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Bekannmachung Widmung einer Stichstraße

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

hier: Widmung der Stichstraße bei Abzweig

An der Steinernen Bank 99 (Feuerwehrgerätehaus Pentling)

Die Gemeinde Pentling erlässt folgende Allgemeinverfügung:

  1. Der Abzweig von der Straße An der Steinernen Bank bei Hausnummer 99 auf den FI.Nr. 34/2 und FI.Nr. 36/11 Gemarkung Pentling wird gemäß Art. 6 BayStrWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als öffentliche Ortsstraße gewidmet. Die Flächen des Parkplatzes auf FI.Nr. 36/11 erhalten die Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“.

ausgehängt am: 23.03.2021
abgenommen am: 23.04.2021

Die Bekanntmachung können Sie hier als PDF-Datei einsehen.

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