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Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 und Aufstellung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ in Großberg

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde beabsichtigt die Bebauungsmöglichkeiten in Großberg zu erweitern. Die Jahnstraße soll durchgängig befahrbar sein (derzeit 2 Sackgassen). Gleichzeitig sollen der Gebrachinger Weg und der Kunigundenweg an die Jahnstraße angebunden werden. Im neuen Baugebiet sollen außerdem Parkplätze für die Schule und Haltestellen für die Schulbusse und den ÖPNV geschaffen werden. Ein Grundstück ist für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Auf 45 Parzellen können dringend benötigte zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Für die vorgesehenen neuen Flächen in Großberg muss der Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 6 geändert werden. Außerdem wird ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufgestellt. Die öffentliche Auslegung wird wiederholt, da der Entwurf nochmals geändert wurde. Zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen und der damit verbundenen Lärmbelastung für die Anwohner hat die Gemeinde ein Gutachten erstellen lassen, das ebenfalls ausgelegt wird.

Der Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 und der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan liegen einschließlich Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Untersuchung, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Vorhaben- und Erschließungsplanung in der Zeit vom 02. Juni 2020 bis einschließlich 03. Juli 2020 im Rathaus der Gemeinde Pentling, Am Rathaus 5, Zimmer-Nr. E.10 zu jedermanns Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden. Es wird darauf hin­gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen oder Einwendungen bei der weiteren Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes und über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Auskünfte im Rathaus erteilen die Geschäftsleiter Robert Griesbeck und Christoph Limmer. Die Unterlagen stehen außerdem zum Download zur Verfügung:

Flächennutzungsplan
Bebauungsplan

Der Anhang der schalltechnischen Untersuchung (Karten) ist sehr umfangreich und kann nicht auf der Homepage bereitgestellt werden. Bei Bedarf fordern Sie bitte die komplette Untersuchung per Mail an.

Hinweis zur Änderung des Flächennutzungsplanes: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlos­sen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

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