Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
hier: Widmung der Stichstraße bei Abzweig
An der Steinernen Bank 99 (Feuerwehrgerätehaus Pentling)
Die Gemeinde Pentling erlässt folgende Allgemeinverfügung:
- Der Abzweig von der Straße An der Steinernen Bank bei Hausnummer 99 auf den FI.Nr. 34/2 und FI.Nr. 36/11 Gemarkung Pentling wird gemäß Art. 6 BayStrWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als öffentliche Ortsstraße gewidmet. Die Flächen des Parkplatzes auf FI.Nr. 36/11 erhalten die Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“.
ausgehängt am: 23.03.2021
abgenommen am: 23.04.2021
Die Bekanntmachung können Sie hier als PDF-Datei einsehen.