Gern. Matting) entnommen werden darf.

Die Änderung der wasserrechtlichen Bewilligung mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt vom 14.12.2020 bis einschließlich 28.12.2020 im Rathaus der Gemeinde Pentling, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Der Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg unter http://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingestellt.

Pentling, 03.12.2020
Gemeinde Pentling

Barbara Wilhelm
Erste Bürgermeisterin

Zur Veröffentlichung an Amtstafel
Anschlag am 04.12.2020 Abgenommen am 04.01.2021

Diese Bekanntmachung können Sie hier im Original als PDF-Datei herunterladen.

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