Skip to content

Bekanntmachung der Verordnung des Landratsamtes Regensburg über das Überschwemmungsgebiet an der Donau (Gewässer I. Ordnung) von Fluss-km 2.383,920 (Grenze zur Stadt Regensburg) bis Fluss-km 2.395,825 (Grenze zum Landkreis Kelheim) auf dem Gebiet der Gemeinden Pettendorf, Sinzing und Pentling

Niederlegung der Verordnung mit Planunterlagen

Der Landkreis Regensburg hat die Verordnung zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau im Bereich der Gemeinden Pettendorf, Sinzing und Pentling vom 02.12.2020 erlassen und am 11.12.2020 im Amtsblatt des Landkreises Regensburg Nr.5o veröffentlicht.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung, dass der Verordnungstext sowie die Lagepläne und Detailkarten

  • beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg,
  • beim Wa ;serwirtschaftsamt Regensburg, Landshuterstr. 59, 93053 .Regensburg,
  • bei der Gemeinde Pettendorf, Evlargarethenstr. 4, 9318E, Pettendorf,
  • bei der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 2, 93161 Sinzing und
  • bei der Gemeinde Pentling, Am Rathaus 5, 93080 Pentling,

niedergelegt und verwahrt sind.

Sie können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Internet auf der Homepage des Landkreises Regensburg www.landkreis-regensburg.de unter dem Suchbegriff „Landratsamt-Öffentliche Bekanntmachungen“ in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Pentling, 18.12.2020
Gemeinde Pentling

Barbara Wilhelm
Erste Bürgermeisterin

Zur Veröffentlichung an Amtstafel
Anschlag am 21.12.2020 Abgenommen am 22.01.2021

An den Anfang scrollen