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Ablesen der Gartenwasserzähler

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd weist darauf hin, dass durch den Einbau des digitalen Wasserzählers die Ablesung per Funk durch den Zweckverband erfolgt.

Dies hat zur Folge, dass die Zählerstände der Gartenwasserzähler direkt über das Bürgerportal an die Realsteuerstelle Regensburg gemeldet werden müssen.

Die Gemeinde Pentling bittet Sie daher um Ablesung des Zählerstandes Ihres Gartenwasserzählers zum 30.09.2022. Hierzu erhalten Sie im September ein Ableseschreiben mit zugehöriger Ablesekarte von der Realsteuerstelle Regensburg.

Die Eingabe Ihrer Verbrauchsdaten ist vom 24. September bis 7. Oktober 2022 unter www.pentling.de „Bürgerportal“ möglich. Gehen Sie hierzu auf dieses Symbol auf der Startseite:

In begründeten Ausnahmefällen ist die Meldung in Papierform weiterhin möglich; verwenden Sie hierzu lediglich den im Ablesebrief abgedruckten Ableseausschnitt und senden Sie ihn direkt an die Realsteuerstelle Regensburg, Altmühlstr. 1a, 93059 Regensburg.

Sollten wir Ihre Zählerdaten bis dahin nicht erhalten haben, können die Abzugsmengen bei der Gebührenabrechnung leider nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten keine weitere Aufforderung mehr!

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