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Bekannmachung Feldvergleich

Feldvergleich und Nachschätzung nach
§ 11 Bodenschätzungsgesetz

In der Gemeinde Pentling wird in der Gemarkung Neudorf ab 01.04.2021 ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsicht­lich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungsarten nach dem Bodenschätzungsgesetz durch­geführt (§ 11 BodSchätzG). Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschafts­katasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.

ausgehängt am: 12.03.2021
abgenommen am: 09.04.2021

Die Bekanntmachung können Sie hier als PDF-Datei einsehen.

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