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Bekannmachung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für weitere Freiflächen-Photovoltaikanlagen bei Poign

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10 und 11

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für weite­re Freiflächen-Photovoltaikanlagen bei Poign

Der Gemeinderat der Gemeinde Pentling hat am 28.01.2021 beschlossen, für die Grundstücke:

  • FI.Nr. 71/6 mit ca. 34.370 m2
  • FI.Nr. 61 mit ca. 11.700m2
  • FI.Nr. 160 mit ca. 20.703 m2
  • FI.Nr. 157 mit ca. 12.750 m2
  • FI.Nr. 153 mit ca. 1.500 m2
  • FI.Nr. 75 mit ca. 32.000m2

der Gemarkung Poign den Flächennutzungsplan zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan aufzustellen.

Es ist beabsichtigt, auf diesen Flächen an der Autobahn A 93 bei Poign weitere Frei-flächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Bei der letzten EEG-Novelle im Dezember 2020 wurde der bisherige 110 Meter Bereich an Autobahnen auf 200 Meter ausge­weitet. Danach sollen die bereits bestehenden Photovoltaikanlagen erweitert werden.

Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkung in einer frühzeitigen Bürgerbeteili­gung öffentlich dargelegt und erörtert. Außerdem wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird jeweils noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

Pentling, 09.02.2021
Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin

ortsüblich bekanntgemacht durch Anschlag an der Gemeindetafel:
ausgehängt am: 10.02.2021
abgenommen am: 12.03.2021

Die Bekannmachung können Sie hier als PDF-Datei einsehen.

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