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Bekanntmachung Schöffenwahl

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und — wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes — körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.

Die Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste sehen Sie hier und das Bewerbungsformular sehen Sie hier zum download.

Die Bekanntmachung der Aufforderung zur Benennung von Personen
für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste sehen Sie hier und das Bewerbungsformular sehen Sie hier zum download.

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