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Änderung Flächennutzungsplan

BEKANNTMACHUNG

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 7 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet für regenerative Energien /Sonnenenergie Poign III westlich und östlich der A 93“;

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Auf den Grundstücken Fl.Nr. 153, 154, 157, 77/28 Gemarkung Poign westlich der Bundes-autobahn A93 und der Fl.Nr. 61 Gemarkung Poign östlich der Bundesautobahn A93 ist geplant, auf einer Fläche von ca. 7,44 ha eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 7 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht und Blendgutachten in der Zeit vom 02. März 2020 bis einschließlich 02. April 2020 im Rathaus der Gemeinde Pentling, Am Rathaus 5, Zimmer-Nr. E.10 zu jedermanns Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen oder Einwendungen bei der weiteren Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes und über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet veröffentlicht:

https://www.pentling.de/leben-wohnen/#flaechennutzungsplaene
https://www.pentling.de/leben-wohnen/#bebauungsplaene

Zum derzeitigen Verfahrensstand sind die nachfolgend aufgelisteten umweltbezogenen Informationen bekannt:

SchutzgutAuswirkungen
Bodenunerhebliche Beeinträchtigung positive Auswirkung durch verminderte Bodenbearbeitung
Mensch, Gesundheit, Bevölkerunggeringe Beeinträchtigungen
Tiere, Pflanzen, biol. Vielfaltkeine/unerhebliche Beeinträchtigungen positiv durch Biotopneuschaffung
Wasserunerhebliche Beeinträchtigungen
Klima, Luft, Energie, Emissionenkeine/unerhebliche Beeinträchtigung des Klimas, deutlich positive CO²- und Energiebilanz
Abfälle, Abwässerkeine Beeinträchtigung
Landschaftsbild, Fernwirkunggeringe Beeinträchtigung
Kultur- und sonst. Sachgüterkeine Beeinträchtigung

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Informationen liegen ebenfalls aus.

Hinweis zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und im Internet veröffentlicht ist.

Pentling, 20.02.2020

Christoph Limmer
Geschäftsleiter

ortsüblich bekanntgemacht durch Anschlag an den Gemeindetafeln:
angeheftet am:           21.02.2020
abgenommen am:      02.04.2020

 eingestellt auf www.pentling.de am: 21.02.2020

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