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Bayern reagiert auf die stark gestiegenen Infektionszahlen und die Überlastung der bayerischen Krankenhäuser

Folgende Maßnahmen wurden zum 16. November beschlossen:

  • Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
  • Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
  • Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich  einen Schnelltest.
  • In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
  • Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten. Angesichts des wieder kostenfreien Testangebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen.
  • In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.

Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten und insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen beitragen. Angesichts des wieder kostenfreien Schnelltest-Angebots weist der Landkreis Regensburg nochmals auf sein Testzentrum beim Landratsamt hin. Am Drive-In-Testzentrum in der Altmühlstraße 1a sind neben PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests möglich.

Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag (arbeitstäglich) von 13 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr. Die freien Termine für Antigen-Schnelltests und PCR-Tests finden Testwillige in der Online-Buchung über die Homepage des Landkreises.

PCR-Tests sind von der neuen Regelung nicht betroffen: Diese bleiben weiter kostenpflichtig, außer für diejenigen, die einen Anspruch auf PCR-Testung nach der Coronavirus-Testverordnung haben, schwanger oder stillend sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

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