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Allgemeinverfügung Geflügelpestverordnung Stallpflicht gilt seit 2. Februar 2021 bis auf weiteres

Vollzug der tierseuchenrechtlichen Vorschriften;

Aufstallungspflicht von Geflügel im Landkreis Regensburg zu präventiven Zwecken

Die Allgemeinverfügung können Sie hier https://www.pentling.de/wp-content/uploads/2021/03/Allgemeinverfuegung_Aufstallung-Gefluegel.pdf als PDF-Datei einsehen.

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