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Bekannmachung Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 für Sportflächen im Gemeindegebiet sowie Erweiterung des Bauhofes, Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Bau GB

Es ist beabsichtigt, auf den Grundstücken FI.Nr. 436 und 437 der Gemarkung Hohengebraching sowie auf dem Grundstück FI.Nr. 390/2 der Gemarkung Pentling den Flächennutzungsplan zu ändern und Sportflächen auszuweisen. Den verschiedenen Sportvereinen sollen Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden. So sollen künftig die Sportarten Bogenschießen, Schützenheim, Langlauf, Bolzplatz und Beachvolleyball bei Hohengebraching möglich sein. Am Sportzentrum in Pentling soll zusätzlich ein Sportplatz entstehen. Gegenüber dem Vorentwurf wurden in der überarbeiteten Planfassung die Pläne der Sportvereine konkret dargestellt und erläutert.

Die Bekannmachung können Sie hier als PDF-Datei einsehen.

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