Feldvergleich und Nachschätzung nach
§ 11 Bodenschätzungsgesetz
In der Gemeinde Pentling wird in der Gemarkung Neudorf ab 01.04.2021 ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungsarten nach dem Bodenschätzungsgesetz durchgeführt (§ 11 BodSchätzG). Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.
ausgehängt am: 12.03.2021
abgenommen am: 09.04.2021
Die Bekanntmachung können Sie hier als PDF-Datei einsehen.